Nr. 2989

Wettbewerbsrecht


Seit einigen Jahren nimmt die Zahl unseriöser Adressbuchverlage, die als Rechnungen aufgemachte Eintragungsangebote für Unternehmensdateien, Branchenregister, Zentralverzeichnisse, Gewerberegister oder ähnlich lautende Verzeichnisse in Umlauf bringen, stetig zu.

Die Einigungsstelle schlichtet Streitigkeiten außergerichtlich, in denen ein Anspruch aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geltend gemacht wird.

Hier können Sie sich über Werbung mittels Telefon, Telefax, SMS oder Brief informieren. Sier erfahren, was erlaubt ist und welche Werbung als wettbewerbswidrig gilt.