Nr. 1624
Über uns

Beitrag, Finanzen und Rechtsgrundlagen

Über uns

Die Pflichtzugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer sichert der IHK ihre Unabhängigkeit. Nur so kann sie als Selbstverwaltungsorgan der Wirtschaft das Gesamtinteresse ihrer Gewerbetreibenden vertreten, ihre öffentlichen Aufgaben erfüllen und den Staat in allen wirtschaftsrelevanten Fragen beraten.

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Zur Finanzierung ihrer vielfältigen Aufgaben ist die IHK auf die Erhebung von Beiträgen bei ihren Mitgliedsbetrieben angewiesen. Die Beiträge sollen dabei an der Leistungskraft der Betriebe orientiert werden. Die Leistungen der IHK kommen letztendlich allen kammerzugehörigen Betrieben zu gute.

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In den jährlichen Wirtschaftssatzungen geht es u.a. um die Staffelungskriterien und die Höhe der Grundbeiträge, um den Umlagesatz und um die Erhebung von Vorauszahlungen. Zuständig für die Verabschiedung der Wirtschaftssatzung in Verbindung mit dem Wirtschaftsplan ist die Vollversammlung der IHK Aschaffenburg.

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Frank Hildebrandt
Bereichsleiter Zentrale Dienste