Webinar | 21.10.2026
EU-Geldwäscheverordnung
Was ändert sich mit der neuen Geldwäsche-Verordnung?
Ab dem 10. Juli 2027 gilt erstmals ein EU-weit einheitlicher Rechtsrahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und die Verhinderung von Terrorismusfinanzierung. Die neue Geldwäsche-Verordnung enthält zahlreiche Vorgaben, die auch Unternehmen aus Industrie und Handel betreffen. Diese Verordnung gilt dann in allen Mitgliedstaaten der EU unmittelbar. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Umgang mit wirtschaftlich Berechtigten. Damit sind die natürlichen Personen gemeint, die letztlich Eigentümer eines Unternehmens sind oder es kontrollieren. Für Unternehmen ergeben sich daraus neue Anforderungen an die Bestimmung dieser Personen und an die Meldung entsprechender Angaben an nationale Transparenzregister. Es wird ein EU-weites Barzahlungsverbot über 10.000 Euro im Handel und bei Dienstleistungen geben. Ab einem Betrag von 3.000 Euro greift zudem eine strikte Identifizierungspflicht bei Barzahlungen. Zu dem erweiterten Verpflichtetenkreis kommen neu hinzu Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs), Händler von Luxusgütern sowie Crowfunding-Plattformen. Auch weitere Regelungen der Geldwäsche-Verordnung und der Geldwäsche-Richtlinie führen zu neuen oder veränderten Pflichten für Unternehmen. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen, welche Auswirkungen die europäischen Vorgaben auf ihre bestehenden Prozesse haben.
Webinar zeigt konkrete Handlungsfelder auf
Das DIHK-Webinar am 21. Oktober gibt einen kompakten Überblick über die wesentlichen Neuerungen und zeigt auf, was Unternehmen jetzt beachten sollten. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die praktischen Auswirkungen der neuen europäischen Vorgaben. Das Webinar richtet sich an Unternehmen, die sich frühzeitig mit den kommenden Anforderungen befassen möchten. Die Teilnahme ist kostenlos. Hier können Sie sich zum DIHK-Webinar zur Geldwäsche-Verordnung anmelden.
