Carnet A.T.A.
Beitritt der Länder Peru, Königreich Saudi-Arabien und Philippinen in die Bürgenkette
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und die Internationale Handelskammer (ICC) informieren, dass die untenstehenden Länder in die Carnet-Bürgenkette aufgenommen werden.
Peru seit dem 30. April 2024
Folgende Verwendungszwecke sind erlaubt:
- Die vorübergehende Einfuhr mit Carnet ATA betreffend (A)
- Messe und Ausstellungsgüter (B1)
- Berufsausrüstung (B2)
Königreich Saudi-Arabien ab dem 1. Juni 2024
Folgende Verwendungszwecke sind erlaubt:
- Die vorübergehende Einfuhr mit Carnet ATA betreffend (A)
- Messe- und Ausstellungsgüter (B1) mit einer Einschränkung in Bezug auf Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe a) für kleine Muster
Philippinen ab dem 15. Juli 2024
Folgende Verwendungszwecke sind erlaubt:
- Die vorübergehende Einfuhr mit Carnet ATA betreffend (A)
- Messe- und Ausstellungsgüter (B1)
- Berufsausrüstung (B2)
- Warenmuster (B3)
- Waren für ein Herstellungsverfahren (B4)
- Waren für den Unterricht, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke (B5)
- Persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken eingeführte Waren (B6)
- Waren für humanitäre Zwecke (B9)
- Lebende Tiere (D)