Geomatiker/-in
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Erfassen und Beschaffen von Geodaten
- Verarbeiten, Verwalten und Veranschaulichen von Geodaten
- Modellieren von Geodaten und Aufbereiten in unterschiedliche Formate für verschiedene Medien
- Nutzen der Informations- und Kommunikationssysteme der Geomatik
- kundenorientiertes Durchführen von Aufträgen unter Verwendung von Geodaten
- Mitwirken in der Kundenberatung und Anwenden von Marketingstrategien
- Anwenden von Methoden der visuellen Kommunikation und grafischen Gestaltung von Karten sowie Vermittlung und Darstellung komplexer räumlicher Sachverhalte
- Umsetzen von Geodaten in Karten, Präsentationsgrafiken und multimediale Produkte
- Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken
- Beachten der berufsbezogenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften
- Anwenden naturwissenschaftlicher und mathematischer Grundlagen der Geoinformationstechnologie, teamorientiertes und qualitätssicherndes Arbeiten
Berufliche Tätigkeitsfelder
Geomatiker und Geomatikerinnen arbeiten im öffentlichen Dienst oder in privatwirtschaftlichen Firmen der Geoinformationsbranche, insbesondere in Dienststellen des Vermessungs-, Kataster- und Geoinformationswesens; in Betrieben und Verlagen der Kartographie; in Betrieben der Fernerkundung und in Betrieben und Dienststellen mit Anwendung der Geoinformationssysteme.
Berufsschule
Städtische Berufsschule für Gartenbau, Floristik und Vermessungstechnik
Reinmarplatz 4-6, 80637 München
Tel.: 089 233 82900, Fax: 089 233 82901
E-Mail: bs-gfv@muenchen.de
Reinmarplatz 4-6, 80637 München
Tel.: 089 233 82900, Fax: 089 233 82901
E-Mail: bs-gfv@muenchen.de
Hinweise zur Prüfung
Für den Ausbildungsberuf der/des Geomatiker/-in gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden an eine andere IHK überstellt.
Zwischenprüfung
Für die Zwischenprüfung bestehen folgende Vorgaben:
1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- naturwissenschaftliche und mathematische Grundlagen der Geoinformationstechnologie anwenden,
- berufsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Normen und Standards berücksichtigen,
- erhobene Daten übertragen, sichern, bereinigen, für die weitere Bearbeitung bereitstellen und
- Daten bearbeiten, qualifizieren, visualisieren sowie Ergebnisse dokumentieren kann;
Der Prüfling soll fallorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Abschlussprüfung
Schriftliche Abschlussprüfung
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
| Geoinformationstechnik | 90 Minuten |
| Geodatenmanagement | 90 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
- Geodatenprozesse
- Geodatenpräsentation
Für den Prüfungsbereich Geodatenprozesse bestehen folgende Vorgaben:
1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- Geodaten nach unterschiedlichen Methoden erfassen,
- Geodaten verarbeiten und qualifizieren,
- Geodaten zusammenführen und auswerten,
- Geodaten visualisieren und präsentieren,
- die mathematischen und naturwissenschaftlichen Grundlagen der Geoinformationstechnologie anwenden,
- Arbeitsprozesse im Team planen und durchführen,
- Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten,
- qualitätssichernde Maßnahmen anwenden und
- Arbeitsprozesse erläutern kann;
2. der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit prozess- und produktbezogenen Unterlagen dokumentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; das Fachgespräch wird auf der Grundlage der prozess- und produktbezogenen Aufzeichnungen sowie des Ergebnisses des bearbeiteten betrieblichen Auftrags geführt; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt 20 Stunden und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten.
Für den Prüfungsbereich Geodatenpräsentation bestehen folgende Vorgaben:
1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- Geodaten zu Marktprodukten aufbereiten,
- Produktinformationen kundenorientiert erstellen und präsentieren sowie
- rechtliche Vorschriften, Normen und Standards berücksichtigen kann;
2. der Prüfling soll dazu ein Prüfungsstück erstellen, dieses mit einer Präsentation vorstellen und ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; der Prüfling wählt eine Aufgabe aus drei Alternativen aus. Die Prüfungszeit beträgt für die Erstellung des Prüfungsstückes sieben Stunden, für die Präsentation zehn Minuten und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
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Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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| Frühjahrsprüfung |
15. November
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| Sommerprüfung |
1. Februar
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| Herbstprüfung |
15. Mai
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| Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis mit mindestens "ausreichend",
- im Prüfungsbereich Geodatenprozesse mit mindestens "ausreichend",
- in mindestens drei der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens "ausreichend" und
- in keinem Prüfungsfach mit "ungenügend" bewertet worden sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als "ausreichend" bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.
