Prüftechnologe Keramik
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Ermitteln von physikalischen und keramischen Eigenschaften wie Dichte, Porosität, Feuchte, Korngröße, Brennfarbe, Härte, Elastizität, Viskosität und Wärmeausdehnung,
- Ermitteln von chemischen und mineralogischen Zusammensetzungen von Roh- und Werkstoffen mit gravimetrischen Verfahren, spektroskopischen Verfahren oder Titrationsverfahren,
- Durchführung anwendungstechnischer Prüfungen und Versuche an nichtmetallisch anorganischen Roh- und Werkstoffen,
- Entnehmen und Vorbereiten von Proben,
- Bereitstellen der Betriebsbereitschaft von Prüfplätzen,
- Vorbereiten und Ausführen von Prüfaufträgen,
- Auswählen von Prüfverfahren,
- Bewerten und Dokumentieren von Prüfprozessen,
- Umsetzen von Qualitätsmanagementvorgaben,
- Arbeiten im Team,
- Einhalten von Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Prüftechnologen Keramik und Prüftechnologinnen Keramik arbeiten hauptsächlich in Unternehmen und Instituten der Keramik-, Glas-, Emaille-, Zement- und Bindemittelindustrie. Des Weiteren arbeiten sie in Unternehmen und Instituten, die anorganische Rohstoffe, Industrieminerale und nicht-metallische Werkstoffe herstellen und untersuchen.
Berufsschule
Staatliche Berufsschule Selb
Weißenbacher Str. 60
95100 Selb
Telefon: 09287 8827700
Fax: 09287 88277119
Web: www.bsz-selb.de
Weißenbacher Str. 60
95100 Selb
Telefon: 09287 8827700
Fax: 09287 88277119
Web: www.bsz-selb.de
Hinweise zur Prüfung
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt.
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Rohstoff- und Werkstoffprüfung sowie
- Werkstofftechnologie und Werkstoffeigenschaften.
Im Prüfungsbereich Rohstoff- und Werkstoffprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, sechs der folgenden Untersuchungen durchzuführen:
- Dichte messen,
- Porosität ermitteln,
- Feuchte bestimmen,
- Korngröße bestimmen,
- Glühverlust bestimmen,
- Brennfarbe prüfen,
- Schwindung prüfen,
- Maßhaltigkeit prüfen,
- äußere Beschaffenheit prüfen,
- Vorprobe mit Boraxperle durchführen,
- Vorprobe mit Flammenfärbung durchführen und
- pH-Wert messen.
Weiterhin soll er nachweisen, dass er in der Lage ist, bei der jeweiligen Untersuchung Vorgaben zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz einzuhalten.
Der Prüfungsausschuss legt die sechs durchzuführenden Untersuchungen fest. Der Prüfling soll zu jeder der sechs Untersuchungen jeweils eine Arbeitsprobe durchführen.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 240 Minuten.
Im Prüfungsbereich Werkstofftechnologie und Werkstoffeigenschaften soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Eigenschaften und Anwendungsbereiche von Rohstoffen und Werkstoffen zu beschreiben,
- branchentypische Herstellungsverfahren darzustellen,
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung aufzuzeigen und
- fachliche Berechnungen durchzuführen.
Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Abschlussprüfung
Schriftliche Abschlussprüfung
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
| Prüftechnik | 240 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
Im Prüfungsbereich Probennahme und Probenvorbereitung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- repräsentative Proben zu entnehmen,
- Proben zu kennzeichnen,
- Probennahmeprotokolle zu erstellen sowie
- Vorgaben zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, zum Qualitätsmanagement und zur Wirtschaftlichkeit einzuhalten.
Der Prüfling soll eine Arbeitsprobe durchführen.
Weiterhin soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Proben vorzubereiten sowie
- Vorgaben zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, zum Qualitätsmanagement und zur Wirtschaftlichkeit einzuhalten.
Für den Nachweis sind zwei der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen:
- Proben homogenisieren,
- Proben einengen,
- Mischproben herstellen,
- Prüfkörper herstellen und
- Prüflösungen herstellen.
Der Prüfungsausschuss legt fest, welche zwei Tätigkeiten zugrunde gelegt werden. Der Prüfling soll zu jeder der beiden Tätigkeiten jeweils eine Arbeitsprobe durchführen.
Die Prüfungszeit beträgt für alle drei Arbeitsproben 120 Minuten.
Im Prüfungsbereich Physikalische, chemische und keramische Prüfungen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Prüf-, Mess- und Hilfsmittel auszuwählen und vorzubereiten,
- Festigkeit, Dichte, Porosität, Korngröße und Korngrößenverteilung zu bestimmen,
- eine der folgenden Eigenschaften zu bestimmen:
- a) Viskosität,
- b) Plastizität,
- c) Temperaturwechselbeständigkeit oder
- d) Schmelzverhalten,
4. Proben durch eines der folgenden Verfahren zu prüfen:
- a) qualitative Fällungs- und Farbreaktion,
- b) Spektroskopie,
- c) Volumetrie,
- d) Dilatometrie,
- e) Differenzthermoanalyse oder
- f) Thermogravimetrie,
5. Messwerte auf Plausibilität zu prüfen,
6. Arbeitsschritte, Berechnungen und Ergebnisse zu dokumentieren und
7. Vorgaben zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, zum Qualitätsmanagement und zur Wirtschaftlichkeit einzuhalten.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 480 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
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Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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| Frühjahrsprüfung |
15. November
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| Sommerprüfung |
1. Februar
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| Herbstprüfung |
15. Mai
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| Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis mit mindestens ausreichend,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens ausreichend und
- in keinem Prüfungsbereich mit ungenügend.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Prüftechnik“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
- der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
- 2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.
