Mediengestalter/-in Bild und Ton

Ausbildungsdauer


3 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Planen von Bild- und Tonproduktionen nach inhaltlichen und gestalterischen Gesichtspunkten
  • Ausarbeiten und Umsetzen von redaktionellen Inhalten
  • Auswählen von Produktionsmitteln
  • Organisieren von Produktionsteams
  • Vorbereiten und in Betrieb nehmen von medienspezifischen Produktionssystemen
  • Herstellen von audiovisuellen Medienprodukten mit und ohne Regieeinrichtungen
  • Einsetzen von Licht unter Berücksichtigung der technischen und gestalterischen Anforderungen
  • Aufnehmen und Nachbearbeiten von Bild- und Tonmaterial
  • Herstellen und Bearbeiten von Tonaufnahmen
  • Vermeiden von Gefährdungen bei Produktionen
  • Einhalten von rechtlichen Grundlagen der Medienproduktion

Berufliche Tätigkeitsfelder

Mediengestalter und Mediengestalterinnen Bild und Ton arbeiten überwiegend bei Dienstleistern für Medienproduktionen, bei Rundfunkunternehmen, Produktionsbetrieben für Hörfunk, Film, Fernsehen und Online, Industriefilmproduktionen, Theatern, Messe- und Veranstaltungsagenturen, Agenturen für Marketing-, Unternehmens- und Onlinekommunikation, in der Öffentlichkeitsarbeit und bei Reiseveranstaltern.

Berufsschule

Martin-Segitz-Schule Staatl.BS III Fürth
Ottostr. 22, 90762 Fürth
Tel.: 0911 75665-0, Fax: 0911 75665-55
E-Mail: sekretariat@b3-fuerth.de

Hinweise zur Prüfung

Für den Ausbildungsberuf der/des Mediengestalter/-in Bild und Ton gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden an eine andere IHK überstellt.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für die ersten 18 Ausbildungsmonate aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
In der Zwischenprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er
  1. Produktionssysteme einrichten, Fehler und Störungen erkennen und beheben,
  2. Bild- und Tonmaterial prüfen, aufbereiten und verwalten, Speicherumgebungen administrieren, Norm- und Formatwandlungen durchführen sowie
  3. Produktionssysteme bedienen kann.
Der Prüfling soll in insgesamt höchstens 30 Minuten eine Arbeitsprobe durchführen sowie handlungsorientierte Aufgaben in höchstens 120 Minuten schriftlich bearbeiten.

Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Produktionsorganisation, -technik und Gestaltung 180 Minuten
Medienwirtschaft 45 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Im Prüfungsbereich „Produktionsaufgaben“ soll der Prüfling nachweisen, dass er
  1. vorgegebene redaktionelle Konzepte ausarbeiten sowie Produktionsunterlagen erstellen,
  2. Bild-Ton sowie Ton nach redaktionellen und gestalterischen Gesichtpunkten aufnehmen und bearbeiten, technische Standards und zeitliche Vorgaben einhalten,
  3. komplexe Teilaufgaben einer Produktion unter Zeitvorgaben durchführen und
  4. Projektabläufe dokumentieren, Medienbegleitdaten und Abrechnungsdaten erstellen kann.
Zum Nachweis dieser Anforderungen soll der Prüfling
  1. in höchstens 18 Stunden
    a) eine Bild-Ton-Produktion von 2,5 bis 4 Minuten Dauer oder
    b) eine Tonproduktion von 3 bis 5 Minuten auf der Grundlage einer redaktionellen Vorgabe erstellen, Unterlagen anfertigen sowie hierüber ein Fachgespräch von 5 bis 15 Minuten führen. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung der Produktion das ausgearbeitete Konzept, einschließlich der Produktionsunterlagen, zur Genehmigung vorzulegen;
  2. in höchstens 45 Minuten höchstens drei Arbeitsproben durchführen. Für die Arbeitsproben kommen insbesondere in Betracht:
    a) Kamerabilder und Zuspielungen, einschließlich Effekten, Schriften, Bildübergängen und Tricks, unter Einbeziehung der Kameraführung nach redaktionellen und gestalterischen Gesichtspunkten auswählen und einsetzen;
    b) Tonproduktionen, Musik und Live-Bestandteile, einschließlich Effekten, nach redaktionellen und gestalterischen Gesichtspunkten auswählen und einsetzen;
    c) Produktionen für verschiedene Verbreitungswege aufbereiten, verwalten und bereitstellen sowie Ablaufsteuerungssysteme einsetzen;
    d) eine Szene einleuchten und mit mindestens zwei Kameras optisch auflösen und aufzeichnen;
    e) eine Bild-Ton-Produktion nach vorgegebenem Konzept montieren.
Die Arbeitsproben sind so auszuwählen, dass der Nachweis der Anforderungen gewährleistet ist.
Die Produktionsaufgaben nach Nummer 1 und 2 sind gleich zu gewichten.

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
Frühjahrsprüfung
15. November
Sommerprüfung
1. Februar
Herbstprüfung
15. Mai
Winterprüfung
1. September
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Bild- und Tongestaltung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.

Bescheid und Zeugnis

Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.