Gefahrgut
Gefahrgutbeauftragte
Um als Gefahrgutbeauftragter im Unternehmen tätig werden zu können, muss neben dem Besuch einer erstmaligen Schulung bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter durch die IHK auch die Prüfung für Gefahrgutbeauftragte für die jeweils betroffenen Verkehrsträger bestanden werden.
Der Schulungsnachweis gilt ab dem Prüfungsdatum für 5 Jahre. Für die Verlängerung des Schulungsnachweises ist das Bestehen der Verlängerungsprüfung innerhalb der Geltungsdauer des Schulungsnachweises erforderlich.
Das Anmeldeformular für die Prüfung finden Sie auf der rechten Seite.
Kontakt
Sabine Heißwolf
Handel, Tourismus, Verbraucherbeschwerden