Widerrufsbutton - Widerruf per Mausklick
Die neue Regelung einer digitalen Widerrufsfunktion betrifft Fernabsatzverträge über Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen, die mit Verbrauchern über Websites einschließlich Mobil-Apps abgeschlossen werden. An dem bisherigen gültigen vierzehntägigen Widerrufsrecht ändert sich also nicht. Allerdings soll künftig der Widerruf über eine Schaltfläche erklärbar sein. („sogenannter Widerrufsbutton"). Wirksam wird die Pflicht zur Bereitstellung des Widerrufsbuttons erst ab dem 19. Juni 2026. Des Weiteren wird eine Anpassung der Widerrrufsbelehrung erforderlich sein, da über den Widerrufsbutton belehrt werden muss. Hierfür wird der Gesetzgeber aber die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung anpassen. Bis zum Stichtag 19. Juni 2026 sind weiterhin die bisherigen gültigen Widerrufsbelehrungen zu verwenden.