Nr. 2932

Wirtschaftskriminalität

Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen von illegal erwirtschafteten Vermögenswerten in den legalen Wirtschaftskreislauf, mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern.

Alle Unternehmen, die als sogenannte Verpflichtete unter den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes (GwG) fallen, müssen sich im elektronischen Meldeportal „goAML Web” der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren.

Das Bayerische Innenministerium informiert, dass in letzter Zeit wieder vermehrt Betrugsfälle des sogenannten CEO-Fraud bzw. der „Chefmasche“ gemeldet werden. Bei dieser perfiden Betrugsmasche wird versucht, den Transfer hoher Geldbeträge zu erwirken.