Unternehmenssicherung

Krieg in der Ukraine: Wirtschaftshilfen

Der Krieg in der Ukraine wirkt sich auch auf die wirtschaftliche Lage von Unternehmen aus und hat maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung der Energiepreise. Im folgendem stellen wir Ihnen mögliche Wirtschaftshilfen für betroffene Unternehmen vor.

Soforthilfe Gas und Wärme

“Soforthilfe Energiepreise” (Dezember-Abschlag):
Energieversorger als Antragsteller

Die Heizkosten sind enorm gestiegen. Deshalb sorgt der Staat mit der “Soforthilfe Gas und Wärme” für Entlastung von Privatverbrauchern sowie kleineren und mittleren Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen kWh. Bei der Abwicklung der Soforthilfe spielen Energieversorger eine wichtige Rolle. 
Laut Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden Versorger ihren Kundinnen und Kunden keine Abschläge und Vorauszahlungen für den Dezember 2022 berechnen. Stattdessen erhalten die Energieversorger eine Ausgleichszahlung erstattet vom Staat. Die KfW fungiert dabei ausschließlich als Zahlstelle.

Den Antrag auf Erstattung können die Versorger bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC, die von der Bundesregierung beauftragt wurde, stellen. PwC prüft den Antrag sowie die Erstattungshöhe und übergibt die weitere Bearbeitung an die Hausbank des Energieversorgers. Im letzten Schritt erhalten diese die Erstattung von der KfW ausgezahlt.

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz oder auf den Seiten der KfW.
 

Gas- und Strompreisbremse

Die Bundesregierung hat seit dem Frühjahr 2022 drei umfangreiche Entlastungspakete in Höhe von 95 Millionen Euro geschnürt und einen Abwehrschirm von 200 Milliarden Euro aufgespannt. Zusammen umfasst das Budget knapp 300 Milliarden Euro. Über den Abwehrschirm werden die steigenden Energiekosten selbst gedämpft. Die Preise werden damit auch für Unternehmen pauschal begrenzt. Wenn die Hilfe nicht reicht, stehen Fonds für Härtefälle zu Verfügung.

Details zur Gas- und Strompreisbremse finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bürgschaftsprogramme

Zur Bewältigung der Folgen aus den Russlandsanktionen und des Kriegs Russlands gegen die Ukraine wurden die parallelen Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme auf Grundlage der “BKR-Bundesregelung Bürgschaften 2022” erweitert. Dies betrifft die Programme der Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm.

KfW-Sonderkredite

Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 soll kurzfristig die Liquidität der Betriebe sichern. Es verschafft Unternehmen aller Größenklassen und Branchen Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit einem Volumen von bis zu 100 Millionen Euro bei weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substanzieller Risikoübernahme angeboten, also eine Version, an der sich mehrere Banken beteiligen.

Beide Programme sind bis zum 31. Dezember 2023 befristet. 
Stand Oktober 2023