Industrieelektriker/-in

Ausbildungsdauer

2 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Installieren von elektrischen Systemen und Anlagen
  • Inbetriebnahme und Betrieb von elektrischen Systemen und Anlagen
  • Durchführen von Wartungsarbeiten an elektrischen Systemen und Anlagen
  • Bearbeiten, Montieren und Verbinden mechanischer Komponenten und elektrischer Betriebsmittel
  • Prüfen und Analysieren elektrischer Funktionen und Systeme
  • Durchführen von Funktions- und Sicherheitsprüfungen
  • Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen und Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Berücksichtigung der Vorgaben des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit
  • Dokumentieren der Produktionsdaten und Abstimmen mit vor- und nachgelagerten Bereichen
  • Herstellen und Inbetriebnehmen von elektronischen Komponenten, Geräten und Systemen nach Kundenanforderungen

Berufliche Tätigkeitsfelder

Industrieelektriker / Industrieelektrikerinnen - Fachrichtung Betriebstechnik, arbeiten in unterschiedlichen Produktionsbereichen der Wirtschaft, insbesondere in Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, der Automobilindustrie, dem Anlagenbau und in Energieversorgungsunternehmen.
Industrieelektriker / Industrieelektrikerinnen – Fachrichtung Geräte und Systeme, arbeiten insbesondere in der Produktion der Elektroindustrie und IT-Branche.

Berufsschule

Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!

Hinweise zur Prüfung

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Messen, Analysieren und Bewerten von elektrischen Funktionen und Systemen statt.
Für den Prüfungsbereich bestehen folgende Vorgaben:
  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er auf Grundlage messtechnischer Unterlagen und unter Zuhilfenahme technischer Dokumentationen die Funktionsfähigkeit und Sicherheit eines Anlagenteils analysieren und bewerten kann,
  2. der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten,
  3. die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus folgenden Prüfungsbereichen:
  1. Arbeitsauftrag,
  2. Elektrische Sicherheit,
  3. Schaltungs- und Funktionsanalyse sowie
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde.

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Schaltungs- und Funktionsanalyse 90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag bestehen folgende Vorgaben:
In der Fachrichtung Betriebstechnik soll der Prüfling zeigen, dass er
  1. technische Unterlagen auswerten, technische Parameter bestimmen, Arbeitsabläufe planen und abstimmen, Material und Werkzeug disponieren,
  2. Anlagenteile montieren, demontieren, verdrahten, verbinden und konfigurieren, Sicherheitsregeln, Unfallverhütungsvorschriften und Umweltschutzbestimmungen einhalten,
  3. die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln beurteilen, elektrische Schutzmaßnahmen prüfen,
  4. elektrische Systeme analysieren und Funktionen prüfen, Fehler suchen und beseitigen, Betriebswerte einstellen und messen,
  5. Produkte in Betrieb nehmen, übergeben und erläutern, Auftragsdurchführung dokumentieren, technische Unterlagen, einschließlich Prüfprotokolle, erstellen kann; diese Anforderungen sollen an einem funktionsfähigen Anlagenteil der elektrischen Betriebstechnik nachgewiesen werden.
In der Fachrichtung Geräte und Systeme soll der Prüfling zeigen, dass er
  1. technische Unterlagen auswerten, technische Parameter bestimmen, Arbeitsabläufe planen und abstimmen, Material und Werkzeug disponieren,
  2. Komponenten montieren, demontieren, verdrahten, verbinden und konfigurieren, Sicherheitsregeln, Unfallverhütungsvorschriften und Umweltschutzbestimmungen einhalten,
  3. die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln beurteilen, elektrische Schutzmaßnahmen prüfen,
  4. elektrische Systeme analysieren und Funktionen prüfen, Fehler suchen und beseitigen,
  5. Produkte in Betrieb nehmen, übergeben und erläutern, Auftragsdurchführung dokumentieren, technische Unterlagen, einschließlich Prüfprotokolle, erstellen kann; diese Anforderungen sollen an einer funktionsfähigen Komponente oder einem Gerät nachgewiesen werden.
Der Prüfling soll eine komplexe Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet, ausführen;
Die Prüfungszeit beträgt höchstens acht Stunden, wobei die situativen Gesprächsphasen insgesamt höchstens zehn Minuten umfassen sollen; die Aufgabenstellungen sollen einen zeitlichen Umfang von höchstens 90 Minuten haben.

Prüfungsbereich Elektrische Sicherheit
Für den Prüfungsbereich Elektrische Sicherheit bestehen folgende Vorgaben:
  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
    1.1 Auftragsabläufe planen und abstimmen, Schaltpläne nutzen, Teilaufgaben festlegen, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten am Einsatzort berücksichtigen,
    1.2 eine Erst- oder Wiederholungsprüfung an einem elektrischen Gerät durchführen und
    1.3 eine Erst- oder Wiederholungsprüfung an einer elektrischen Anlage durchführen,
    1.4 Fehler und Mängel systematisch suchen und feststellen,
    1.5 Mess- und Prüfprotokolle anfertigen und die Sicherheit elektrischer Anlagen und Geräte bewerten kann;
  2. der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen; nach Abschluss des betrieblichen Auftrags werden die praxisbezogenen Unterlagen dem Prüfungsausschuss zur Vorbereitung des auftragsbezogenen Fachgesprächs zugestellt;
  3. die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt fünf Stunden, für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
Frühjahrsprüfung
15. November
Sommerprüfung
1. Februar
Herbstprüfung
15. Mai
Winterprüfung
1. September
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.

Materialbereitstellungslisten

Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe mit folgendem Link: Materialbereitstellungslisten

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Prüfungsbereich Elektrische Sicherheit mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Prüfungsbereich Schaltungs- und Funktionsanalyse mit mindestens „ausreichend“
    und
  4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“bewertet worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.

Bescheid und Zeugnis

Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.