Über uns

IHK-Beitrag

Zur Finanzierung ihrer vielfältigen Aufgaben ist die IHK auf die Erhebung von Beiträgen bei ihren Mitgliedsbetrieben angewiesen. Damit die IHKs möglichst unabhängig vom Einfluss großer und einflussreicher Unternehmen ihre Aufgaben erfüllen können, hat der Gesetzgeber in den §§ 2 und 3 Industrie- und Handelskammer-Gesetz die Pflichtmitgliedschaft und die Beitragspflicht aller zum Bezirk einer IHK gehörenden und dem Gewerbesteuergesetz unterliegenden Betriebe geregelt.
Die Beiträge sollen dabei an der Leistungskraft der Betriebe orientiert werden. Als hauptsächlicher Maßstab für die Leistungskraft gilt nach herrschender Rechtsprechung und allgemeiner Verwaltungspraxis der Gewerbeertrag bzw. der Gewinn eines Betriebes. Somit werden ertragsstarke Betriebe - unabhängig davon wie viele spezielle Dienstleistungen sie von der IHK in Anspruch nehmen - stärker mit Beiträgen belastet als ertragsschwache Betriebe.
Die Leistungen der IHK bei der Interessenvertretung gegenüber dem Staat, gegenüber Körperschaften und Behörden, kommen allen kammerzugehörigen Betrieben zu gute. In vielen Fällen profitieren die ertragsstarken Betriebe mehr als die ertragsschwächeren.

Wer beschließt über die IHK-Beiträge?

Ihre Vertreter in der Vollversammlung, das von allen IHK-zugehörigen Betrieben gewählte Parlament der Wirtschaft, beschließen jedes Jahr die Höhe der Grundbeiträge und die Höhe der Umlagen (Prozentsatz vom Gewerbeertrag/Gewinn) für alle IHK-zugehörigen Unternehmen.

Beiträge 2026

Der IHK-Beitrag setzt sich zusammen aus dem Grundbeitrag und der Umlage.
Für das Geschäftsjahr 2026 gelten bei der IHK Aschaffenburg folgende Beitragsregelungen gemäß der Wirtschaftssatzung 2026 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB). 

Grundbeitrag

Unternehmensart Grundbeitrag pro Jahr 
Nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen (soweit nicht beitragsfrei) 40 €
Komplementärgesellschaften (nach Antragstellung durch die Firma) 100 €
Im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragene Unternehmen 170 €
Unternehmen, die mindestens 2 der 3 folgenden Kriterien erfüllen:
  • Bilanzsumme > 8,0 Mio. €
  • Umsatz > 16,5 Mio. €
  • Arbeitnehmer > 250
720 €
Unternehmen, die mindestens 2 der 3 folgenden Kriterien erfüllen:
  • Bilanzsumme > 15,5 Mio. €
  • Umsatz > 26,0 Mio. €
  • Arbeitnehmer > 500
3.500 €

Beitragsfreiheit

Voraussetzung  Beitrag 
Natürliche Personen und Personengesellschaften ohne Handelsregistereintrag mit Gewerbeertrag/Gewinn bis 5.200 € 0 €
Existenzgründer (betrifft nur Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, sowie keine GbRs) im Gründungsjahr und Folgejahr bei Gewinn bis 25.000 € 0 € Grundbeitrag
und 0 € Umlage
Existenzgründer (betrifft nur Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, sowie keine GbRs) im 3. und 4. Jahr bei Gewinn bis 25.000 € Grundbeitrag,
aber keine Umlage

Umlage

Die Umlage wird zusätzlich zum Grundbeitrag erhoben und berechnet sich aus dem Gewerbeertrag bzw. Gewinn.
Als Umlage ist zu erheben 0,14 % des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemessungsgrundlage einmal um einen Freibetrag von 15.340 Euro für das Unternehmen zu kürzen.

Schnellübersicht

Fall  Jährlicher Mindestbeitrag
Kleingewerbe bis 5.200 € Gewinn  0 € 
Nicht eingetragenes Unternehmen über 5.200 € Gewinn  40 € + Umlage 
Eingetragenes Unternehmen (z. B. e.K., OHG, KG)  170 € + Umlage 
GmbH, UG, AG  170 € + Umlage 
Größeres Unternehmen (2 von 3 Größenmerkmalen erfüllt)  720 € + Umlage 
Bei Fragen hilft das Team Beitrag gerne weiter.