Hochbaufacharbeiter/-in SP Beton- und Stahlbetonarbeiten

Ausbildungsdauer

2 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte Stahl- und Stahlbetonarbeiten

  • Herstellen von Schalungen für Fundamente, rechteckige Stützen und Balken sowie für ebene Wände und Decken,
  • Aufbauen, Versteifen und Abspannen von Schalungen,
  • Herstellen von Schalungen für konische Formen, Stützenköpfe, Podeste und gerade Treppenläufe,
  • Herstellen von Schalungen für sichtbaren Beton,
  • Herstellen und Einbauen von Bewehrungen und Vorfertigen von Bewehrungseinheiten,
  • Prüfen von Frisch- und Festbeton,
  • Fördern, Einbringen und Verdichten von Beton und Bearbeiten der Oberfläche von Hand und mit Hilfe von Maschinen,
  • Nachbehandeln von Beton,
  • Herstellen, Lagern, Transportieren und Einbauen von Stahlbetonfertigteilen,
  • Abdichten von Bauwerken aus Beton und Stahlbeton gegen nichtdrückendes Wasser,
  • Herstellen von Außen- und Innenwänden mit unterschiedlichen Steinen und Platten in unterschiedlichen Verbandsarten,
  • Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz,
  • Durchführen von angrenzenden Arbeiten in den Gewerben des Ausbaus und des Tiefbaus,
  • Selbständiges Durchführen der Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen,
  • Planen und Koordinieren der Arbeit,
  • Einrichten von Baustellen,
  • Festlegen der Arbeitsschritte und Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle,
  • Prüfen der Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung,
  • Dokumentieren der Arbeiten und räumen des Arbeitsplatzes,
  • Einsetzen von Geräten und Maschinen,
  • Auf- und Abbauen von Arbeits-, Schutz- und Traggerüsten und Einmessen von Bauwerken und Bauteilen.

weitere Schwerpunkte

  • Maurerarbeiten
  • Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten
Eine Fortsetzung der Ausbildung mit einem 3. Lehrjahr ist möglich zu:
  • Maurer
  • Beton- und Stahlbetonbauer
  • Feuerungs- und Schornsteinbauer
  • Bauwerksmechaniker für Abbruch- und Betontrenntechnik

Berufliche Tätigkeitsfelder

Hochbaufacharbeiter/-innen sind vor allem in Betrieben der Baubranche tätig; je nach Ausbildungsschwerpunkt zum Beispiel in Hochbau-Unternehmen, im Betonbau oder im Schornstein- und Industrieofenbau.

Berufsschule

Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!

Hinweise zur Prüfung

Zwischenprüfung

Der Prüfling soll in insgesamt höchstens sechs Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte planen, Baustoffe und Werkzeuge festlegen, den Arbeitsplatz sichern, den Gesundheitsschutz beachten und die Ausführung der Aufgabe mündlich oder schriftlich begründen kann.
Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
  1. Herstellen von einlagigem Wandputz,
  2. Herstellen eines Mauerwerkskörpers bis 24 Zentimeter Wandstärke mit rechtwinklig einbindender Wand,
  3. Herstellen einer Brettschalung für ein rechteckiges Stahlbetonteil als Fundament oder Stütze einschließlich Abstützung und Sicherung gegen Verschiebung,
  4. Herstellen eines im Querschnitt rechteckigen Bewehrungskorbes.

Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Schwerpunktbezogene Aufgaben 100 Minuten
Bauwerke im Hochbau 100 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 40 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte selbständig festlegen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
Frühjahrsprüfung
15. November
Sommerprüfung
1. Februar
Herbstprüfung
15. Mai
Winterprüfung
1. September
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.

Materialbereitstellungslisten

Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe mit folgendem Link: Materialbereitstellungslisten

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Bescheid und Zeugnis

Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.