Nr. 2932

Wirtschaftskriminalität

Webinar | 21.10.2026

Das DIHK-Webinar gibt einen kompakten Überblick über die wesentlichen Neuerungen und zeigt auf, was Unternehmen jetzt beachten sollten. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die praktischen Auswirkungen der neuen europäischen Vorgaben. Das Webinar richtet sich an Unternehmen, die sich frühzeitig mit den kommenden Anforderungen befassen möchten. Die Teilnahme ist kostenlos.

Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen von illegal erwirtschafteten Vermögenswerten in den legalen Wirtschaftskreislauf, mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern.

Alle Unternehmen, die als sogenannte Verpflichtete unter den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen, müssen sich im elektronischen Meldeportal „goAML Web” der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren.

Das Bayerische Innenministerium informiert, dass in letzter Zeit wieder vermehrt Betrugsfälle des sogenannten CEO-Fraud bzw. der „Chefmasche“ gemeldet werden. Bei dieser perfiden Betrugsmasche wird versucht, den Transfer hoher Geldbeträge zu erwirken.