Eigenkapitalfinanzierung

Sonderprogramm “Wachstum und Nachfolge” eingerichtet

Die Zahlen sprechen für sich: Laut der “IHK-Studie zum Nachfolgegeschehen in NRW” gehen in den kommenden zehn Jahren die Inhaber von zirka 282.000 Unternehmen in NRW in den Ruhestand. Fachleute schätzen, dass etwas drei Viertel keinen Nachfolger finden werden. Das liege vor allem daran, dass sie nicht wettbewerbsfähig aufgestellt und aufgrund ihrer geringen Gewinne nicht attraktiv genug sind.
Die betroffenen Betriebe hätten somit nur eine Chance, wenn sie in den kommenden Jahren den Grundstein für die Zukunft und ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit legen. Um diesen Prozess zu unterstützen, hat die Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) in Kooperation mit den Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen ein Sonderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft aus Handel, Dienstleistung und Industrie aufgelegt.
Die Eigenkapitalfinanzierung über die KBG ist nicht nur eine Ergänzung oder Alternative zur Kreditfinanzierung, sondern sie verbessert auch die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens. Anders als bei privaten Beteiligungsgesellschaften hält die KBG als stille Gesellschafterin keine Anteile am Unternehmen.

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Gewerbliche Unternehmen aus Handel, Dienstleistung und Industrie,
    die das Unternehmen für die Zukunft aufstellen
    und/oder
  • die Nachfolge (Übergeber/Übernehmer) regeln möchten.

Was bietet das Programm?

  • Zusätzliches Eigenkapital ab 25.000 Euro bis 200.000 Euro zur Optimierung der Finanzierungs- und Bilanzstruktur
  • Die Möglichkeit zur Kombination mit anderen Fördermöglichkeiten
  • Einen verbesserten Zugang zur Kreditfinanzierung
  • In der Regel eine bessere Ratingeinstufung
  • Stabilere Bilanzverhältnisse
Die Konditionen sowie mehr zur Vorbereitung und Beantragung des KBG-Sonderprogramms finden Sie auf der Seite der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW.
Die IHK Aachen bietet Ihnen weitere Informationen zum Thema "Unternehmensnachfolge“.
Stand: Februar 2024