Holzbearbeitungsmechaniker/-in

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Herstellen von Holz- Halb- und Fertigerzeugnissen auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen allein und im Team
  • Planen und Koordinieren der Arbeit
  • Festlegen der Arbeitsschritte
  • Auswählen der erforderlichen Werkstoffe
  • Steuern, Überwachen und Optimieren der Fertigungsprozesse
  • Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz
  • Prüfen der Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung
  • Dokumentieren ihrer Arbeiten
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Erfassen der Mengen und des Zeitaufwands zur Berechnung der erbrachten Leistungen
  • Vorbereiten von Arbeitsabläufen
  • Einrichten und Sichern von Arbeitsplätzen
  • Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen
  • Durchführen von Messungen
  • Sortieren, Vermessen, Kontrollieren und Lagern von Holz und Rohmaterialien
  • Einrichten und Instandhalten von Maschinenwerkzeugen
  • Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Geräten, Maschinen und Anlagen
  • Überwachen der Produktionsprozesse
  • Trocknen und Dämpfen von Holz
  • Durchführen von Holzschutzmaßnahmen
  • Transportieren, Lagern und Pflegen von Halb- und Fertigerzeugnissen
  • Vorbereiten des Versands der Erzeugnisse

Berufliche Tätigkeitsfelder

Holzbearbeitungsmechaniker und Holzbearbeitungsmechanikerinnen stellen industriell Schnittholz, Hobelware, Holzleimbauelemente, Holzwerkstoffe und andere Holzfertigerzeugnisse her. Ihre Einsatzbereiche sind Unternehmen/Betriebe der Säge-, Hobel-, Holzleimbau- sowie Holzwerkstoffindustrie.

Berufsschule

Staatliches Berufliches Schulzentrum Rosenheim
Prinzregentenstr. 68, 83024 Rosenheim
Tel.: 08031 8006-0, Fax: 08031 8006-200
E-Mail: verwaltung@bs1ro.de

Hinweise zur Prüfung

Für den Ausbildungsberuf der/des Holzbearbeitungsmechaniker/-in gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden an eine andere IHK überstellt.

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens drei Stunden eine Arbeitsaufgabe durchführen.
Für die Arbeitsaufgabe kommt insbesondere in Betracht:
  • Bearbeiten eines Werkstückes unter Anwendung maschineller Bearbeitungstechniken sowie
  • Sortieren und Stapeln von Holzerzeugnissen einschließlich einer Holzfeuchtemessung.
Im schriftlichen Teil der Prüfung sind in insgesamt höchstens 120 Minuten Aufgaben, die im Zusammenhang mit der praktischen Aufgabe stehen, zu bearbeiten.
Mehr zur Zwischenprüfung finden Sie unter "Weitere Informationen".

Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Fertigungstechnik 120 Minuten
Maschinen- und Anlagentechnik 120 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens sechs Stunden eine Arbeitsaufgabe durchführen. Bei der Erstellung der Arbeitsaufgabe ist die festgelegte Wahlqualifikationseinheit zu berücksichtigen.

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
Frühjahrsprüfung
15. November
Sommerprüfung
1. Februar
Herbstprüfung
15. Mai
Winterprüfung
1. September
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.

Materialbereitstellungslisten

Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe mit folgendem Link: Materialbereitstellungslisten

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Innerhalb der schriftlichen Prüfung müssen in zwei der Prüfungsbereiche nach Absatz 3 mindestens ausreichende Leistungen, in dem weiteren Prüfungsbereich dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht werden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Bescheid und Zeugnis

Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.