Förderprogramm

"Fit für die Zukunft" – Beratungsprogramm

Gute Nachrichten für Unternehmen im Rheinischen Revier: Die Förderquote im Programm "Fit für die Zukunft“ wurde auf 80 Prozent erhöht! Damit können Unternehmen in der Fördergebietskulisse nun noch stärker von externer Beratung profitieren, um sich zukunftssicher aufzustellen. Ob Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Personalentwicklung oder die Optimierung von Arbeitsprozessen – das Beratungsprogramm bietet maßgeschneiderte Unterstützung mit einer Förderung von bis zu 12.924 Euro.
Das Beratungsprogramm richtet sich an Existenzgründerinnen und Existenzgründer ab Gründungsdatum sowie an Unternehmen und auch gemeinnützige Organisationen und zielt auf strategische Beratungen von maximal 15 Beratungstagen in nahezu allen Arbeitsbereichen ab. FFZ gilt für die Fördergebietskulisse Rheinisches Revier und nördliches Ruhrgebiet (sog. JTF-Gebietskulisse). In unserem IHK-Bezirk sind dies alle Kreise mit Ausnahme des Kreises Euskirchen.

Welche Themen werden gefördert?

Gefördert werden Beratungen zu mindestens einem der folgenden Themenfelder:
  • Digitalisierung (Gestaltung von Arbeit und Technik, IT-Sicherheit, Strategien)
  • Personalentwicklung (Stärkung der Aus- und Weiterbildungsfähigkeit, Gesunderhaltung der Beschäftigten, demographiesensible Personalentwicklung, Mitarbeiterbindung)
  • Green Economy (zum Beispiel ökologische Modernisierung, Ressourceneffizienz, Emissionsreduktion, ökologische Produktgestaltung und Umstellung von Wertschöpfungsketten)
  • Arbeitsorganisation (zum Beispiel Gestaltung und Steuerung betrieblicher Strukturen und Prozesse, Arbeitszeitmodelle, interne / externe Einführung innovativer Verfahren zur Ausrichtung auf neue Märkte, Produkte, Dienstleistungen oder Kunden).
Ausdrücklich nicht förderfähig sind operative Tätigkeiten, wie zum Beispiel Weiterbildung, Coaching, Layout, Erstellung von Dokumentationen, Implementieren einer Software, sowie Rechts-, Steuer- und Liquiditätsberatung.

Was und in welcher Höhe wird gefördert?

Gefördert wird die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.
  • Gefördert werden bis zu 15 Beratungstage (innerhalb von 36 Monaten).
  • Die Inanspruchnahme von Tagewerken kann auch aufgeteilt werden.
  • Bis zu 80 Prozent der Beratungsleistungen werden bezuschusst (max. 80% von max. 1.077 Euro je Beratungstag).
  • Die Beratung muss beteiligungs- und prozessorientiert durchgeführt werden.
    • Es besteht die Möglichkeit, die obligatorischen Vor-Ort-Beratungen auch in Form einer onlinebasierten Videoberatung anzubieten.
  • Unternehmen können ihren Berater oder ihre Beraterin frei wählen.

Welche Unternehmen können “Fit für die Zukunft” nutzen?

Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen, können das Förderprogramm nutzen:
  • natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften
  • mit Sitz oder Arbeitsstätte in der JTF-Gebietskulisse des Rheinischen Reviers und/oder des Nördlichen Ruhrgebiets
    • PLZ-Übersicht (siehe auch Anlage rechts)
    • Die IHK Aachen ist zuständig für die Städteregion Aachen, Kreis Düren, Kreis Heinsberg - (Kreis Euskirchen liegt nicht im JTF-Gebiet)
  • ohne Altersbeschränkung, also auch Neugründungen
  • mit mindestens einem Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent), also keine 1-Personen-Unternehmen
  • Ein Unternehmen darf in den letzten drei Jahre keine geförderte FFZ-Beratung in Anspruch genommen haben.
  • Ein Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe darf in den letzten drei Jahren nicht mehr als 300.000 Euro de-minimis-pflichtige Beihilfen erhalten haben.

Welche Rolle spielt die IHK Aachen?

Die IHK Aachen ist eine der sogenannten Beratungsstellen. Das bedeutet, dass wir vor Beauftragung eines Beraters durch ein Unternehmen das Beraterangebot auf formale und inhaltliche Förderfähigkeit prüfen und dazu beraten. Auf der Grundlage eines oder mehrerer Gespräche mit der IHK, Unternehmer und Berater registrieren wir im Falle der Förderfähigkeit den Antrag in einem Onlineformular.
Den eigentlichen Antrag stellt das Unternehmen erst, nachdem die Beratung ganz oder teilweise durchgeführt und bezahlt wurde. Das Unternehmen geht also in Vorleistung. Die Rolle der Beratungsstellen ist es, das damit verbundene Restrisiko für den Unternehmer zu minimieren.
Stand: 09.04.2025