Corona-Pandemie

NRW-Soforthilfe: Aktuelle Hinweise zum Verfahren

Mit Soforthilfen unterstützten Bund und Land in der Corona-Krise kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler. Das Soforthilfeprogramm Corona des Bundes sah für Kleinunternehmen direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro beziehungsweise 15.000 Euro vor. Zudem hatte die Landesregierung das Programm noch einmal aufgestockt: Über die NRW-Soforthilfe konnten Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten eine Unterstützung beantragen.
Zum 31. Mai 2020 ist die Frist zur Beantragung der NRW Soforthilfe ausgelaufen. Frist für die Abgabe der Rückmeldung war der 31.Oktober 2021. Eine eventuell notwendige Rückzahlung musste bis zum 30. November 2023 erfolgen.
Empfänger der NRW-Softorthilfe, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation zum jetzigen Zeitpunkt keine Rückzahlung leisten können, sollten zunächst prüfen, ob eine Ratenzahlung für den verbleibenden Rückzahlungsbetrag möglich ist. Hierzu kann ab dem 4. Dezember 2023 ein Antrag auf Stundung in Form von Ratenzahlungen im Wirtschafts-Service-Portal.NRW gestellt werden. 
Im Verlauf der Antragstellung zur Ratenzahlung wird auch gezeigt, wie hoch eine monatliche Rate bei unterschiedlichen Laufzeiten – angeboten werden Zeiträume von 6, 12, 18 und 24 Monaten - jeweils ausfallen wird. Sollte eine ratenweise Rückzahlung in der genannten monatlichen Höhe weiterhin nicht möglich sein, erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die zuständige Bezirksregierung. Die Kontaktdaten sind hier zu finden.
Allgemeine Informationen zur NRW-Soforthilfe 2020 sowie Hinweise gibt es auf der Seite des Wirtschaftsministeriums NRW.
Stand: 15. März 2024