Mikrotechnologe/-technologin

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Herstellen mikrotechnischer Produkte in verfahrenstechnischen Prozessen
  • Planen, Organisieren und Dokumentieren der Arbeitsabläufe und Durchführen von Qualitätssicherungsmaßnahmen
  • Handhaben von Arbeitsstoffen unter Berücksichtigung von Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften sowie des Umweltschutzes
  • Lagern der erforderlichen Werkstoffe/Chemikalien und Bereitstellen dieser für den Produktionsablauf
  • Warten der Anlagen zur Aufbereitung der Prozesschemikalien und fachgerechte Entsorgung der Reststoffe
  • Sichern und Prüfen von Reinraumbedingungen
  • Einrichten von Anlagen zur Herstellung von Mikroprodukten
  • Einstellen der Prozessparameter und Herstellen der Produktionsfähigkeit von Anlagen
  • Bedienen, Beschicken und Überwachen der Anlagen zur Durchführung von Herstellungs- und Montageprozessen und Optimieren der Prozessparameter entsprechend der prozessbegleitenden Prüfungen
  • Durchführen von prozessbegleitenden Prüfungen und Endtests
  • Erkennen von Störungen in den Prozessabläufen und Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherung der Prozessabläufe
  • Erkennen von Verbesserungspotentialen bei Ausbeute, Qualität, Durchlaufzeiten und Wirtschaftlichkeit
  • Realisieren von Verbesserungen unter Einsatz von Problemlösungstechniken und Optimieren der Produktionsprozesse
  • Prüfen von Anlagen zur Herstellung von Mikroprodukten
  • Erkennen von Störungen und Durchführen von vorbeugenden Instandhaltungsmaßnahmen

Berufliche Tätigkeitsfelder

Ihren Arbeitsplatz haben Mikrotechnologen/-technologinnen in der Chipindustrie und in Forschungsinstituten.

Berufsschule

Berufliches Schulzentrum Georg Kerschensteiner
Städtische Berufsschule I für Metall und Elektrotechnik
Alfons-Auer-Straße 18, 93053 Regensburg
Tel. 0941 507-3033, Fax: 0941 507-3040
E-Mail: bs1.sekretariat@schulen.regensburg.de

Hinweise zur Prüfung

Für den Ausbildungsberuf der/des Mikrotechnolog/-technologin gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden an eine andere IHK überstellt.

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in höchstens vier Stunden eine Arbeitsaufgabe sowie im schriftlichen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 90 Minuten die zur Arbeitsaufgabe gehörende Arbeitsplanung und Dokumentation bearbeiten.
Hierfür kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
Umrüsten, Prüfen und Instandhalten von Produktionseinrichtungen, insbesondere mechanische Einrichtungen, Einrichtungen der Vakuumtechnik, elektrische Einrichtungen, Einrichtungen zur Ver- und Entsorgung mit Medien; Verhalten im Reinraum; Handhaben von Gasen, Chemikalien und anderen Arbeitsstoffen; Produktionsorganisation, insbesondere Zusammenhänge von Technik, Arbeitsorganisation, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit.
Die Prüfung findet komplett im Ausbildungsbetrieb unter Ausbilderaufsicht statt.

Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Sicherung von Qualitätsstandards 90 Minuten
Sicherung verfahrenstechnischer Prozesse 90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im Teil A der Prüfung in insgesamt höchstens 35 Stunden zwei betriebliche Aufträge bearbeiten und dokumentieren sowie in insgesamt höchstens 30 Minuten darüber ein Fachgespräch führen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Inbetriebnahme einer Produktionsanlage und Herstellen der Produktionsfähigkeit einschließlich Arbeitsplanung und
  2. Durchführen eines Prozessschrittes, einschließlich Arbeitsplanung, Feststellen der Prozessfähigkeit der Anlage, Materiallogistik, Ver- und Entsorgung von Arbeitsstoffen, Bedienen und Beschicken der Anlage, prozessbegleitende Prüfungen, Qualitätsmanagement.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
Frühjahrsprüfung
15. November
Sommerprüfung
1. Februar
Herbstprüfung
15. Mai
Winterprüfung
1. September
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in den betrieblichen Aufträgen einschließlich Dokumentation insgesamt, in dem Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der Prüfungsteil B ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Bescheid und Zeugnis

Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.