E-Rechnung: Pflichten und Vorteile

Wichtige Information: Einführung der E-Rechnungspflicht für Lieferanten an den Bund

Die Industrie- und Handelskammer möchte Sie darauf hinweisen, dass seit dem 27. November 2020 eine neue Regelung bezüglich der Rechnungsstellung an den Bund und seine Behörden in Kraft getreten ist. Gemäß der E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV) sind Lieferanten, die als Auftragnehmer für den Bund und seine Behörden tätig sind, in den meisten Fällen verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu versenden.
Was ist eine E-Rechnung? Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz, der gemäß genauer Vorgaben in einem elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird. Die automatische Weiterverarbeitung des Datensatzes muss möglich sein.
Die Inhalte und das Format der E-Rechnungen wurden europaweit einheitlich festgelegt (Europäische Norm EN 16931). In Deutschland ist grundsätzlich der Standard XRechnung gemäß ERechV für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber zu verwenden.
Abweichend davon akzeptiert die öffentliche Verwaltung auch andere elektronische Rechnungen, die der europäischen Norm EN 16931 entsprechen, wie zum Beispiel ZUGFeRD. Dennoch müssen E-Rechnungen die Nutzungsbedingungen der Rechnungseingangsplattform des Bundes erfüllen.
Seit dem 27. November 2020 sind alle Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber zu übermitteln. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind lediglich Direktaufträge bis zu einem Wert von 1.000 Euro.
Die E-Rechnungen an die Bundesverwaltung werden über die Zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE) eingereicht. Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, E-Rechnungen über die ZRE zu übermitteln, darunter per E-Mail, De-Mail, Webservice, manuellem Upload oder Weberfassung.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und gegebenenfalls Ihre Prozesse entsprechend anzupassen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.