Nr. 3736340

Ehrbarer Kaufmann

Nachhaltigkeitsbericht

Viele Unternehmen veröffentlichen bereits heute freiwillig regelmäßig einen Nachhaltigkeitsbericht. Andere sind längst per Gesetz verpflichtet, einen nicht finanziellen Bericht zu erstellen. Die Unternehmen können bisher selbst entscheiden, welchen Standard sie dafür wählen. Diese Flexibilität endet nun für Unternehmen, die künftig den erweiterten Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen.

Im ersten Schritt geht es darum, sich einen umfassenden Blick über das gesamte Unternehmen mit seinen Werten, der Unternehmensstrategie sowie Produkten, Strukturen und Prozessen zu verschaffen. Dies bringt die notwendige Transparenz, die für das weitere strukturierte Vorgehen von zentraler Bedeutung ist.

Das „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) regelt, dass große Unternehmen auch über ihr soziales und ökologisches Handeln Rechenschaft ablegen müssen.

Der Ehrbare Kaufmann hat eine lange Tradition, ausgehend ‎vom mittelalterlichen Italien und der Hanse. ‎Er steht für eine verantwortungsvolle Teilnahme am Wirtschaftsleben und ein kluges Management, von dem das Unternehmen sowie seine Umgebung profitieren.

VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF

Gelebte Familienfreundlichkeit gilt mit Blick auf den Fachkräftemangel als ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Betriebliche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf machen Arbeitgeber attraktiv und steigern die Motivation der Mitarbeiter.

VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF

Der Unternehmenswettbewerb „Erfolgreich.Familienfreundlich“ zeichnet die 20 familienfreundlichsten Unternehmen Bayerns aus. Bis zu fünf Unternehmen erhalten Sonderpreise für besonders originelle familienfreundliche Ansätze, die sich nicht ohne weiteres als Muster für andere Unternehmen eignen. Jeder hat die gleiche Chance zu gewinnen.

Recht und Steuern

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und stellt neue Anforderungen an Unternehmen. Im April 2024 hat das EU-Parlament das europäische Lieferkettengesetz verabschiedet.