Förderung

Gründungszuschuss und Einstiegsgeld

Gründungszuschuss

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihre zuständige Arbeitsagentur Ihren Schritt in die Selbstständigkeit finanziell mit einem Gründungszuschuss unterstützen. Sie haben jedoch keinen Rechtsanspruch darauf. Den Gründungszuschuss müssen Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit persönlich beantragen.

Dauer und Höhe des Gründungszuschusses:

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. Für die erste Phase wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 Euro zur sozialen Absicherung für sechs Monate gewährt. Für weitere neun Monate können 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden kann.

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Sie üben die Selbstständigkeit hauptberuflich aus und beenden damit Ihre Arbeitslosigkeit.
  • Sie haben bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Ihre Vermittlungsfachkraft bei der Arbeitsagentur beurteilt, ob Sie die notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse besitzen, um erfolgreich selbstständig zu sein. Wie Sie diese nachweisen können, erfahren Sie im persönlichen Gespräch in Ihrer Arbeitsagentur.
  • Eine fachkundige Stelle muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Fachkundige Stellen sind insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.

Zur Bearbeitung der Stellungnahme werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Formular der Arbeitsagentur: Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach § 93 Absatz 2 Nummer 2 SGB III
  • Formular der Arbeitsagentur: Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung (§ 93 SGB III)
  • Lebenslauf
  • Befähigungsnachweise (bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten)
  • Geschäftsplan
  • Investitions- und Finanzierungsplan
  • Rentabilitätsplan
  • Eventuell Begründung der letzten Geschäftsaufgabe.

Einstiegsgeld

Wenn Sie Bürgergeld beziehen und sich selbstständig machen möchten, unterstützt Sie Ihr Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen durch weitere finanzielle Hilfen. Eine solche Unterstützung ist zum Beispiel das sogenannte Einstiegsgeld, das ergänzend zum Bürgergeld gezahlt wird.
Eine fachkundige Stelle muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Fachkundige Stellen sind insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.

Zur Bearbeitung der Stellungnahme werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Formular des Jobcenters: Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung
  • Formular des Jobcenters: Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung
  • Lebenslauf
  • Befähigungsnachweise (bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten)
  • Geschäftsplan
  • Investitions- und Finanzierungsplan
  • Rentabilitätsplan
  • Eventuell Begründung der letzten Geschäftsaufgabe.
Stand: April 2023