Ausbaufacharbeiter/-in
Ausbildungsdauer
2 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
- Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
- Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen
- Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen
- Durchführen von Messungen
- Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzbauteilen
- Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton
- Herstellen von Baukörpern aus Steinen
- Prüfen und Vorbereiten von Untergründen
- Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz
- Herstellen von Putzen und Stuck
- Herstellen von Estrichen
- Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten
- Herstellen von Bauteilen im Trockenbau
- qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen
Schwerpunkte
- Zimmerarbeiten
- Stukkateurarbeiten
- Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten
- Estricharbeiten
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzarbeiten
- Trockenbauarbeiten
Eine Fortsetzung der Ausbildung mit einem 3. Lehrjahr ist möglich zu
- Zimmerer/-in
- Stukkateur/-in
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in
- Estrichleger/-in
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/-in
- Trockenbaumonteur/-in
Berufliche Tätigkeitsfelder
Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterinnen sind vor allem in handwerklichen und industriellen Betrieben des Ausbaugewerbes tätig.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Die Prüfungsstruktur ist in eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung gegliedert.
Zwischenprüfung
Umfasst das Berufsausbildungsverhältnis eine Ausbildung für die erste Stufe, so soll die Zwischenprüfung am Ende des ersten Ausbildungsjahres stattfinden. Der Prüfling soll in insgesamt höchstens sechs Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte planen, Baustoffe und Werkzeuge festlegen, den Arbeitsplatz sichern, den Gesundheitsschutz beachten und die Ausführung der Aufgabe mündlich oder schriftlich begründen kann. Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
- Herstellen von Wand-Trockenputz,
- erstellen eines Holzbauteils mit mindestens zwei unterschiedlichen Holzverbindungen,
- Herstellen eines geraden Stuckprofils,
- Herstellen einer Unterkonstruktion einschließlich Beplankung,
- Herstellen eines Verbundestrichs,
- Herstellen einer Dämmung mit Ummantelung,
- Ansetzen von Fliesen im Dickbett- oder Dünnbettverfahren,
- Verlegen von Bodenfliesen im Dickbettverfahren.
Abschlussprüfung
Schriftliche Abschlussprüfung
Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
Schwerpunktbezogene Aufgaben | 100 Minuten |
Bauwerke im Ausbau | 100 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 40 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte selbständig festlegen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann. Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere in Betracht:
Im Schwerpunkt Zimmerarbeiten:
a) Herstellen eines Dachkonstruktionsteiles für ein Satteldach oder Walmdach,
b) Herstellen einer Balkenlage mit Auswechslung oder
c) Herstellen einer Fachwerkwand
b) Herstellen einer Balkenlage mit Auswechslung oder
c) Herstellen einer Fachwerkwand
Im Schwerpunkt Stukkateurarbeiten:
Herstellen einer Wand- oder Deckenfläche aus einer Kombination von Stuck-, Putz- und Trockenbauarbeiten
Im Schwerpunkt Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten:
a) Verlegen von Bodenfliesen oder -platten im Dickbettverfahren einschließlich Vorbereiten des Untergrundes und Ansetzen von Sockelfliesen,
b) Ansetzen von Wandfliesen oder -platten im Dickbettverfahren einschließlich Spritzbewurf und Verfugen oder
c) Ansetzen von Wandfliesen und Verlegen von Bodenfliesen im Dünnbettverfahren und Verfugen
b) Ansetzen von Wandfliesen oder -platten im Dickbettverfahren einschließlich Spritzbewurf und Verfugen oder
c) Ansetzen von Wandfliesen und Verlegen von Bodenfliesen im Dünnbettverfahren und Verfugen
Im Schwerpunkt Estricharbeiten:
a) Herstellen eines Ausgleichestrichs mit verschiedenen Neigungen,
b) Herstellen eines Verbundestrichs mit Hohlkehle oder Wandanschluss aus Estrich oder
c) Verlegen eines Bodenbelages aus Bahnen oder Platten
b) Herstellen eines Verbundestrichs mit Hohlkehle oder Wandanschluss aus Estrich oder
c) Verlegen eines Bodenbelages aus Bahnen oder Platten
Im Schwerpunkt Wärme-, Kälte- und Schallschutzarbeiten:
Anbringen von Dämmstoffen an Rohrleitungen sowie Herstellen und Montieren einer Ummantelung mit zwei Abwicklungen
Im Schwerpunkt Trockenbauarbeiten:
Herstellen einer Wand- und Deckenkonstruktion mit Spachtelarbeiten.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Prüfungstermine
Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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Frühjahrsprüfung |
15. November
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Sommerprüfung |
1. Februar
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Herbstprüfung |
15. Mai
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Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Materialbereitstellungslisten
Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe mit folgendem Link: Materialbereitstellungslisten
Bestehensregeln
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.