Oberflächenbeschichter/-in

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Anwenden von Beschichtungsverfahren der chemischen und elektrochemischen Abscheidung von Metallen und Legierungen, der Anodisations- und Dünnschichttechnik sowie das Feuerverzinken
  • Anwenden mechanischer, chemischer und elektrolytischer Verfahren der Vor- und Nachbehandlung von unbeschichteten und beschichteten Oberflächen
  • Erzeugen dekorativer oder funktioneller Schichten durch chemische und elektrochemische Abscheidung von Metallen und Legierungen, anodische Oxidation, Dünnschichttechniken oder Feuerverzinken
  • Anwenden der Grundlagen der mechanischen Fertigungs- und Fügeverfahren
  • Entfernen von Beschichtungen auf unterschiedlichen Grundwerkstoffen mit mechanischen, chemischen, elektronischen und physikalischen Verfahren
  • Planen und Koordinieren des Arbeitsablaufs mit den vor- und nachgelagerten Fertigungsprozessen
  • Steuern des Fertigungsprozesses
  • Bedienen, Überwachen und Warten technischer Einrichtungen und Anlagen, insbesondere durch die Eingabe von Prozessparametern
  • Eingriffe in Steuerprogramme, die Dokumentation des Funktions- und Prozessablaufs einschließlich der peripheren Einrichtungen
  • Berücksichtigen von ökologischen Aspekten in allen Phasen des Fertigungsprozesses, insbesondere der Verfahren der Stoffrückführung und -rückgewinnung
  • Sichern der Qualität der Erzeugnisse im Rahmen von Qualitätsmanagement durch den Einsatz von Prüfmitteln sowie der systematischen Fehlersuche und -analyse
  • Selbständiges Ausführen der im Arbeitsbereich übertragenen Aufgaben

Berufliche Tätigkeitsfelder

Oberflächenbeschichter / Oberflächenbeschichterinnen arbeiten in industriellen und handwerklichen Betrieben an Beschichtungsanlagen im Bereich Galvanotechnik und Feuerverzinkung.

Berufsschule

Städtische Berufsschule 2 Nürnberg
Fürther Str. 77, 90429 Nürnberg
Tel.: 0911 231-3951-8825, Fax: 0911 2313953
E-Mail: b2-fue@stadt.nuernberg.de

Hinweise zur Prüfung

Für den Ausbildungsberuf der/des Oberflächenbeschichter/-in gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden an eine andere IHK überstellt.

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für das erste Ausbildungsjahr und für das dritte Ausbildungshalbjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Der Prüfling soll in höchstens sieben Stunden eine Arbeitsaufgabe durchführen sowie in höchstens 15 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen.
Hierfür kommt insbesondere in Betracht:
Anfertigen eines Werkstückes unter Anwendung von Fertigungs- und Fügeverfahren einschließlich Vor- und Nachbehandeln von Oberflächen unter Berücksichtigung der Regeln des Produktionsprozesses, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Oberflächen vorbereiten und prüfen, Messwerte erfassen und protokollieren sowie Arbeitsabläufe, insbesondere den Zusammenhang von Technik, Arbeitsorganisation, Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit, berücksichtigen kann. Durch das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er fachbezogene Probleme und deren Lösungen darstellen, die für die Arbeitsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Ausführung der Arbeitsaufgabe begründen kann.

Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Verfahrenstechnik 90 Minuten
Qualität und Umwelt 90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung in höchstens zwölf Stunden zwei Arbeitsaufgaben durchführen und dokumentieren sowie in insgesamt höchstens 30 Minuten darüber ein Fachgespräch führen.

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
Frühjahrsprüfung
15. November
Sommerprüfung
1. Februar
Herbstprüfung
15. Mai
Winterprüfung
1. September
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in den Arbeitsaufgaben einschließlich Dokumentationen insgesamt, in dem Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der Prüfungsteil B ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in den einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Bescheid und Zeugnis

Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.