Physiklaborant/-in

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Durchführen von Messungen und Versuchsreihen, auch unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitung,
  • Vorbereiten von Messungen und Versuchsreihen,
  • Auswählen von geeigneten Meßgeräten und Apparaturen und gegebenenfalls Zusammenstellen spezifisch nach Aufgaben-/Fragestellungen,
  • Kombinieren oder Aufbauen von Meßgeräten und Apparaturen,
  • Bedienen von Meßgeräten und Apparaturen,
  • Durchführen von Berechnungen zu Messungen und Versuchsreihen,
  • Auswerten erhaltener Daten aus Messungen und Versuchsreihen, insbesondere auch unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitung und Dokumentieren der Ergebnisse,
  • sachgerechtes Umgehen mit Arbeitsstoffen und Geräten unter Berücksichtigung der Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften,
  • breit angelegte Grundausbildung, Darlegung der grundlegenden naturwissenschaftlichen Zusammenhänge in den Arbeitsgebieten.

Berufliche Tätigkeitsfelder

Physiklaboranten/-laborantinnen arbeiten in physikalischen Laboratorien und Werkstätten der Elektro-, Metall-, Chemie- und Keramikindustrie sowie in Laboratorien von Forschungseinrichtungen.

Berufsschule

Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!

Hinweise zur Prüfung

Die Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) wird ab Prüfungstermin Frühjahr 2026 und Folgende auf Grundlage der DIN EN ISO 8015 in praktischen Prüfungsunterlagen die Merkmale zur Geometrischen Produktspezifikation (ISO-GPS) anwenden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier.

Zwischenprüfung

Der Prüfling soll in der schriftlichen Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, aus folgenden Gebieten lösen:
  1. Mikrobiologie, Umgang mit Arbeitsstoffen unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Arbeitshygiene und Umweltschutz,
  2. Vereinigen, Trennen und Reinigen von Arbeitsstoffen,
  3. physikalische Größen und Stoffkonstanten,
  4. mechanische Arbeiten,
  5. wärmetechnische Arbeiten,
  6. elektrotechnische Arbeiten,
  7. Informationstechnische Arbeiten.
Die genannte Prüfungsdauer kann insbesondere unterschritten werden, soweit die schriftliche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.
Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung in insgesamt höchstens sieben Stunden zwei Arbeitsproben durchführen und ein Prüfungsstück anfertigen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
als Arbeitsproben:
  1. Durchführen von elektrotechnischen Arbeiten,
  2. Messen physikalischer Größen und Bestimmen von Stoffkonstanten oder Vereinigen, Trennen und Reinigen von Arbeitsstoffen oder Durchführen von wärmetechnischen Arbeiten.
als Prüfungsstück:
Bearbeiten von Werkstoffen und Herstellen von Schlauch- und Rohrverbindungen.

Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Technologie 120 Minuten
Labortechnik 90 Minuten
Techn. Mathematik 90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung in insgesamt höchstens 15 Stunden zwei Arbeitsproben durchführen und ein Prüfungsstück anfertigen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
als Arbeitsproben:
  1. elektrotechnische Arbeiten einschließlich Messen, Steuern und Regeln,
  2. Bestimmung physikalischer Größen,
  3. physikalisch-chemische Versuche, insbesondere aus einem der folgenden Bereiche:
    - Strukturaufklärung,
    - quantitative Analyse,
    - Stoffkonstanten
als Prüfungsstück:
  • EDV-gestützte Messdatenauswertung und graphische Darstellung der Ergebnisse.
Dabei sollen die Arbeitsproben zusammen mit 80 und das Prüfungsstück mit 20 vom Hundert gewichtet werden.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
Frühjahrsprüfung
15. November
Sommerprüfung
1. Februar
Herbstprüfung
15. Mai
Winterprüfung
1. September
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.

Bestehensregeln

Innerhalb der schriftlichen Prüfung hat das Prüfungsfach Technologie gegenüber jedem der übrigen Prüfungsfächer das doppelte Gewicht.
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.

Bescheid und Zeugnis

Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.