Kreditwirtschaftliche Förderung

Förderinstrumente von Bund und Land

Förderprogramme für Gründer

Für Gründer und Jungunternehmer gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Förderinstrumenten. Eine gute Hilfestellung, um sich in diesem Förderdschungel zurechtzufinden, bietet die Initiative #GründerNRW des Landes NRW. Ob Zuschüsse, Darlehen, Wagniskapital oder Bürgschaften: hier finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Programme. Anträge für Zuschüsse oder Fördergelder erfolgen nach dem Hausbankprinzip.

Förderdatenbank des Bundes

Mit der Förderdatenbank des Bundes gibt die Bundesregierung einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst

Förderprogramme der KfW-Bankengruppe

Für mittelständische Unternehmer und Existenzgründer stellt die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) klassische Fremdkapitalfinanzierungen und innovative Produkte zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung zur Verfügung.
Die KfW - Bankengruppe unterstützt beispielsweise auch in den Bereichen Energiesparen, Umweltschutz, Infrastruktur oder Bauen.

Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen

Die NRW.BANK ist die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen. Als wettbewerbsneutraler Partner der Banken und Sparkassen setzt sie das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte in der Existenzgründungs- und Mittelstandsförderung, der Infrastruktur- und Kommunalfinanzierung sowie in anderen Themengebieten ein.
Im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP) können Unternehmen in strukturschwachen Regionen Zuschüsse für Investitionen beantragen, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zudem Maßnahmen zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte durchführen. Antragsberatungen bieten die jeweiligen Wirtschaftsförderungen der Kreise an. Die Ansprechpartner finden Sie nachfolgend aufgeführt.

Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW

Da in Deutschland die Eigenkapitalquote vieler kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu gering ist, um unternehmerisches Wachstum zu ermöglichen, stärken die KBG Nordrhein-Westfalen mit typisch stillen Beteiligungen deren Eigenkapitalbasis und eröffnen so zahlreiche neue Möglichkeiten, wie zum Beispiel das Sonderprogramm für IHK-Unternehmen.

Bürgschaftsbank NRW

Die Bürgschaftsbank NRW vergibt Ausfallbürgschaften – wie die klassische Bürgschaft, die Express-Bürgschaft, die Sofort-Bürgschaft und die Schnell-Bürgschaft – zur Besicherung von Hausbank- oder Förderkrediten gegen Entgelt. Die Anfrage wird über die jeweilige Hausbank oder direkt online bei der Bürgschaftsbank gestellt.
Bei einem Finanzierungsvolumen über 3,125 Millionen Euro sind Anträge über die Hausbank an die PwC zu richten.

NRW-Sonderbürgschaftsprogramm “Grüne Transformation”

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Unternehmen bei Investitionen in ihre Zukunft und stärkt so ihre Wettbewerbsfähigkeit. Unternehmen, die beispielsweise ihre Herstellungsprozesse auf klimaneutrale Verfahren umstellen und dadurch Emissionen vermindern möchten, können künftig von einer Sonderbürgschaft des Landes profitieren. Der Mindestbetrag des durch diese Transformationsbürgschaft zu besichernden Kredits beläuft sich auf 2,5 Millionen Euro, der Höchstbetrag auf 25 Millionen Euro.
Bürgschaften können fehlende Kreditsicherheiten ersetzen und damit Kreditinstituten die Vergabe von Darlehen an Unternehmen in Nordrhein-Westfalen erleichtern. Eine wichtige Voraussetzung ist daher die Begleitung durch eine finanzierende Bank. Die neue Sonderbürgschaft verbindet den vorhandenen hohen Finanzierungsbedarf für klimaneutrale Transformationsvorhaben mit dem Instrumentarium Landesbürgschaft. Für Unternehmen besonders attraktiv sind niedrigere Anforderungen zur Besicherung, ein geringeres Entgelt sowie schlankere Prozesse. Selbstschuldnerische Gesellschafterbürgschaften sind nicht vorgesehen.
Interessierte Unternehmen können sich für weitere Informationen an die damit vom Land beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC wenden.
Stand: Februar 2025