Chemikant/-in

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Durchführen von Arbeiten der chemischen Verfahrenstechnik sowie der Prozessleit- und Anlagentechnik
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit entlang der Prozesskette, Überwachen, Steuern und Dokumentieren chemischer Produktionsabläufe und Verarbeitungsprozesse
  • Planen, Kontrollieren und Dokumentieren der Arbeitsschritte zur Herstellung und Verarbeitung verschiedener Produkte
  • Gewährleisten eines störungsfreien Prozessablaufs im Team
  • Zusammenarbeiten mit Fachpersonal (z. B. Industriemechaniker, Elektroniker für Automatisierungs- bzw. Betriebstechnik) bei Wartung
  • Störungsbeseitigung und Instandhaltung
  • Prozessbegleitendes Bestimmen von Stoffkonstanten und Stoffeigenschaften
  • Einsetzen von Computer und Prozessleittechnik zur Geräte- und Anlagensteuerung, zur Datenerfassung und -verarbeitung sowie zur Dokumentation, Informationsbeschaffung und für logistische und organisatorische Zwecke
  • Berücksichtigen von Regelungen des Gesundheits- und Umweltschutzes, des Arbeitsschutzes, der Anlagensicherheit sowie der Qualitätssicherung ("responsible care")
  • Umweltgerechtes Verwerten und Beseitigen von Abfällen

Berufliche Tätigkeitsfelder

Chemikanten und Chemikantinnen arbeiten in Produktionsbetrieben der chemischen Industrie sowie verwandter Industrien (z. B. Kunststoff- Kautschuk-, Mineralölverarbeitung, Wirkstoffproduktion, Entsorgungswirtschaft) ; Tätigkeitsfelder sind: Herstellen, Aufbereiten und Verarbeiten chemischer Stoffe und Zubereitungen; Bedienen und Überwachen von Produktionsanlagen; Wartung und Instandhaltung sowie chemisch-technische Arbeiten.

Berufsschule

Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!

Hinweise zur Prüfung

Für den Ausbildungsberuf der/des Chemikant/-in gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden an eine andere IHK überstellt.
Zur Prüfung im Beruf Chemielaborant/-in ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.

Abschlussprüfung Teil 1

  • Prüfungsfach Verfahrenstechnik: 90 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsfach Messtechnik: 45 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsfach Anlagentechnik: 60 Minuten Prüfungszeit
Für den Prüfungsbereich Verfahrens- und produktionstechnische Arbeit bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. eine verfahrens- und produktionstechnische Arbeit mit mindestens einer verfahrenstechnischen Grundoperation, mindestens einer messtechnischen Aufgabe sowie mindestens einer anlagentechnischen Montagearbeit durchführen,
  2. Aufträge analysieren und Informationen beschaffen,
  3. Arbeitsmittel festlegen,
  4. Arbeitsabläufe selbstständig und wirtschaftlich planen,
  5. Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und qualitätssichernde Maßnahmen auswählen und ergreifen sowie
  6. Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren
kann.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen. Die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden. Bei der Bewertung der Arbeitsaufgabe ist die verfahrens- und produktionstechnische Grundoperation mit 60 Prozent, die messtechnische Aufgabe und die anlagentechnische Montagearbeit mit jeweils 20 Prozent zu gewichten.

Abschlussprüfung Teil 2

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Produktionstechnik 120 Minuten
Prozessleittechnik 60 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Für den Prüfungsbereich Produktions- oder Verarbeitungsprozess bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. einen, mindestens eine gewählte Wahlqualifikation berücksichtigenden Produktions- oder Verarbeitungsprozess, mit mindestens zwei verfahrenstechnischen Grundoperationen, mindestens einer Regelungs- oder Steuerungsaufgabe und mit mindestens einer anlagentechnischen Inspektions- oder Wartungsarbeit durchführen,
  2. Aufträge analysieren und Informationen beschaffen,
  3. Arbeitsmittel festlegen,
  4. Arbeitsabläufe selbstständig und wirtschaftlich planen,
  5. Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und qualitätssichernde Maßnahmen auswählen und ergreifen sowie
  6. Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren kann.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen. Die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden. Bei der Bewertung der Arbeitsaufgabe sind die verfahrenstechnischen Grundoperationen mit 60 Prozent, die Regelungs- oder Steuerungsaufgabe sowie die anlagentechnische Inspektions- oder Wartungsarbeit mit jeweils 20 Prozent zu gewichten.

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
Frühjahrsprüfung
15. November
Sommerprüfung
1. Februar
Herbstprüfung
15. Mai
Winterprüfung
1. September
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Prüfungsbereich Produktions- oder Verarbeitungsprozess und im Prüfungsbereich Produktionstechnik jeweils mit mindestens „ausreichend“,
  4. in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
  5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“
bewertet worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Abschlussprüfung mit 40 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 60 Prozent gewichtet.

Bescheid und Zeugnis

Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.