Gießereimechaniker/-in
Ausbildungsdauer
3 1/2 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Herstellen von Gussteilen in verlorenen Formen oder Dauerformen unter Beachtung der besonderen Arbeitssicherheits- und Qualitätsvorschriften
- Einrichten von gießereitechnischen Maschinen und Anlagen
- Einstellen von erforderlichen Betriebswerten und Umrüsten bei Produktionswechsel
- Bedienen und Steuern von gießereitechnischen Maschinen und Anlagen
- Erledigen von Aufgaben anhand von Konstruktionszeichnungen und dazugehörenden technischen Unterlagen gemäß den kundenspezifischen Anforderungen
- Anwenden von Informationen zur Auftragsdurchführung aus Datenblättern, Vorschriften, Normen, Beschreibungen sowie Betriebs- und Arbeitsanweisungen
- Zeichnungs- und formgerechtes Zusammenstellen von Modelleinrichtungen
- Planen, Überwachen und Optimieren der Arbeitsabläufe innerhalb des Produktionsprozesses
- Anwenden von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes
- Gattieren, Schmelzen und Legieren von Gusswerkstoffen
- Schmelzeüberwachung und -prüfung
- Aufbereiten und Prüfen von Formstoffen
- Einsetzen von Werkzeugen, Maschinen, Geräten, Vorrichtungen und Anlagen zur maschinellen Formstoffaufbereitung
- Form- und Kernherstellung
- Rüsten von Dauerformen oder Modelleinrichtungen für den Produktionsprozess
- Sichern der Qualität der Gussstücke über den gesamten Fertigungsprozess
- Führen und Interpretieren von Statistiken und Protokollen, insbesondere über Qualitätsdaten
- Erkennen von Gussfehlern, Veranlassen von Maßnahmen zu deren Beseitigung
- Nachbehandeln von Gussstücken
- Erkennen von Störungen an Produktionsanlagen und Produktionseinrichtungen
- Ergreifen von Maßnahmen zu deren Beseitigung und Instandhalten von Produktionsmitteln
- Aktives Beteiligen an Gruppengesprächen zur Verbesserung von Prozesssicherheit und Qualität, zur Optimierung von Gruppenarbeitsplätzen sowie zur gruppeninternen Abstimmung.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Gießereimechaniker und Gießereimechanikerinnen sind in der Produktion von Gussstücken unterschiedlicher Größe, Werkstoffe und Beschaffenheit sowohl in der Einzel- als auch in der Serienfertigung tätig. Ihre Aufgaben sind die Herstellung und Vorbereitung von Gießformen mit Hilfe verschiedener Form- und Gießverfahren sowie die Überwachung von gießereitechnischen Produktionsanalgen in den Schwerpunkten Handformguss, Maschinenformguss, Druck- und Kokillenguss, Feinguss, Schmelzbetrieb oder Kernherstellung.
Folgende Schwerpunkte werden ausgebildet:
- Handformguss
- Maschinenformguss
- Druck- und Kokillenguss
- Feinguss
- Schmelzbetrieb
- Kernherstellung
Berufsschule
Staatliche Berufsschule Pegnitz
Pfarrer-Dr.-Vogl-Straße 31/33, 91257 Pegnitz
Tel.: 09241 4839-0, Fax: 09241 4839-22
E-Mail: info@bs-pegnitz.de
Pfarrer-Dr.-Vogl-Straße 31/33, 91257 Pegnitz
Tel.: 09241 4839-0, Fax: 09241 4839-22
E-Mail: info@bs-pegnitz.de
Hinweise zur Prüfung
Zur Prüfung im Beruf Gießereimechaniker/-in ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.
Die Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) wird ab Prüfungstermin Frühjahr 2026 und Folgende auf Grundlage der DIN EN ISO 8015 in praktischen Prüfungsunterlagen die Merkmale zur Geometrischen Produktspezifikation (ISO-GPS) anwenden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier.
Abschlussprüfung Teil 1
Teil 1 soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden.
Die Prüfung findet im Prüfungsbereich Gießereitechnik statt.
Der Prüfling soll zeigen, dass er
- technische Unterlagen auswerten, technische Parameter bestimmen, Arbeitsabläufe planen und Material und Werkzeug auswählen kann,
- Bauteile durch manuelle und maschinelle Bearbeitung sowie durch ein gießtechnisches Verfahren herstellen und Steuerungstechnik anwenden kann,
- Unfallverhütungsvorschriften anwenden und Umweltschutzbestimmungen beachten und die Sicherheit von Betriebsmitteln beurteilt,
- Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, die Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen und die Ergebnisse dokumentieren und bewerten und
- Auftragsdurchführungen zu dokumentieren und zu erläutern.
