Fachkraft für Metalltechnik - Fachrichtung Zerspanungstechnik
Ausbildungsdauer
2 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Fertigen von Werkstücken aus verschiedenen Werkstoffen mit spanabhebenden Fertigungsverfahren
- Beschaffen und Prüfen von auftragsbezogenen Unterlagen
- Auswählen von Werkzeugmaschinen, Werkzeugen, Hilfs- und Betriebsmitteln
- Festlegen und Einstellen von Fertigungsparametern
- Erstellen und Optimieren von CNC-Programmen mit Standardwegbefehlen
- Vorbereiten, Montieren und Ausrichten von Werkstück- und Werkzeugspannmitteln
- Ausrichten und Spannen von Werkstücken
- Durchführen und Beurteilen von Testläufen
- Überprüfen und Optimieren von Fertigungsschritten
- Ermitteln, Beheben und Dokumentieren von Fehlern in Fertigungsabläufen
- Beheben von maschinenbedingten Störungen
- Dokumentieren von Ergebnissen
- Optimieren von auftragsbezogenen Unterlagen
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- Zusammenarbeiten mit vor- und nachgelagerten Bereichen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Fachkräfte für Metalltechnik in der Fachrichtung Zerspanungstechnik sind überwiegend in Betrieben der metallverarbeitenden Industrie tätig.
Eine Fortsetzung der Ausbildung mit einem 3. Lehrjahr ist möglich zu Zerspanungsmechaniker und Zerspanungsmechanikerin sowie Feinwerkmechaniker und Feinwerkmechanikerin im Schwerpunkt Zerspanungstechnik.
weitere Fachrichtungen
- Konstruktionstechnik
- Umform- und Drahttechnik
- Montagetechnik
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Die Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) wird ab Prüfungstermin Frühjahr 2026 und Folgende auf Grundlage der DIN EN ISO 8015 in praktischen Prüfungsunterlagen die Merkmale zur Geometrischen Produktspezifikation (ISO-GPS) anwenden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier.
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Herstellen einer funktionsfähigen Baugruppe statt. Für diesen Prüfungsbereich bestehen folgende Vorgaben:
Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Herstellen einer funktionsfähigen Baugruppe statt. Für diesen Prüfungsbereich bestehen folgende Vorgaben:
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
a) Arbeitsschritte zu planen, Arbeitsmittel und technische Unterlagen anzuwenden, technologische Kennwerte zu ermitteln, erforderliche Berechnungen durchzuführen,
b) Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und den Umweltschutz zu berücksichtigen,
c) Bauteile manuell und maschinell zu bearbeiten, umzuformen und durch Schraubverbindungen zu fügen,
d) Prüfmittel anzuwenden; - der Prüfling soll ein Prüfungsstück fertigen und darauf bezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;
- die Prüfungszeit beträgt für das Prüfungsstück sechs Stunden und für die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben 60 Minuten.
Abschlussprüfung
Schriftliche Abschlussprüfung
Prüfungsbereich | Prüfungsdauer |
Fertigungstechnik | 90 Minuten |
Arbeitsplanung | 60 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
Für den Prüfungsbereich Fertigungsauftrag bestehen folgende Vorgaben:
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
a) Art und Umfang von Aufträgen zu erfassen, Informationen für die Auftragsabwicklung zu beschaffen,
b) Informationen für die Auftragsabwicklung zu nutzen, sicherheitsrelevante Vorgaben zu beachten, Auftragsabwicklungen zu planen und zu dokumentieren,
c) Fertigungsaufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Qualitätsanforderungen und Terminvorgaben, durchzuführen,
d) Prüfverfahren und Prüfmittel auszuwählen und anzuwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln festzustellen, Ergebnisse zu prüfen und zu dokumentieren; - der Prüfling soll ein Prüfungsstück herstellen;
- die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Prüfungstermine
Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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Frühjahrsprüfung |
15. November
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Sommerprüfung |
1. Februar
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Herbstprüfung |
15. Mai
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Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Materialbereitstellungslisten
Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe mit folgendem Link: Materialbereitstellungslisten
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
bewertet worden sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche Fertigungstechnik, Arbeitsplanung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.