Klavier- und Cembalobauer/-in
Ausbildungsdauer
3 1/2 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Herstellen und Reparieren von Klavieren und Flügeln,
- manuelles und maschinelles Bearbeiten von Hölzern, Metallen, Kunststoffen und anderen Werkstoffen,
- Herstellen und Montieren von Bauteilen,
- Behandeln von Oberflächen,
- Regulieren und Stimmen von Instrumenten,
- Durchführen von Qualitätskontrollen,
- Unterscheiden von Instrumenten nach Bauweisen und historischen Merkmalen,
- Anfertigen und Anwenden von Skizzen und Zeichnungen,
- Instand halten von Betriebsmitteln, Werkzeugen und Maschinen,
- mit Gefahrstoffen und sonstigen Werkstoffen umgehen,
- Arbeiten planen und dokumentieren,
- Arbeitsschritte festlegen sowie Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten,
- Einsetzen, Warten und Pflegen von Werkzeugen oder Werkzeugmaschinen,
- Durchführen von Arbeiten selbstständig und im Team unter Beachtung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes,
- Gestalten von betrieblichen Abläufe unter den Aspekten Betriebswirtschaft, Qualitätssicherung und Kundenorientierung,
- Einsetzen von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen,
- Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Klavier- und Cembalobauer und Klavier- und Cembalobauerinnen der Fachrichtung Klavierbau stellen Klaviere und Flügel her. Außerdem reparieren und stimmen sie Klaviere und Flügel. Sie arbeiten in handwerklichen Klavierbauwerkstätten und in kleineren bis mittleren Industriebetrieben des Instrumentenbaus.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Für den Ausbildungsberuf des Klavier- und Cembalobauers / der Klavier- und Cembalobauerin gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden an eine andere IHK überstellt.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Herstellen von Bauteilen und
- Teilbereiche stimmen.
Im Prüfungsbereich Herstellen von Bauteilen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Zeichnungen anzufertigen und Berechnungen durchzuführen,
- Arbeitsschritte festzulegen,
- Materialien unter Berücksichtigung von Eigenschaften auszuwählen und zu bearbeiten,
- Werkzeuge, Geräte und Maschinen auszuwählen und einzusetzen,
- Messungen durchzuführen,
- Verbindungen herzustellen,
- Oberflächen zu behandeln,
- Bauteile zu planen und herzustellen sowie
- Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung zu berücksichtigen.
Der Prüfling soll eine Arbeitsprobe durchführen.
Die Prüfungszeit für die Arbeitsprobe beträgt vier Stunden und 30 Minuten.
Im Prüfungsbereich Teilbereiche stimmen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Arbeitsschritte festzulegen,
- Werkzeuge auszuwählen und einzusetzen,
- Messungen durchzuführen,
- Temperatur zu legen,
- nach Oktaven zu stimmen,
- chorrein zu stimmen oder Register zu stimmen,
- Teilbereiche eines Instrumentes nach Gehör zu stimmen und
- Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung zu berücksichtigen.
Der Prüfling soll eine Arbeitsprobe durchführen. Die Prüfungszeit der Arbeitsprobe beträgt 30 Minuten.
Des Weiteren soll der Prüfling Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungsaufgaben müssen sich auf die Arbeitsprobe beziehen. Die Bearbeitungszeit für die schriftlich zu bearbeitenden Prüfungsaufgaben beträgt 120 Minuten.
Abschlussprüfung
Fachrichtung Klavierbau
Schriftliche Abschlussprüfung
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
| Planen und Konstruieren | 240 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
Im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Art und Umfang von Arbeitsaufträgen zu erfassen sowie Arbeitsabläufe festzulegen und zu dokumentieren,
- Materialbedarf zu berechnen und Zeitbedarf zu ermitteln,
- technische Unterlagen zu erstellen,
- Teile von akustischen Anlagen herzustellen und zusammenzubauen,
- Spielwerke vorzurichten und einzubauen,
- Spielwerke zu komplettieren und zu regulieren,
- Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung zu berücksichtigen sowie
- fachliche Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweise bei der Herstellung des Prüfungsproduktes zu begründen.
Für den Nachweis sind die Tätigkeiten des Planens und des Ausführens von Arbeiten zur Fertigstellung eines Klaviers oder eines Oktavmodells zugrunde zu legen.
Der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt anfertigen und die Anfertigung mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren. Weiterhin wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 24 Stunden. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 30 Minuten.
