Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Herstellen von Leder durch Gerben von tierischer Haut und durch verschiedene Zurichtungsmethoden
- Durchführen von Eingangskontrollen der Rohware und Beurteilen und Sortieren für die weitere Bearbeitung
- Separieren von kollagenen Nebenprodukten und Bereitstellen für die weitere Verwertung
- Anwenden verschiedener Gerbverfahren und Gerbmittel
- Neutralisieren von Leder und Anwenden von Nachgerbverfahren
- Färben und Fetten von Leder
- Durchführen von Trocknungsprozessen und mechanischen Verfahren zum Weichmachen und Verdichten von Leder
- Durchführen von Zurichtungsprozessen und Anwenden von Applikationstechniken
- Beurteilen von Leder und Einteilen in Qualitätsklassen
- Beurteilen von Fertigleder und Durchführen von haptischen und visuellen Prüfungen
- Einrichten und Bedienen von Maschinen und Anlagen
- umweltgerechtes Durchführen von Prozessen
- Planen von Arbeitsabläufen und Anwenden von produktspezifischen und berufsbezogenen Vorschriften
- Beachten von Grundsätzen der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit
Berufliche Tätigkeitsfelder
Die Fachkräfte für Lederherstellung und Gerbereitechnik arbeiten vorwiegend in Unternehmen der Lederindustrie, der chemischen Hilfsmittelindustrie sowie in Handwerksbetrieben. In der Regel arbeiten die Fachkräfte in der Produktion, sie finden ihren Einsatz aber auch in Betriebs- und Forschungslaboratorien. Sie stellen Auto- und Möbelleder, Schuhleder sowie Leder für Sattlerwaren, Bekleidung und Sportgeräte her.
Berufsschule
Kerschensteinerschule Reutlingen
Gewerbliche Schule II
Charlottenstraße 19, 72764 Reutlingen
Tel.: 07121 485-211, Fax: 07121 485-290
E-Mail: info@kss-rt.de
Gewerbliche Schule II
Charlottenstraße 19, 72764 Reutlingen
Tel.: 07121 485-211, Fax: 07121 485-290
E-Mail: info@kss-rt.de
Hinweise zur Prüfung
Für den Ausbildungsberuf der Fachkraft der Lederherstellung gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden an eine andere IHK überstellt.
Abschlussprüfung Teil 1
Teil 1 der Abschluss- und Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Blößenherstellung und Trocknung von Leder sowie
- Technologie der Blößenherstellung und der Gerbung.
Im Prüfungsbereich Blößenherstellung und Trocknung von Leder soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Rohwaren, Rohwarenschäden und Konservierungsmethoden zu erkennen und zu bewerten,
- Blößen durch Entkälken, Beizen und Pickeln auf die Gerbung vorzubereiten sowie Prozesse zu kontrollieren und zu dokumentieren,
- Trocknungsverfahren zu unterscheiden und durchzuführen,
- Arbeitsschritte zu planen, festzulegen und zu dokumentieren,
- technische Unterlagen anzuwenden,
- Arbeitsgeräte, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen auszuwählen und einzusetzen,
- Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung anzuwenden und
- fachliche Hintergründe aufzuzeigen sowie seine Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe zu begründen.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe und zwei Arbeitsproben durchführen. Während der Arbeitsaufgabe wird mit ihm ein situatives Fachgespräch geführt.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 145 Minuten. Die Arbeitsaufgabe dauert 100 Minuten, das situative Fachgespräch innerhalb der Arbeitsaufgabe dauert höchstens 10 Minuten und die Arbeitsproben dauern insgesamt 45 Minuten.
Im Prüfungsbereich Technologie der Blößenherstellung und der Gerbung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- den histologischen Aufbau und Eigenschaften von Rohwaren hinsichtlich ihrer Verwendung zu unterscheiden,
- Blößen herzustellen und auf die Gerbung vorzubereiten,
- Blößen mechanisch zu bearbeiten und mit kollagenen Nebenprodukten umzugehen,
- Gerbverfahren und Gerbmittel zu unterscheiden, Gerbverfahren durchzuführen und
- prozessbezogene Berechnungen durchzuführen.
Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 105 Minuten.
Abschlussprüfung Teil 2
Schriftliche Abschlussprüfung
Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
Technolgoie der Nasszurichtung und Zurichtung | 135 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
Im Prüfungsbereich Nasszurichtungs- und Zurichtungsprozesse soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Prozesse unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer und qualitätssichernder Vorgaben umweltgerecht und nachhaltig zu planen, durchzuführen, zu überwachen und zu dokumentieren,
- Werkstoffe und Hilfsmittel unter Berücksichtigung gesundheitlicher und ökologischer Anforderungen einzusetzen,
- Leder abzuwelken und zu falzen,
- Nasszurichtungsprozesse zu unterscheiden, durchzuführen, zu kontrollieren und zu dokumentieren,
- Zurichtungsverfahren und Applikationstechniken zu unterscheiden, Maschinen und Anlagen auszuwählen, einzurichten und zu bedienen, Lederoberflächen zuzurichten,
- Lederoberflächen mechanisch zu bearbeiten,
- Leder haptisch und optisch zu prüfen und zu beurteilen sowie
- fachliche Hintergründe aufzuzeigen und seine Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe zu begründen.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe und drei Arbeitsproben durchführen. Während der Arbeitsaufgabe wird mit ihm ein situatives Fachgespräch geführt.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 290 Minuten. Die Arbeitsaufgabe dauert 200 Minuten, das situative Fachgespräch innerhalb der Arbeitsaufgabe dauert höchstens 15 Minuten und die drei Arbeitsproben dauern insgesamt 90 Minuten.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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Frühjahrsprüfung |
15. November
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Sommerprüfung |
1. Februar
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Herbstprüfung |
15. Mai
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Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Bestehensregeln
Die Abschluss- und Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit ungenügend
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Technologie der Nasszurichtung und Zurichtung“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
- der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
- die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.