Nr. 85323
Brancheninformationen

Finanzdienstleister

Seit Anfang 2013 gelten für Finanzanlagenvermittler und -berater neue gewerberechtliche Regelungen. Für Honorar-Finanzanlagenberater wurden 2014 neue Berufszugangsregelungen nach § 34h GewO eingeführt. Checklisten und Antragsformulare gibt es hier.
Rechtsinformation
Zwei Personen sitzen an einem Tisch mit Laptop und Notizen. © Wasan - stock.adobe.com

Neue Regelungen zur Erlaubnispflicht für Darlehensvermittler – Überblick und wichtige Änderungen: In der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über die Verbraucherkreditverträge hat das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) nach einem Referentenentwurf nun auch einen konkreten Regierungsentwurf (Stand: 03.09.2025) mit zahlreichen Änderungen vorgelegt.

Seit 1. August 2020
Geldscheine und Münzen © Jürgen Fälchle - stock.adobe.com

Zur Umsetzung der Vorgaben der EU-Finanzmarktrichtlinie wurden zusätzliche Wohlverhaltensregelungen für gewerbliche Finanzanlagenvermittler in die Finanzanlagenvermittlungs-Verordnung aufgenommen beziehungsweise bestehende Regelungen angepasst.

Finanzanlagen: Vermittlung und Beratung
Hängemappen mit der Beschriftung Finanzen © Zerbor - stock.adobe.com

Seit Anfang 2013 gelten für Finanzanlagenvermittler und -berater neue gewerberechtliche Regelungen. Für Honorar-Finanzanlagenberater wurden 2014 neue Berufszugangsregelungen nach § 34h der Gewerbeordnung (GewO) eingeführt.

Internet-Impressum
Das Wort "Impressum" und ein Paragrafenzeichen auf blauem Hintergrund © Manfred Ament - fotolia.com

Finanzanlagenvermittler müssen ihr Internet-Impressum um Anforderungen, die sich aus der Erlaubnis- und Registrierungspflicht ergeben, ergänzen. Hier finden Sie Informationen und Beispiele.

Finanzdienstleister
paragraphen_buch © eccolo - stock.adobe.com

Mit Wirkung zum 10. Juli 2015 ist das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten. Das Kleinanlegerschutzgesetz hat unter anderem Auswirkungen auf die Erlaubnispflicht für die Vermittlung von und die Beratung zu partiarischen Darlehen.

Web-Formular
© Alex Hinds – stock.adobe.com

Sie sind auf der Suche nach dem richtigen Antragsformular? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bitte füllen Sie das nachstehende Formular aus. Die gewünschten Unterlagen schicken wir Ihnen per E-Mail zu.

Web-Formular
© artinspiring – stock.adobe.com

Sie sind auf der Suche nach dem richtigen Antragsformular? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bitte füllen Sie das nachstehende Formular aus. Die gewünschten Unterlagen schicken wir Ihnen per E-Mail zu.

Merkblatt
Business_Zahlen_Statistik_Auswertungen © WWD-ak, Images4u.de,

Am 1. August 2014 ist das Honoraranlageberatungsgesetz in Kraft getreten. Mit § 34h wurde ein neuer Erlaubnistatbestand für Honorar-Finanzanlagenberater in die Gewerbeordnung (GewO) eingeführt.

Finanzdienstleister
Der Ausdruck einer Bilanz, darauf liegen ein Taschenrechner und ein Kugelschreiber © Wrangler - fotolia.com

Finanzanlagenvermittler müssen auf ihre Kosten ihre geschäftlichen Unterlagen jedes Jahr von einem geeigneten Prüfer prüfen lassen und den Prüfbericht der Erlaubnisbehörde bis zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres zukommen lassen.

Finanzdienstleister
Collage: Fünf Personen an einem Tisch im Gespräch, Finger zeigt auf Bildschirm, Hände schreiben auf Tastatur, Telefonat © Picture Factory - fotolia.com

Rechtsinformation zu Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten der Finanzanlagenvermittler nach § 34f Gewerbeordnung (GewO).

Finanzdienstleister
© contrastwerkstatt - stock.adobe.com

Finanzanlagenvermittler, die keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) haben, dürfen seit dem 19. Juli 2014 keine Abschlussvermittlung durchführen. Das heißt, sie dürfen keine Finanzanlagen in fremdem Namen und für fremde Rechnung anschaffen oder veräußern, sondern nur noch als "Bote" tätig werden.

Finanzdienstleister
Mann schreibt mit Kugelschreiber auf einen Notizblock © Nina Hoff - fotolia.com

Im Gegensatz zu den Regelungen des Versicherungsvermittlerrechts werden vertraglich gebundene Vermittler im Finanzanlagenbereich unter Wertpapierhandelsgesetz-Regime tätig. Hier gelten besondere die Vorschriften.