Maschinen- und Anlagenführer/-in

Ausbildungsdauer

2 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Einrichten und Bedienen von Maschinen und Anlagen in der Produktion
  • Steuern und Überwachen des Materialflusses
  • Auswählen und Anwenden von Prüfverfahren und Prüfmittel
  • Auswählen und Bearbeiten von Werkstoffen nach technischen Unterlagen
  • Auswählen und Anwenden von manuellen und maschinellen Fertigungstechniken
  • Nutzen von Steuerungs- und Regelungseinrichtungen
  • Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen und Beheben von Störungen
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Berücksichtigen der Vorgaben des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit
  • Dokumentieren von Produktionsdaten
  • Abstimmen mit vor- und nachgelagerten Bereichen
  • Vorbereiten der Arbeitsabläufe
Folgende Schwerpunkte werden ausgebildet:
  • Metall- und Kunststofftechnik
  • Textiltechnik
  • Textilveredelung
  • Lebensmitteltechnik
  • Druckweiter- und Papierverarbeitung

Berufliche Tätigkeitsfelder

Maschinen- und Anlagenführer und Maschinen- und Anlagenführerinnen arbeiten in unterschiedlichen Produktionsbereichen der Wirtschaft, insbesondere in Unternehmen der Metall-, Kunststoff-, Nahrungsmittel-, Textil- und Druckindustrie und der papierverarbeitenden Industrie.
Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im jeweiligen Schwerpunkt kann ab dem 3. Ausbildungsjahr fortgesetzt werden zum:
Schwerpunkt Metalltechnik/Kunststofftechnik:
  • Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik
  • Feinwerkmechaniker/-in
  • Fertigungsmechaniker/-in
  • Industriemechaniker/-in
  • Werkzeugmechaniker/-in
  • Zerspanungsmechaniker/-in
Schwerpunkt Textiltechnik:
  • Produktionsmechaniker/-in für Textil
Schwerpunkt Textilveredelung:
  • Produktveredler/-in für Textil
Schwerpunkt Lebensmitteltechnik:
  • Fachkraft für Lebensmitteltechnik
  • Fachkraft für Fruchtsafttechnik
  • Brauer/-in und Mälzer/-in
Schwerpunkt Druckweiter- und Papierverarbeitung:
  • Buchbinder/-in für die Fachrichtung Buchfertigung (Serie) und Druckweiterverarbeitung (Serie)
  • Verpackungsmittelmechaniker/-in

Berufsschule

Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!

Hinweise zur Prüfung

Die Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) wird ab Prüfungstermin Frühjahr 2026 und Folgende auf Grundlage der DIN EN ISO 8015 in praktischen Prüfungsunterlagen die Merkmale zur Geometrischen Produktspezifikation (ISO-GPS) anwenden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier.

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Der Prüfling soll in insgesamt höchstens drei Stunden eine praktische Aufgabe durchführen sowie in insgesamt höchstens 60 Minuten Aufgaben, die im Zusammenhang mit der praktischen Aufgabe stehen, schriftlich bearbeiten.
Hierfür kommt schwerpunktorientiert insbesondere in Betracht:
  1. Positionieren von Maschinenelementen,
  2. Vorbereiten von Maschinen und Anlagen für die Produktion oder
  3. Einstellen und Kontrollieren von Maschinen- und Anlagenelementen sowie Zusatzeinrichtungen

Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Produktionstechnik 120 Minuten
Produktionsplanung 60 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in höchstens sieben Stunden bis zu zwei praktische Aufgaben durchführen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Einrichten, Inbetriebnehmen und Bedienen einer Maschine oder Anlage,
  2. Umrüsten, Inbetriebnehmen und Bedienen einer Maschine oder Anlage oder
  3. Durchführen einer vorbeugenden Instandsetzung einschließlich der Inbetriebnahme.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe planen, Werkzeuge, Betriebs- und Hilfsstoffe festlegen, Messungen durchführen, technische Unterlagen nutzen, Prozesse steuern, Qualitätsprüfungen, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz durchführen kann.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
Frühjahrsprüfung
15. November
Sommerprüfung
1. Februar
Herbstprüfung
15. Mai
Winterprüfung
1. September
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn
  1. im praktischen Prüfungsteil und
  2. im schriftlichen Prüfungsteil
jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. In zwei der Prüfungsbereiche des schriftlichen Teils müssen mindestens ausreichende Leistungen, in dem weiteren Prüfungsbereich dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

Bescheid und Zeugnis

Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.