Textil- und Modeschneider/-in
Ausbildungsdauer
3 Jahre (einschließlich der zweijährigen Ausbildung als Textil- und Modenäher/-in)
Tätigkeitsschwerpunkte
- Anfertigen von Bekleidungsartikeln und sonstigen textilen Artikeln
- Auswählen von textilen Werkstoffen, Hilfsstoffen und Zubehör nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit
- Zuschneiden und Fügen von Teilen, Formgeben durch Bügeln und Fixieren, Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen
- Durchführen von Modellprüfungen und- optimierungen
- Durchführen modelltechnischer Bearbeitungen und Erstellen von Schnittbildern
- Festlegen von Verarbeitungstechniken und Arbeitsgängen
- Erstellen von technischen Unterlagen für die Arbeitsvorbereitung und Produktion
- Erfassen des Zusammenhangs zwischen Gestaltung, Konstruktion und Verarbeitung
- Kommunizieren mit Mitarbeitern und Vorgesetzen
- Beurteilen von Qualität und Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- Beachten von Grundsätzen der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes
Berufliche Tätigkeitsfelder
Textil- und Modeschneider und Textil- und Modeschneiderinnen arbeiten hauptsächlich in Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie im In- und Ausland. Es besteht auch die Möglichkeit sich selbstständig zu machen. Die Ausbildung bereitet auf den Einsatz in der Prototypen und Serienfertigung, in der Arbeitsvorbereitung und Qualitätsprüfung sowie in der Schnitttechnik vor und bietet eine gute Voraussetzung für einen Einstieg in die mittlere Führungsebene.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Zur Prüfung im Beruf Textil- und Modeschneider und Textil- und Modeschneiderin ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.
Die abgeschlossenen Ausbildung zum Textil- und Modenäher oder der Textil- und Modenäherin wird als Teil 1 der Abschlussprüfung gewertet.
Abschlussprüfung Teil 1
Teil 1 der Abschlussprüfung soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden. Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
| Prüfungsbereich | Prüfungsdauer |
| Fertigungstechniken | 480 Minuten |
| Planung und Fertigung | 120 Minuten |
Im Prüfungsbereich Fertigungstechniken soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Aufträge zu erfassen und technische Unterlagen anzuwenden,
- Skizzen und Fachzeichnungen zu erstellen und anzuwenden,
- Arbeitsschritte festzulegen und zu dokumentieren,
- Werk- und Hilfsstoffe auszuwählen und einzusetzen,
- Zubehör auszuwählen und einzuarbeiten,
- Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen auszuwählen und einzusetzen,
- Teile zuzuschneiden und zu kennzeichnen und Legetechniken zu unterscheiden,
- Schnittlagebilder zu erstellen,
- Teile zusammenzunähen sowie Schweiß- oder Klebetechniken anzuwenden,
- Bügel- und Fixiertechniken anzuwenden,
- Bekleidungsartikel oder sonstige textile Artikel in unterschiedlichen Ausführungs- und Verarbeitungstechniken zu fertigen,
- Zwischen- und Endkontrollen durchzuführen,
- Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung zu berücksichtigen und
- fachliche Hintergründe aufzuzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgaben zu begründen.
Als Nachweis hierfür sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
- Zuschneiden und Kennzeichnen von Teilen sowie
- Fügen von Teilen, Bügeln und Kontrollieren eines textilen Bekleidungsartikels oder sonstigen textilen Artikels.
Der Prüfling soll zu jeder der beiden genannten Tätigkeiten eine Arbeitsaufgabe durchführen und beide Arbeitsaufgaben mit betriebsüblichen Unterlagen dokumentieren. Während der Durchführung wird mit ihm zu jeder Arbeitsaufgabe ein situatives Fachgespräch geführt.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt acht Stunden. Die beiden situativen Fachgespräche dauern zusammen höchstens 15 Minuten.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt acht Stunden. Die beiden situativen Fachgespräche dauern zusammen höchstens 15 Minuten.
