Verkehr

Gefahrgut

Gefahrgutfahrer

Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport unter anderem durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
Ungeachtet der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs und bei der Beförderung in sogenannten kennzeichnungspflichtigen Mengen (orangefarbene Tafeln müssen an der Beförderungseinheit angebracht sein) besteht eine Schulungspflicht für die Fahrzeugführer.
Die Erst- und Auffrischungsschulung für Fahrzeugführer erfolgt im Rahmen einer von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannten Schulung mit einer anschließenden IHK-Prüfung. Den Schulungen werden die als Verwaltungsvorschrift erlassenen Kurspläne der jeweiligen IHK zugrunde gelegt.
Die Schulungen für Gefahrgutfahrer werden von der IHK auf Antrag unter örtlichen, personellen und sachlichen Voraussetzungen anerkannt.
Die IHK berät über die Anforderungen bei Beförderungen gefährlicher Güter nach gefahrgutrechtlichen Vorschriften und informiert über die
  • Anforderungen an Schulungsveranstalter, die Schulungen für Gefahrgutfahrer durchführen möchten,
  • Schulungssysteme sowie -termine und
  • Durchführung der IHK-Prüfungen.
Anerkannter Veranstalter im Bezirk der IHK Aschaffenburg:
AVT - Private Akademie
für Verkehr und Technik GmbH
Industriestraße 18
63811 Stockstadt
Telefon: 06027 979039-0
Telefax: 06027 979039-9
E-Mail: info@avt-akademie.de
Internet: http://www.avt-akademie.de
Ausbildung im Bereich
- Basiskurs
- Aufbaukurs Tank
- Aufbaukurs Klasse 1
- Aufbaukurs Klasse 7
- Auffrischungsschulung

Gefahrgutbeauftragte

Um als Gefahrgutbeauftragter im Unternehmen tätig werden zu können, muss neben dem Besuch einer erstmaligen Schulung bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) auch die Prüfung für Gefahrgutbeauftragte für die jeweils betroffenen Verkehrsträger bestanden werden.
Der Schulungsnachweis gilt ab dem Prüfungsdatum für 5 Jahre. Für die Verlängerung des Schulungsnachweises ist das Bestehen der Verlängerungsprüfung innerhalb der Geltungsdauer des Schulungsnachweises erforderlich.

Prüfungstermine (jeweils 09:00 Uhr):
  • 14.06.2024
  • 05.11.2024
(Änderungen vorbehalten)
Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich (siehe Online-Prüfungsanmeldung Gefahrgutbeauftragte)
Schulungsveranstalter, welche Gefahrgutbeauftragte ausbilden möchten, müssen von der IHK geprüft und anerkannt sein.
Anerkannter Veranstalter im Bezirk der IHK Aschaffenburg:
asig GmbH & Co. KG
Beratung für Arbeitssicherheit und Gefahrgut
Nußbaumweg 10 b
63741 Aschaffenburg
Telefon: 06021 80797
Telefax: 06021 80466
E-Mail: info@asig-beratung.de
Internet: www.asig-beratung.de
Ausbildung im Bereich
- Straßenverkehr
- Eisenbahn
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AVT - Private Akademie
für Verkehr und Technik GmbH
Industriestraße 18
63811 Stockstadt
Telefon: 06027 979039-0
Telefax: 06027 979039-9
E-Mail: info@avt-akademie.de
Internet: http://www.avt-akademie.de
Ausbildung im Bereich
- Straßenverkehr
- Eisenbahn
- Binnenschiffsverkehr
- Seeschiffsverkehr

In folgendem Zeitraum findet ein Lehrgang statt:

10.06.2024 – 12.06.2024
21.10.2024 – 23.10.2024

Bitte setzen Sie sich bei Interesse direkt mit dem Veranstalter in Verbindung.

Prüfungsanmeldung Gefahrgutbeauftragte