Nr. 2380
Standortpolitik

Raumordnung und Planung

Öffentliche Planung gibt den Unternehmen die Rahmenbedingungen für die Standortwahl oder die Erweiterung des Betriebes vor.
Raumordnung und Planung
Raumordnung und Planung
Raumordnung und Planung

Die Landesplanung hat die Aufgabe, nach Maßgabe des http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rog_2008/gesamt.pdf und des http://www.landesentwicklung.bayern.de/ übergeordnete und überörtliche Programme und Pläne aufzustellen und bei Bedarf fortzuschreiben.

Raumordnung und Planung

Standortsicherheit ist für jedes Unternehmen von existenzieller Bedeutung. Diese wird durch das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, aber auch durch Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht und vieles mehr bestimmt.

Raumordnung und Planung

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu aktuellen Straßenbauprojekten.

Markus Greber
Bereichsleiter Standortpolitik, International