Im Prüfungsbereich Durchführen von Reparaturen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Fehler und Schäden festzustellen,
- Arbeitsschritte zu planen,
- Werkzeuge auszuwählen und zu handhaben,
- Werk- und Hilfsstoffe auszuwählen sowie zu be- und zu verarbeiten,
- Verbindungstechniken auszuwählen und Verbindungen herzustellen,
- Reparaturarbeiten durchzuführen und
- Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung zu berücksichtigen.
Für den Nachweis sind aus den folgenden drei Tätigkeiten zwei Tätigkeiten auszuwählen:
- Spielwerke reparieren und regulieren,
- Teile von akustischen Anlagen reparieren oder ersetzen sowie
- Gehäuseteile reparieren und Oberflächen instand setzen.
Der Prüfling soll zwei Arbeitsproben durchführen.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt vier Stunden.
Im Prüfungsbereich Stimmen und Intonieren soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Arbeitsschritte festzulegen,
- Werkzeuge auszuwählen und einzusetzen,
- Messungen durchzuführen,
- Klaviere und Flügel nach Gehör zu stimmen,
- Möglichkeiten der klanglichen Beeinflussung durch Intonieren darzustellen und
- fachliche Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsprobe zu begründen.
Für den Nachweis sind die Tätigkeiten des Stimmens eines Instrumentes sowie das Darstellen von Intoniermöglichkeiten zugrunde zu legen.
Der Prüfling soll eine Arbeitsprobe durchführen und mit ihm soll über die Arbeitsprobe ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt werden.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt zwei Stunden. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens zehn Minuten.
Fachrichtung Cembalobau
Schriftliche Abschlussprüfung
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
| Planen und Konstruieren | 240 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
Im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Art und Umfang von Arbeitsaufträgen zu erfassen, Arbeitsabläufe festzulegen und zu dokumentieren,
- Materialbedarf zu berechnen und Zeitbedarf zu ermitteln,
- technische Unterlagen zu erstellen,
- Teile von akustischen Anlagen herzustellen und zusammenzubauen,
- Mechaniken und Schaltungen zu bearbeiten, einzubauen und zu regulieren,
- Klaviaturen zu bearbeiten, einzubauen und zu regulieren,
- Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung zu berücksichtigen sowie
- fachliche Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweise bei der Herstellung des Prüfungsproduktes zu begründen.
Für den Nachweis nach Absatz 1 sind die Tätigkeiten des Planens und des Ausführens von Arbeiten zur Fertigstellung eines Kielinstrumentes zugrunde zu legen.
Der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt anfertigen und die Anfertigung mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren. Weiterhin wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 24 Stunden. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 30 Minuten.
Im Prüfungsbereich Durchführen von Reparaturen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Fehler und Schäden festzustellen,
- Arbeitsschritte zu planen,
- Werkzeuge auszuwählen und zu handhaben,
- Werk- und Hilfsstoffe auszuwählen sowie zu be- und zu verarbeiten,
- Verbindungstechniken auszuwählen und Verbindungen herzustellen,
- Reparaturarbeiten durchzuführen und
- Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung zu berücksichtigen.
Für den Nachweis sind aus den folgenden drei Tätigkeiten zwei Tätigkeiten auszuwählen:
- Spielwerke oder Schaltungen reparieren und regulieren,
- Teile von akustischen Anlagen reparieren oder ersetzen sowie
- Gehäuseteile reparieren und Oberflächen instand setzen.
Der Prüfling soll zwei Arbeitsproben durchführen.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt drei Stunden.
Im Prüfungsbereich Stimmen und Intonieren soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Arbeitsschritte festzulegen,
- Werkzeuge auszuwählen und einzusetzen,
- Messungen durchzuführen,
- Cembali mit drei Registern nach Gehör zu stimmen,
- Möglichkeiten der klanglichen Beeinflussung durch Intonieren darzustellen und
- fachliche Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsprobe zu begründen.
Für den Nachweis ist das Stimmen eines Instrumentes sowie das Darstellen von Intoniermöglichkeiten zugrunde zu legen.
Der Prüfling soll eine Arbeitsprobe durchführen und mit ihm soll über die Arbeitsprobe ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt werden.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt zwei Stunden. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens zehn Minuten.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
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Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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| Frühjahrsprüfung |
15. November
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| Sommerprüfung |
1. Februar
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| Herbstprüfung |
15. Mai
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| Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis mit mindestens ausreichend,
- in mindestens vier Prüfungsbereichen mit mindestens ausreichend und
- in keinem Prüfungsbereich mit ungenügend.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Planen und Konstruieren“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn
- der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
- die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.