Den Nachweis erbringt er durch:
- Herstellen eines Gussstückes mittels eines Handmodells,
- Anfertigen einer mechanischen Baugruppe und
- Errichtung und Funktionskontrolle einer pneumatischen Steuerung.
Zu jeder genannten Tätigkeiten soll der Prüflinge eine Arbeitsaufgabe durchführen.
Mit dem Prüfling soll während der Durchführung der Arbeitsaufgabe ein situatives Fachgespräch geführt werden.
Weiterhin soll der Prüfling Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Mit dem Prüfling soll während der Durchführung der Arbeitsaufgabe ein situatives Fachgespräch geführt werden.
Weiterhin soll der Prüfling Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt achteinhalb Stunden. Dabei entfallen auf die erste
Arbeitsaufgabe drei Stunden und auf die zweite und dritte Arbeitsaufgabe zusammen
vier Stunden. Das situative Fachgespräch umfasst innerhalb dieser Zeit höchstens 10 Minuten.
Die Bearbeitungszeit für die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben beträgt 90 Minuten.
Arbeitsaufgabe drei Stunden und auf die zweite und dritte Arbeitsaufgabe zusammen
vier Stunden. Das situative Fachgespräch umfasst innerhalb dieser Zeit höchstens 10 Minuten.
Die Bearbeitungszeit für die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben beträgt 90 Minuten.
Abschlussprüfung Teil 2
Schriftliche Abschlussprüfung
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
| Auftrags- und Fertigungsplanung | 90 Minuten |
| Gussstückherstellung | 120 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
Im Prüfungsbereich Kundenauftrag soll der Prüfling nachweisen, dass er
- Art und Umfang von Aufträgen zu klären und Besonderheiten und Termine mit Kunden abzusprechen,
- Informationen für die Auftragsabwicklung zu beschaffen, auszuwerten und zu nutzen, technische Entwicklungen zu berücksichtigen, sicherheitsrelevante Vorgaben zu beachten, Auftragsabwicklungen unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte zu planen sowie mit vor- und nachgelagerten Bereichen abzustimmen und Planungsunterlagen zu erstellen,
- Aufträge unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Terminvorgaben durchzuführen, betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anzuwenden, Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch zu suchen, zu beseitigen und zu dokumentieren und Teilaufträge zu veranlassen und
- Prüfverfahren und Prüfmittel auszuwählen und anzuwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln festzustellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anzuwenden, Ergebnisse zu prüfen und zu dokumentieren, Auftragsabläufe, Leistungen und Verbrauch zu dokumentieren und Produkte zu übergeben und zu erläutern.
Der Prüfling soll zum Nachweis der Anforderungen im Prüfungsbereich Kundenauftrag
- In 15 bis 18 Stunden einen betrieblichen Auftrag vorbereiten und durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, sowie darüber ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten führen. Das Fachgespräch wird auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen des bearbeiteten Kundenauftrags geführt. Vor der Vorbereitung und Durchführung des betrieblichen Auftrages haben die Ausbildenden dem Prüfungsausschuss die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung Vorzulegen, oder
- Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe, die einem betrieblichen Auftrag entspricht, vorbereiten und durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Die Prüfungszeit für die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Arbeitsaufgabe beträgt insgesamt 14 Stunden. Dabei entfallen auf die Durchführung und Dokumentation der Arbeitsaufgabe sechs Stunden; innerhalb dieser Zeit dauert das situative Fachgespräch höchstens 20 Minuten.
Der Ausbildungsbetrieb wählt die Prüfungsvariante aus und teilt sie dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Prüfungstermine
Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
|
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
|
|
| Frühjahrsprüfung |
15. November
|
| Sommerprüfung |
1. Februar
|
| Herbstprüfung |
15. Mai
|
| Winterprüfung |
1. September
|
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Bestehensregeln
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Abschlussprüfung mit 35 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 65 Prozent gewichtet.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses von Teil 2 der Abschlussprüfung sind die Prüfungsbereiche Kundenauftrag mit 35 Prozent, die Prüfungsbereiche
Auftrags- und Funktionsanalyse, Gussstückherstellung und Wirtschaft- und Sozialkunde mit jeweils 10 Prozent gewichtet.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses von Teil 2 der Abschlussprüfung sind die Prüfungsbereiche Kundenauftrag mit 35 Prozent, die Prüfungsbereiche
Auftrags- und Funktionsanalyse, Gussstückherstellung und Wirtschaft- und Sozialkunde mit jeweils 10 Prozent gewichtet.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Kundenauftrag mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden ist.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Die Prüfungsbereiche Auftrags- und Funktionsanalyse, Fertigungstechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde sind auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis zwei : eins zu gewichten.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.
