Beratungsangebot
Liquiditäts-Check für IHK-Mitgliedsunternehmen
Die Liquidität ist das Rückgrat jedes Unternehmens. Sie stellt sicher, dass Sie Ihre laufenden Verpflichtungen erfüllen und finanzielle Engpässe vermeiden können. Unsere betriebswirtschaftlichen Berater stehen Ihnen im Rahmen einer Erstberatung mit Rat und Tat bei Fragen zur Liquidität Ihres Betriebes zur Seite. Unser Liquiditätscheck soll Ihnen dabei helfen, Ihre Liquiditätssituation zu analysieren und gegebenenfalls zu optimieren.
Unser Liquiditäts-Check besteht aus einer zweistufigen Beratungsleistung:
Phase 1 - Analyse
In der ersten Phase unseres Liquiditäts-Checks verschafft sich unser Beraterteam anhand Ihrer finanziellen Daten einen Überblick über die aktuelle Liquiditätssituation.
Als Vorbereitung auf den Liquiditäts-Check benötigen Sie einen aktuellen Liquiditätsplan (s. Vorlage Finanzplanung 3 Jahre) und eine Liste der offenen Verbindlichkeiten und Forderungen.
Alternativ können Sie ebenso die Unternehmenswerkstatt Deutschland kostenlos nutzen. Die UWD ist eine digitale Plattform der teilnehmenden Industrie- und Handelskammern deutschlandweit. Mit dem dort verfügbaren Selbstcheck erhalten Sie eine Einschätzung der wirtschaftlichen Situation und erkennen frühzeitig Risiken.
Phase 2- Handlungsoptionen
Mit den Erkenntnissen der Liquiditätsanalyse erarbeiten wir dann in einem gemeinsamen Gespräch, mögliche Ansätze für bestehende Handlungsoptionen. Sollten Sie darüber hinaus einen Bedarf für eine tiefgreifende Beratung, zum Beispiel in Sachen Monitoring und Nachbetreuung, haben, stellen wir gerne einen Kontakt zu unserem Netzwerkpartner, den Wirtschaftssenioren NRW, her.
Fördermöglichkeiten für weitergehende Unternehmensberatungen
Für weitergehende und einzelbetriebliche Unternehmensberatungen bietet das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund, in Verbindung mit der Europäischen Union, Zuschüsse zu Beratungskosten an.
Das Programm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Europäischen Sozialfonds Plus gefördert und richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die bereits gegründet sind.
Ziel der Förderung ist es,
- die Erfolgsaussichten,
- die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
- sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von KMU auf der Grundlage der Hilfe zur Selbsthilfe zu erhöhen.
Auch KMU, die sich in wirtschaftlich angespannter Situation befinden, sollen unterstützt werden, um deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Darüber hinaus sollen die Beratungsmaßnahmen die unternehmerischen Kompetenzen vertiefen und Arbeitsplätze schaffen sowie sichern, damit sie am Markt Bestand haben können.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich nach EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befinden, können in ausgewiesenen GRW-Fördergebieten Zuschüsse für die Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen erhalten. Die Förderung erfolgt im Rahmen des „Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP)" aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)". Die Antragstellung erfolgt über die NRW.BANK.
Gefördert werden Ausgaben für betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, insbesondere aus Anlass
- der Neuausrichtung oder Sicherung der Finanzierungsstruktur,
- einer frühzeitigen wirtschaftlichen oder organisatorischen Umstrukturierung,
- der Erschließung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Absatzmärkte,
- einer geplanten Unternehmensnachfolge,
- einer geplanten vollständigen oder teilweisen Übernahme eines KMU (z. B. durch ein anderes KMU oder eine Belegschaftsinitiative),
- der Vorbereitung oder Begleitung von Investitionsvorhaben, die im Rahmen der GRW gefördert werden können.
Es können bis zu vier Tagewerke für eine vorbereitende Machbarkeits- oder Strategiestudie und in einer möglichen zweiten Phase weitere bis zu vier Tagewerke für eine begleitende Umsetzungsberatung gefördert werden. Die Zuwendungshöhe beträgt in der Regel maximal 50 Prozent der Beratungskosten; für besondere Konstellationen (z. B. Belegschaftsinitiativen) können höhere Fördersätze möglich sein. Die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Zuwendungshöhe liegt bei maximal 1.500 Euro pro Tagewerk.
Eine Förderung ist nur in den als GRW-Gebiete ausgewiesenen Regionen möglich. Informationen zu den aktuellen GRW-Fördergebieten, zu den konkreten Förderkonditionen sowie zu den Antragsunterlagen stellt die NRW.BANK bereit.
Haben Sie Interesse an einem Liquiditäts-Check oder weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.
Stand: April 2026