Aufbereitungsmechaniker/-in
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
Der Berufs “Aufbereitungsmechaniker/-in” wird in folgenden Fachrichtungen ausgebildet:
- Natursteine
- Feuerfeste und keramische Rohstoffe
- Sand und Kies
- Steinkohle
- Braunkohle
Dabei sind diese Tätigkeiten bei allen Fachrichtungen gleich:
- Proben entnehmen, analysieren, die Ergebnisse dokumentieren um die Produktqualität zu sichern
- Aufzeichnungen über die erzeugten Mengen führen
- Produkte fachgerecht lagern und zum Weitertransport verladen
- Maschinen und Anlagen instand halten
- Ursachen für technischer Störungen ermitteln und für deren Behebung sorgen
Fachrichtung Braunkohle
- Die weitgehend automatisierte Aufbereitung von Braunkohle überwachen
- Maschinen und Anlagen steuern, in denen die Rohkohle gesiebt wird um diese von Gestein zu befreien
- Braunkohle zur Veredelung in Trockneranlagen trocknen und verarbeiten z.B. zu Kohlebriketts, Braunkohlenstaub oder Wirbelschichtbraunkohle
Fachrichtung Naturstein
- Rohmaterial wie Schotter, Splitt oder Brechsand in Steinbrüchen mithilfe von Bohrungen und Sprengungen gewinnen
- Das Material mit Fahrzeugen, Förderanlagen und Transportsystemen zu Aufbereitungsanlagen transportieren um es dann zu Baustoffen zu verarbeiten
- Weitgehend automatisierte Maschinen und Anlagen überwachen, die das Festgestein zerkleinern sowie mittels Siebanlagen nach Größe sortieren (klassieren)
Fachrichtung Sand und Kies
- Rohstoffe mithilfe von Maschinen in Kiesgruben (Trockengewinnung) oder aus Baggerseen (Nassgewinnung) gewinnen und mit Förderanlagen und Transportsystemen zur Aufbereitung transportieren
- Weitgehend automatisierte Maschinen und Anlagen überwachen, die das Kies- und Sandgemisch sieben, waschen und von Fremdanteilen befreien sowie mittels Siebanlagen nach Korngröße sortieren (klassieren)
Fachrichtung Steinkohle
- Weitgehend automatisierte Aufbereitung von Steinkohle überwachen
- Maschinen und Anlagen steuern, in denen die Rohkohle gesiebt wird um diese von Gestein zu befreien
- Verschiedenen Steinkohlesorten voneinander trennen und veredeln z.B. zu Steinkohlekoks
Fachrichtung feuerfeste und keramische Stoffe
- Rohmaterialien, z.B. Ton, mit Abbaubaggern oder Brecheranlagen abbauen und zu Aufbereitungsanlagen transportieren
- Weitgehend automatisierten Prozess der Weiterverarbeitung überwachen
- Rohstoffe maschinell mischen und zerkleinern, das Gemisch in Trocknern trockenen und mahlen
Berufliche Tätigkeitsfelder
- Abbau- und Aufbereitungsbetrieben
- Bei Keramikherstellern
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Für den Ausbildungsberuf der/des Aufbereitungsmechaniker/-in gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden an eine andere IHK überstellt.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in höchstens vier Stunden ein Prüfungsstück anfertigen und in insgesamt höchstens zwei Stunden zwei Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- 1. als Prüfungsstück:
Anfertigen einer mechanischen Baugruppe durch manuelles und maschinelles Spanen,
Kaltumformen und Fügen einschließlich Erstellen eines Arbeitsplanes sowie eines Prüfprotokolls;
- 2. als Arbeitsproben:
a) Herstellen einer mechanischen Verbindung,
b) Aufbau einer steuerungstechnischen Baugruppe und Funktionsprüfung.
Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, aus folgenden Gebieten schriftlich lösen:
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz sowie rationelle Energieverwendung,
- Lesen, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagen,
- berufsbezogene Berechnungen,
- Vorkommen, Eigenschaften und Verwendung von Rohstoffen,
- Verfahren der Gewinnung, Aufbereitung und Weiterverarbeitung von Rohstoffen,
- Maschinen und Anlagen zur Gewinnung, Aufbereitung und Weiterverarbeitung von Rohstoffen,
- Grundlagen der Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
Abschlussprüfung
Schriftliche Abschlussprüfung
Prüfungsgebiet | Prüfungsdauer |
Technologie | 120 Minuten |
Arbeitsplanung | 90 Minuten |
Technische Mathematik | 90 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
Der Prüling soll im praktischen Teil der Prüung unter Beachtung fachrichtungsspezifischer Besonderheiten in höchstens sechs Stunden ein Prüfungsstück anfertigen und in insgesamt höchstens vier Stunden vier Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- als Prüfungsstück:
Herstellen einer Baugruppe mit elektropneumatischen oder elektrohydraulischen und elektrotechnischen Steuerungselementen einschließlich Funktionsprüfung oder Herstellen eines fachrichtungsspezifischen Produktes nach Vorgabe;
- als Arbeitsproben:
- Einstellen oder Inbetriebnehmen einer automatisierten oder teilautomatisierten Aufbereitungsanlage oder eines Anlagenteils,
- Instandsetzen einer mechanischen Baugruppe,
- Probenehmen, Prüfen und Analysieren einschließlich Dokumentieren,
- Fehlersuche.
Dabei sollen das Prüfungsstück mit 40 und die Arbeitsproben zusammen mit 60 vom Hundert gewichtet werden.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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Frühjahrsprüfung |
15. November
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Sommerprüfung |
1. Februar
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Herbstprüfung |
15. Mai
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Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Bestehensregeln
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Fertigkeits- und der Kenntnisprüfung sowie innerhalb der Kenntnisprüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichend Leistungen erbracht sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.