Medientechnologe/-technologin Siebdruck
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Fertigen von Siebdruckprodukten auf unterschiedlichen Bedruckstoffen
- Analysieren, Planen und Dokumentieren von konkreten Arbeitsaufgaben und Produktionsabläufen
- Selbstständiges Aufbereiten von Vorlagen in der Siebdruckvorstufe
- Übernehmen, Transferieren und Konvertieren von Daten unter Verwendung von spezifischer Hard- und Software
- Erstellen von Siebdruckformen für unterschiedliche Anwendungen
- Auswählen von produktspezifischen Materialien, Farben und Fertigungswegen
- Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen zur Herstellung von Siebdruckprodukten
- Kontrollieren und Optimieren des Produktionsprozesses entsprechend den Qualitätsstandards und den Vorgaben
- Durchführen von Mess- und Prüftätigkeiten im Rahmen der Qualitätssicherung
- Anwenden von material- und produktspezifischen Druckweiterverarbeitungstechniken
- Warten und Pflegen von Produktionsanlagen
- kundenorientiertes Arbeiten und Beachten von ökonomischen und ökologischen Aspekten
- Kommunizieren mit vor- und nachgelagerten Bereichen zur Optimierung des Produktionsprozesses
Berufliche Tätigkeitsfelder
Medientechnologen Siebdruck und Medientechnologinnen Siebdruck arbeiten in handwerklichen oder industriellen Unternehmen der Druckbranche, insbesondere in den Bereichen Bogensiebdruck, Rollensiebdruck, Körpersiebdruck, technischer Siebdruck, Textilsiebdruck, keramischer Siebdruck, Glassiebdruck, großformatiger Digitaldruck und Tampondruck.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für die ersten drei Ausbildungshalbjahre aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Für den Prüfungsbereich Arbeitsplanung bestehen folgende Vorgaben:
Für den Prüfungsbereich Arbeitsplanung bestehen folgende Vorgaben:
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
a) Arbeitsschritte zu planen, Arbeitsmittel festzulegen, Materialien auszuwählen, Anforderungen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes sowie der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen,
b) Druckdaten und Druckformen zu erstellen und zu prüfen sowie gegebene Produkt- und Prozessdaten im Planungsprozess umzusetzen,
c) Einrichte- und Steuerungsprozesse an Druckmaschinen zu planen, dabei Wechselwirkungen von Materialien, Druckfarben, Bedruckstoffen und Druckmaschinen im Druckprozess zu berücksichtigen,
d) siebdruckspezifische Berechnungen durchzuführen. - der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten.
- die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Für den Prüfungsbereich Siebdrucktechnik bestehen folgende Vorgaben:
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
a) in der Siebdruckvorstufe Daten zu übernehmen, Produktionsdaten zu erstellen und zu bearbeiten, Siebdruckformen herzustellen und zu prüfen,
b) Druckmaschinen auftragsbezogen einzurichten, das Druckergebnis unter Berücksichtigung von Druckfarben, Bedruckstoffen und Maschineneinstellungen abzustimmen und den Fortdruck zu starten,
c) Druckprozesskontrollen während des Fortdrucks durchzuführen, Parameter zu messen, zu prüfen und Ergebnisse zu dokumentieren sowie den Druckprozess und das Druckergebnis zu optimieren; - der Prüfling soll ein Prüfungsstück anfertigen und seine Arbeiten mit praxisübliche Unterlagen dokumentieren;
- die Prüfungszeit beträgt fünf Stunden.
Abschlussprüfung
Schriftliche Abschlussprüfung
| Prüfungsfach | Prüfungszeit |
| Auftragsplanung und Kommunikation | 120 Minuten |
| Prozesstechnologie | 120 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
Für den Prüfungsbereich Siebdruckproduktion bestehen folgende Vorgaben:
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
a) mehrfarbige Siebdruckprodukte unter Einbeziehung der Siebdruckvorstufe und Siebdruckformherstellung zu fertigen,
b) seine Arbeiten mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren. - Der Prüfling soll ein Prüfungsstück entsprechend der im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikation nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2 anfertigen, dabei ist eine der im Ausbildungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1 zu berücksichtigen.
- Die Prüfungszeit beträgt zwölf Stunden.
Prüfungstermine
Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
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Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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| Frühjahrsprüfung |
15. November
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| Sommerprüfung |
1. Februar
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| Herbstprüfung |
15. Mai
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| Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Bestehensregeln
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Siebdruckproduktion mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
bewertet worden sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche „Auftragsplanung und Kommunikation“ oder „Prozesstechnologie“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.