Im Prüfungsbereich Planung und Fertigung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Eigenschaften und Einsatzgebiete von Werk- und Hilfsstoffen festzulegen,
- Zusammenhänge zwischen Materialien, Verarbeitungstechniken und Verwendungszweck darzustellen,
- den Materialbedarf zu ermitteln,
- Arbeitsschritte festzulegen,
- Skizzen und Fachzeichnungen zu erstellen,
- Zuschnitt-, Füge- und Bügeltechniken anzuwenden,
- Schnitttechniken anzuwenden und
- qualitätssichernde Maßnahmen durchzuführen.
Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Abschlussprüfung Teil 2
Schriftliche Abschlussprüfung
| Prüfungsbereich | Prüfungsdauer |
| Planung, Fertigung und Konstruktion | 150 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
Im Prüfungsbereich Produktionsauftrag soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Fertigungsunterlagen zu erstellen,
- Arbeitsabläufe festzulegen,
- Qualitätsstandards zu prüfen,
- Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung und zur Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen und
- fachliche Hintergründe aufzuzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Durchführung des betrieblichen Auftrags und des Prüfungsprodukts zu begründen.
Als Nachweis hierfür sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
Im Schwerpunkt Prototypen und Serienfertigung:
- Fertigen und Analysieren eines Prototyps oder Einzelteils und
- Dokumentieren von Optimierungsvorschlägen
Im Schwerpunkt Arbeitsvorbereitung und Qualitätsprüfung:
- Erstellen einer Modellbeschreibung und von Fertigungsunterlagen für ein vorgegebenes Modell und
- Durchführen von Prüfverfahren
Im Schwerpunkt Schnitttechnik:
- Ändern eines Modells,
- Anwenden von Gradierregeln,
- Analysieren von Schnittteilen und
- Erstellen von Schnittbildern
Die Ausbildenden wählen eine der folgenden Prüfungsvarianten aus und teilen diese mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit.
Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Nach der Durchführung wird mit ihm auf Grundlage der Dokumentation ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt. Dem Prüfungsausschuss ist von den Ausbildenden vor der Durchführung des betrieblichen Auftrages die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrages einschließlich der Dokumentation beträgt 15 Stunden und 30 Minuten; das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 30 Minuten.
Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Nach der Durchführung wird mit ihm auf Grundlage der Dokumentation ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt. Dem Prüfungsausschuss ist von den Ausbildenden vor der Durchführung des betrieblichen Auftrages die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrages einschließlich der Dokumentation beträgt 15 Stunden und 30 Minuten; das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 30 Minuten.
oder
Der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht, planen, fertigen, kontrollieren und die Durchführung mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Nach der Durchführung wird mit ihm ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt. Die Prüfungszeit für die Herstellung des Prüfungsproduktes einschließlich der Dokumentation beträgt 15 Stunden und 40 Minuten; das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.
Der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht, planen, fertigen, kontrollieren und die Durchführung mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Nach der Durchführung wird mit ihm ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt. Die Prüfungszeit für die Herstellung des Prüfungsproduktes einschließlich der Dokumentation beträgt 15 Stunden und 40 Minuten; das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Prüfungstermine
Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
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Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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| Frühjahrsprüfung |
15. November
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| Sommerprüfung |
1. Februar
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| Herbstprüfung |
15. Mai
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| Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Materialbereitstellungslisten
Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe mit folgendem Link: Materialbereitstellungslisten
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet
worden sind:
worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
Hat der Prüfling die Abschlussprüfung nicht bestanden, erfüllen jedoch die Ergebnisse der Prüfungsbereiche „Fertigungstechniken“, „Planung und Fertigung“ von Teil 1 sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“ von Teil 2 der Abschlussprüfung die Anforderungen nach § 16 der Textil- und Modenäherausbildungsverordnung vom 25. Juni 2015 (BGBl. I S. 1012), so hat er den Abschluss des Ausbildungsberufs Textil- und Modenäher und Textil- und Modenäherin erreicht.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Planung, Fertigung und Konstruktion“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
- der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
- die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.
