Finanzdienstleister

Prüfberichtspflicht für das Jahr 2023

Finanzanlagenvermittler müssen auf ihre Kosten ihre geschäftlichen Unterlagen jedes Jahr von einem geeigneten Prüfer prüfen lassen und den Prüfbericht der zuständigen Erlaubnisbehörde bis zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres zukommen lassen.
Der Prüfbericht oder die Negativerklärung ist jeweils unaufgefordert und schriftlich im Original oder per E-Mail mit Scan bei der IHK Aachen einzureichen. Der Prüfbericht für das Jahr 2023 muss der IHK Aachen bis zum 31. Dezember 2024 vorgelegt werden.
Detailinformationen zur Prüfberichtspflicht finden Sie in § 24 der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) für Finanzanlagenvermittler.