Carnet A.T.A.

Beitritt der Länder Peru, Königreich Saudi-Arabien und Philippinen in die Bürgenkette

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und die Internationale Handelskammer (ICC) informieren, dass die untenstehenden Länder in die Carnet-Bürgenkette aufgenommen werden.
Peru seit dem 30. April 2024
Folgende Verwendungszwecke sind erlaubt:
  • Die vorübergehende Einfuhr mit Carnet ATA betreffend (A)
  • Messe und Ausstellungsgüter (B1)
  • Berufsausrüstung (B2)
Königreich Saudi-Arabien ab dem 1. Juni 2024
Folgende Verwendungszwecke sind erlaubt:
  • Die vorübergehende Einfuhr mit Carnet ATA betreffend (A)
  • Messe- und Ausstellungsgüter (B1) mit einer Einschränkung in Bezug auf Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe a) für kleine Muster
Philippinen ab dem 15. Juli 2024
Folgende Verwendungszwecke sind erlaubt:
  • Die vorübergehende Einfuhr mit Carnet ATA betreffend (A)
  • Messe- und Ausstellungsgüter (B1)
  • Berufsausrüstung (B2)
  • Warenmuster (B3)
  • Waren für ein Herstellungsverfahren (B4)
  • Waren für den Unterricht, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke (B5)
  • Persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken eingeführte Waren (B6)
  • Waren für humanitäre Zwecke (B9)
  • Lebende Tiere (D)