Holzmechaniker/-in
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Herstellen von Bauelementen, Holzpackmitteln oder Rahmen, auch in Serienfertigung
- Überwachen und Steuern von Produktionsprozessen
- Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
- Dokumentieren der Arbeit, Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen
- Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen
- Verarbeiten von Daten
- Durchführen von Messungen
- Herstellen und Anwenden von Schablonen und Lehren
- Ausführen von Holzschutzarbeiten
- Herstellen und Behandeln von Oberflächen, Verpacken, Lagern und Transportieren von Produkten
- Erfassen von Mengen- und Zeitaufwand
- Berechnen der erbrachten Leistungen
- Be- und Verarbeiten von Holz, Holzwerk- und sonstigen Werkstoffen
- Herstellen, Vormontieren, Zusammenbauen und Demontieren von Teilen
- Prüfen von Produkten
- Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz
- Selbstständiges, kunden- und betriebswirtschaftlich orientiertes Arbeiten auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen oder Plänen allein und im Team
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
Berufliche Tätigkeitsfelder
Holzmechaniker und Holzmechanikerinnen der Fachrichtung Herstellen von Bauelementen, Holzpackmitteln und Rahmen arbeiten überwiegend in industriellen Unternehmen zur Herstellung von Bauelementen, Holzpackmitteln, Leisten und Rahmen.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Herstellen eines Werkstücks statt.
Im Prüfungsbereich Herstellen eines Werkstücks soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Arbeitsschritte zu planen,
- Arbeitsmittel festzulegen,
- technische Unterlagen zu nutzen,
- Messungen durchzuführen,
- manuelle und maschinelle Bearbeitungstechniken anzuwenden,
- Verbindungstechniken anzuwenden,
- Oberflächen manuell zu behandeln,
- Werkstücke herzustellen und
- Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung durchzuführen.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen. Weiterhin soll er Aufgaben, die sich auf die Arbeitsaufgabe beziehen, schriftlich bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt für die Durchführung der Arbeitsaufgabe fünf Stunden und für die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben 120 Minuten.
Abschlussprüfung
Schriftliche Abschlussprüfung
Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
Fertigungstechnik | 120 Minuten |
Maschinen- und Anlagentechnik | 120 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 45 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
Prüfungsbereich Herstellen eines Möbels oder Innenausbauteils
Im Prüfungsbereich Herstellen eines Möbels oder Innenausbauteils soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Arbeitsabläufe unter Beachtung terminlicher, ergonomischer, ökologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte selbständig zu planen,
- Arbeitszusammenhänge zu erkennen,
- technische Einrichtungen und Maschinen einzurichten und zu bedienen,
- Beschläge und Zulieferteile zu montieren,
- Oberflächen herzustellen,
- Produktionsprozesse zu überwachen und zu steuern,
- Arbeitsergebnisse zu kontrollieren und zu dokumentieren,
- Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung zu ergreifen und
- seine Vorgehensweise bei der Ausführung der Arbeitsaufgabe zu begründen.
Für den Nachweis ist eine der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen, die der Prüfling auswählt:
1. Herstellen von Teilen und Zusammenbauen zu einem Möbel oder
2. Herstellen von Teilen und Zusammenbauen zu einem Innenausbauteil.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt zwölf Stunden. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.
Prüfungsbereich Herstellen eines Bauelementes, eines Holzpackmittels oder eines Rahmens
Im Prüfungsbereich Herstellen eines Bauelementes, eines Holzpackmittels oder eines Rahmens soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Arbeitsabläufe unter Beachtung terminlicher, ergonomischer, ökologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte selbständig zu planen,
- Arbeitszusammenhänge zu erkennen,
- technische Einrichtungen und Maschinen einzurichten und zu bedienen,
- Beschläge und Zulieferteile zu montieren,
- Oberflächen herzustellen,
- Holzschutzarbeiten auszuführen,
- Produktionsprozesse zu überwachen und zu steuern,
- Arbeitsergebnisse zu kontrollieren und zu dokumentieren,
- Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung zu ergreifen und
- seine Vorgehensweise bei der Ausführung der Arbeitsaufgabe zu begründen.
Für den Nachweis ist eine der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen, die der Prüfling auswählt:
1. Herstellen von Teilen und Zusammenbauen zu einem Bauelement,
2. Herstellen eines Holzpackmittels oder
3. Herstellen einer Leisten-Rahmen-Konstruktion.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt zwölf Stunden. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.
Prüfungstermine
Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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Frühjahrsprüfung |
15. November
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Sommerprüfung |
1. Februar
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Herbstprüfung |
15. Mai
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Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Materialbereitstellungslisten
Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe mit folgendem Link: Materialbereitstellungslisten
Bestehensregeln
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. In zwei der Prüfungsbereiche des schriftlichen Teils müssen mindestens ausreichende Leistungen, in dem weiteren Prüfungsbereich des schriftlichen Teils dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der schriftliche Teil der Prüfung hat gegenüber der mündlichen Prüfung das doppelte Gewicht.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.