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Die Antragstellung bei der NRW.BANK ist erst nach vorheriger Beratung durch die für das Unternehmen zuständige Kammer beziehungsweise berufsständische Körperschaft möglich.
Seit dem 17. September 2021 können Anträge auf Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und Aquakultur und für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen eingereicht werden.
Die Rechtsverordnung sieht eine umfangreiche Entschädigung der im Zusammenhang mit Starkregen und Hochwasser entstandenen Schäden vor. Betroffene Unternehmen werden Entschädigungen in Höhe von bis zu 80 Prozent des Schadens gewährt. Durch Leistungen Dritter, zum Beispiel aus Versicherungen oder auch Spenden, können bis zu maximal 100 Prozent des ermittelten Schadens erstattet werden. Darüber hinaus gehende Leistungen sind bei den Hilfen des Fonds anzurechnen. Für begründete Härtefälle kann eine Einzelfallregelung getroffen werden und damit bis zu 100 Prozent des Schadens durch den Fonds “Aufbauhilfe 2021” ausgeglichen werden. Voraussetzung für die Beantragung der Aufbauhilfe für Unternehmen ist, dass das Unternehmen vom Hochwasserereignis betroffen ist und der Betrieb in NRW weitergeführt wird.
Unternehmen können Schäden an Vermögenswerten wie Betriebsgelände, Gebäuden, Ausrüstungen, Maschinen oder Lagerbeständen sowie Einkommenseinbußen für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten geltend machen. Bei Sachschäden sind die Kosten für Reparatur oder den wirtschaftlichen Wertverlust geltend zu machen. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden. Das Verfahren ist dreistufig:
Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadenermittlung, soweit noch nicht vorliegend
Unternehmen gehen zunächst auf die Kammern zu. Dort werden sie zur Antragstellung beraten und erhalten eine erste kursorische Prüfung der Anträge.
Im Anschluss reichen sie den (von der Kammer positiv votierten) Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt nach einem Mittelabruf aus. Die Unternehmerinnen und Unternehmen können bereits vor Beantragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen. (Quelle Land NRW)
Ein Antragssplitting ist möglich, so dass Teilanträge für bereits begutachtete Schäden gestellt werden können.
Im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis können Sie Experten der jeweiligen Fachgebiete finden. Ein öffentlich bestellter Sachverständiger kann neben seinem formellen Bestellungsgebiet auch in weiteren Sachgebieten tätig werden und seinem Bestellungsgebiet naheliegende Schäden begutachten. Ergänzt wird dieses Verzeichnis durch die Sachverständigendatenbank des Handwerks.
Für Gebäudeschäden sind nach Erweiterung des Verfahrens seit 4. November 2021 auch Architekten sowie bauvorlageberechtigte Mitglieder der Ingenieurkammer anerkannt.
Weiterhin sind Gutachten von Versicherungsunternehmen und im Falle von Einkommenseinbußen durch Steuerberater (inklusive Steuerbevollmächtigte), Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer möglich.
Zur Vereinfachung des Verfahrens und um eine schnelle Begutachtung zu ermöglichen, haben Sachverständige einen erweiterten Ermessensspielraum und können zum Beispiel auch digitale Hilfsmittel bei der Schadensaufnahme nutzen.
Die Kosten für das Gutachten werden im Rahmen der Aufbauhilfe vollständig erstattet, es gilt das Gebot der Wirtschaftlichkeit.
Einreichung des Antrags in der IHK Aachen
Über unser Upload-Portal haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anträge in der IHK Aachen einzureichen.
Die Unternehmen, die im Rahmen der Aufbauhilfe für Unternehmen förderberechtigt sind, können, sofern eins der folgenden Kriterien vorliegt, einen Antrag auf eine 100 Prozent Förderung im Rahmen der Härtefallregelung stellen:
Die Fortführung des Betriebs ist bei einer 80 Prozent Förderung nicht gewährleistet. Die Antragsteller müssten nachweisen, dass sie nur bei einer 100 Prozent Förderung den Betrieb tatsächlich wiederaufnehmen beziehungsweise fortführen werden können.
Große Diskrepanz zwischen dem geleisteten Schadensersatz (wirtschaftlicher Wert vor der Flut verglichen mit dem wirtschaftlichen Wert nach der Flut) und den Neuanschaffungskosten. Als Anhaltspunkte könnten um 50 Prozent höhere Neuanschaffungskosten im Vergleich zu geleistetem Schadensersatz angesetzt werden.
Junge Unternehmen, vornehmlich gegründet durch junge Gründerinnen und Gründer, die bis zum Schadenseintritt keine Möglichkeit hatten, entsprechende Reserven auszubauen.
Unterbrechung/massive Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs länger als sechs Monate. Einkommenseinbußen können aufgrund der beihilferechtlichen Regelungen nur bis zu sechs Monaten geleistet werden. Bei den Unternehmen, die deutlich länger als sechs Monate in ihrem Betrieb beeinträchtigt sind, kann aber wenigstens für die sechs Monate der volle Fördersatz von 100 Prozent geleistet werden.
Der Antragssteller wollte in der Vergangenheit eine Elementarschadensversicherung abschließen, dies war aber nachweislich nicht oder nur zu unverhältnismäßig hohen Kosten möglich.
Darüber hinaus weitere Härtefälle, zum Beispiel Insolvenzbedrohung
Um einen Antrag auf eine Prüfung auf Härtefall zu stellen, nennen Sie die Gründe Ihres Antrags und reichen Sie die Begründung, unterstützt durch entsprechende Unterlagen, gemeinsam mit Ihrem Antrag bei der IHK Aachen ein. Sollte bereits ein Antrag auf Aufbauhilfe für Unternehmen bei der NRW.Bank vorliegen, stellen Sie den Antrag auf Prüfung eines Härtefalls direkt bei der NRW.Bank.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat zusätzlich das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" für geschädigte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten grundsätzliche Fragen zum Verfahren bei der Beantragung von Hilfen für den Wiederaufbau. Das Servicetelefon “Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" ist montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von 10 Uhr bis 16 Uhr unter der Nummer 0211 / 4684-4994 erreichbar.