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International

Entsendung

Wer in anderen Ländern investiert oder grenzüberschreitend Dienstleistungen erbringt, wird häufig Mitarbeiter ins Ausland entsenden. Bei der Entsendung von Mitarbeitern sind verschiedene Aspekte zu beachten. So können sich rechtliche, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen ergeben. Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt “Mitarbeiterentsendung in Ausland”.
Zudem sind in den verschiedenen Ländern zum Beispiel Meldevorschriften zu beachten. Eine Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen zur Entsendung finden Sie hier:
Mitarbeiterentsendung nach Italien, 24. März 2026
Mehrere kleine Länderfähnchen stecken in einer Jeanstasche. © Pixelot - stock.adobe.com

Die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland ist für viele Unternehmen wichtig – gleichzeitig aber mit zahlreichen Pflichten verbunden. In unserer Webinarreihe "Mitarbeiterentsendung in Europa – Länder im Fokus" erhalten Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen zunächst einen Überblick über die Besonderheiten im Abgangsland Deutschland. Anschließend vertiefen wir das Thema in Länder Webinaren und geben einen praxisnahen Einblick in landestypische Regelungen, Meldepflichten und Anforderungen in den jeweiligen Zielländern – inklusive Best Practices aus Unternehmen und Zeit für Fragen.

Rechtsinformation
Auf einem Laptop-Bildschirm ist das Wort Entsendung zu lesen. Darüber steht ein Paragrafenzeichen. © MQ-Illustrations

Im Rahmen der fortschreitenden Globalisierung gewinnt die Entsendung von Arbeitnehmern in das Ausland immer mehr an Bedeutung. Bei der Vorbereitung der Auslandsentsendung und der Betreuung vor Ort sind eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Aspekte und insbesondere auch steuer- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen.

Bestätigung der Sozialversicherungspflicht
Eine junge Frau schaut auf einen Globus. © contrastwerkstatt - stock.adobe.com

Ob Angestellter oder Selbstständiger – jeder, der aus beruflichen Gründen in ein anderes Land reist, gilt sozialversicherungsrechtlich als entsendet und braucht eine A1-Bescheinigung. Bereits für die Entsendung von nur einem Tag wird eine A1-Bescheinigung benötigt.

Entsendung
blauer Umriss von Europa mit Sternenbanner © bluedesign – stock.adobe.com

Bei der Mitarbeiterentsendung ins Ausland stellen sich arbeits-, sozialversicherungs- sowie steuerrechtliche Fragen. Außerdem erfordern Mitarbeitereinsätze in verschiedenen europäischen Ländern eine vorherige Anmeldung bei den Behörden. Die IHK Aachen hat für ausgewählte europäische Länder Informationen zusammengestellt.

Informationsportale
Eine Gruppe Menschen halten eine Art Sprechblase in den Händen mit der Aufschrift "Info". © Markus Mainka - stock.adobe.com

Bei der Vorbereitung der Auslandsentsendung sind eine Vielzahl arbeitsrechtlicher und insbesondere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten. Zur Orientierung finden Sie hier eine Aufstellung mit Informationsportalen rund um das Thema Entsendung.