Hochwasser in der Region

Aufbauhilfe und weitere finanzielle Krisenhilfen

Aufbauhilfe

Die Antragstellung und weitere Informationen zur Aufbauhilfe für Unternehmen finden Sie hier.

Katastrophenerlass bringt steuerliche Erleichterungen

Die Finanzverwaltung NRW hat am 16. Juli 2021 den sogenannten Katastrophenerlass in Kraft gesetzt (in der aktuellen Fassung vom 23. Juli 2021). Durch den Katastrophenerlass ermöglicht die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen über 30 steuerliche Unterstützungsmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau, davon profitieren Wirtschaft und Privatpersonen. Zudem gibt es auch großzügige Möglichkeiten für die Abzugsfähigkeit von Spenden. 

Kurzarbeitergeld

Erleiden Betriebe durch die Hochwasserkatastrophe und die damit verbundenen Folgen Umsatzeinbußen, können sie bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit beantragen, sodass ein Ausgleich über Kurzarbeitergeld möglich ist. Betriebe, die unmittelbar oder nachweisbar mittelbar beeinträchtigt sind und Kurzarbeitergeld beantragen möchten, müssen die Kurzarbeit zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden. In einer Übersicht haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld zusammengefasst. Dort erfahren Sie auch, wer bei Fragen zur Antragstellung weiterhilft.

Zoll gewährt unbürokratische Hilfe

Das Bundesfinanzministerium hat entschieden, dass die Zollverwaltung Geschädigten in den betroffenen Regionen helfen und für die vom Zoll verwalteten Steuern geeignete Erleichterungen zusichern darf. Betroffene sollen bitte sobald als möglich mit dem für sie zuständigen Hauptzollamt Kontakt aufnehmen.

Finanzierung

Die NRW.BANK unterstützt mit Zuschüssen und zinsgünstigen Förderprogrammen bei der Instandsetzung nach den schweren Unwettern in Nordrhein-Westfalen. Hier erfahren Sie, welche Förderprogramme für Hochwasserschäden in Frage kommen, für welche Schäden es Fördermittel gibt, wie die Kreditkonditionen sind und wie die Antragstellung erfolgt.
Darüber hinaus kann zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen oder zur Deckung des Liquiditäts- oder Betriebsmittelbedarfs auf die gängigen Förderinstrumente von Bund und Land zurück gegriffen werden.
Um von der Flutkatastrophe betroffene Unternehmen mit einem besonders hohen Finanzierungsbedarf möglichst schnell und unbürokratisch unterstützen zu können, haben das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium, die NRW.BANK und die Bürgschaftsbank NRW gemeinsam eine "Akutberatungsstelle Hochwasserhilfe" eingerichtet. Unternehmen und Freiberufler, die unmittelbar und mittelbar von der Flutkatastrophe betroffen sind und einen Finanzierungsbedarf von 100.000 Euro oder mehr haben, können sich für eine Erstberatung an folgende E-Mail wenden: Hochwasser-NRW@nrwbank.de.

Versicherungen

Elementarschäden

Elementarschäden werden meist in Form von Zusatzklauseln oder -Bausteinen als Erweiterung von Wohngebäude- und Hausratversicherungen ergänzt. Durch den Baustein der “erweiterten Naturgefahren” können sich Betriebe und Hauseigentümer vor Hochwasserschäden und Starkregen versichern. Wichtig dabei: Grundwasser, das von unten ins Mauerwerk eintritt wird über den genannten Baustein nicht mit abgesichert. Im Zweifel muss zur Beweissicherung ein Gutachter eingeschaltet werden.
Für gewerblich tätige Betriebe und Freiberufler könnten folgende Versicherungen ebenfalls einen Teil der Schäden auffangen:
  • Geschäftsgebäudeversicherung für den Betrieb beziehungsweise die Geschäftsräume
  • Geschäftsinhalts- beziehungsweise Sachversicherung für Inventar, Waren und Vorräte
  • Betriebsunterbrechungsversicherung für den Betriebsstillstand nach dem Schadenseintritt, durch defekte Maschinen oder unnutzbare Räume
  • Mietverlustversicherung für Miet- oder Pachtausfälle
  • Elektronikversicherung
  • Maschinenversicherung

Versicherungsschutz für Pkw und Lkw

In der Kfz-Versicherung sind Naturgefahren in der Teilkaskoversicherung abgesichert. Diese bietet den Haltern einen Schutz vor Hagel, Sturm, Blitz und Überschwemmung. Wurde das Fahrzeug beispielsweise von einer Flut mitgerissen oder komplett zerstört, zahlt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert. Eine Ausnahme gilt für Lawinen, Erdrutsche und Erdsenkungen, diese Gefahren werden nur durch einen ergänzenden Baustein versichert, manche Versicherer haben diesen in den Tarifen aber inkludiert.

Was ist im Schadensfall zu beachten?

Um eine Schadensregulierung zu prüfen und in die Wege zu leiten empfiehlt die IHK Aachen die Schäden schnellstmöglich dem Versicherer zu melden. In einem ersten Gespräch kann der Versicherungsstatus und das weitere Vorgehen geklärt werden. Dies sollte unbedingt erfolgen, bevor Aufträge an Handwerksbetriebe vergeben werden.  Eine Dokumentation der Schäden anhand von Fotos und Kaufbelegen ist ratsam und sollte im Falle eines Versicherungsschutzes dem Versicherer zur Verfügung gestellt werden. Versicherte müssen im Rahmen der Schadensminderungspflicht zudem darauf achten, dass Folgeschäden nach Möglichkeit vermieden oder reduziert werden.