Lacklaborant/-in
Ausbildungsdauer
3 ½ Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Prüfen von Rohstoffen und Halbfabrikaten mit Hilfe physikalischer und chemischer Methoden
- Ermitteln von Eigenschaften von Beschichtungsstoffen und Ableiten von deren Einsatzgebieten
- Formulieren von Rezepturen für Beschichtungsstoffe und Beschichtungssystemen nach speziellen Anforderungsprofilen und nach Aufträgen von Kunden
- Herstellen von Beschichtungsstoffen, dabei selbständiges Auswählen der einzusetzenden Arbeitstechniken und Geräte
- Ermitteln von beschichtungstechnologischen Kennzahlen und Prüfen der Beständigkeit der Beschichtungen gegenüber physikalischen und chemischen Beanspruchungen
- Beurteilen der Oberflächenbeschaffenheit von Untergründen und Beschichtungen
- Auswerten von Mess- und Untersuchungsdaten, insbesondere unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitung und Dokumentieren der Ergebnisse
- Applizieren von Beschichtungsstoffen manuell und unter Zuhilfenahme automatisierter Verfahren
- Berücksichtigen der einschlägigen Sicherheits- und Umweltvorschriften beim Umgang mit Arbeitsstoffen, Geräten und Apparaturen
- Beraten von Kunden
- Anwenden von Maßnahmen des Qualitätsmanagements bei der Arbeit
Berufliche Tätigkeitsfelder
Beschäftigungsmöglichkeiten haben Lacklaboranten/-laborantinnen in der chemischen, lackherstellenden und lackverarbeitenden Industrie, aber auch an wissenschaftlichen Instituten.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Für den Ausbildungsberuf der/des Lacklaborant/-in gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden an eine andere IHK überstellt.
Zur Prüfung im Beruf Lacklaboranten/-laborantinnen ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.
Abschlussprüfung Teil 1
Teil 1 der Abschlussprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Teil 1 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
- Applikations- und Prüftechnik,
- Chemie und Physik von Beschichtungsstoffen.
Abschlussprüfung Teil 2
Schriftliche Abschlussprüfung
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
| Lack- und Beschichtungstechnologie | 195 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
Für den Prüfungsbereich Herstellung und Qualitätskontrolle bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- komplexe, prozessorientierte Arbeitsabläufe selbstständig planen und durchführen,
- Betriebsmittel auswählen und beurteilen,
- arbeitsorganisatorische und technologische Sachverhalte verknüpfen,
- berufsbezogene Berechnungen durchführen,
- Arbeitsergebnisse kontrollieren, dokumentieren und bewerten,
- die relevanten fachlichen Hintergründe seiner Arbeit aufzeigen und seine Vorgehensweise begründen sowie
- Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und Qualitätsmanagement einbeziehen kann;
Dem Prüfungsbereich sind folgende Gebiete und Tätigkeiten zugrunde zu legen:
- Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung einer der nach § 3 Nummer 2 Buchstabe c gewählten Wahlqualifikationen aus der Auswahlliste I Nummer 1 bis 10 herstellen, applizieren und prüfen,
- nach vorgegebener Zusammensetzung eine Arbeitsrezeptur erstellen;
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen; die Prüfungszeit beträgt insgesamt 540 Minuten.
Prüfungstermine
Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
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Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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| Frühjahrsprüfung |
15. November
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| Sommerprüfung |
1. Februar
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| Herbstprüfung |
15. Mai
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| Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Materialbereitstellungslisten
Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe mit folgendem Link: Materialbereitstellungslisten
Bestehensregeln
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Abschlussprüfung mit 35 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 65 Prozent gewichtet.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Herstellung und Qualitätskontrolle sowie im Prüfungsbereich Lack- und Beschichtungstechnologie jeweils mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“
bewertet worden sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.
