Vertragsmanagement
Über den Service „Vertragsmanagement“ können anerkannte Ausbildungsbetriebe den bundeseinheitlichen Berufsausbildungsvertrag bequem und in wenigen Minuten online bei der IHK einreichen. Ein smarter Assistent begleitet den Prozess und prüft die Angaben bereits während der Eingabe automatisch auf Plausibilität. Bei eventuellem
Korrekturbedarf informieren wir Sie direkt. Nach erfolgreicher Eintragung des Vertrags erhalten sowohl Ausbildungsbetrieb als auch die Auszubildenden eine Eintragungsbestätigung. Damit ist das Ausbildungsverhältnis ordnungsgemäß dokumentiert und die vertragliche Grundlage für den Ausbildungsbeginn geschaffen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Zeitsparend: Schnelle Abwicklung der Vertragsregistrierung
- Praktisch: Vorbelegte Firmen- und Ausbilderdaten
- Digital: Online-Einreichung von Vertragsänderungen/-lösungen sowie Online-Meldung neuer Ausbildungsberufe und Ausbilder:innen
- Nützlich: Benutzerfreundliche Vertragserfassung mit Plausibilitätsprüfung
Optional ist ein Einstieg über das ASTA-Infocenter möglich
6 Schritte zum digitalen Ausbildungsvertrag
Login im Service "Vertragsmanagement" - optional Einstieg über ASTA-Infocenter
Beantragung der Zugangsdaten und weitere Informationen zum ASTA-Infocenter ...
Mehr dazu
Erfassung und Einreichung der Vertragsdaten
durch die Ausbildungsstätte
Prüfung und Freigabe der Vertragsdaten
durch die IHK
Wahl der Variante
„Digitale Variante”: Vertragsabschluss ohne Unterschriften; ersetzt durch den Empfangsnachweis per E-Mail
„Klassische Variante“: Download und Druck der Vertragsunterlagen, Unterschrift der Vertragsparteien, Upload der Unterlagen
„Klassische Variante“: Download und Druck der Vertragsunterlagen, Unterschrift der Vertragsparteien, Upload der Unterlagen
Hochladen von Unterlagen und Nachweisen
Eintragung des Vertrages und Versand der Eintragungsbestätigung.
durch die IHK
Achtung: Für eine schnelle Vertragseintragung sollte Ihnen die Bescheinigung über die Erstuntersuchung bereits vor Einreichung des Ausbildungsvertrages vorliegen. Bitte denken Sie außerdem daran, die E-Mail-Adressen beider Eltern anzugeben oder bei alleinigem Sorgerecht einen Nachweis im System hochzuladen.
