Höhere Berufsbildung

Geprüfte/-r Fremdsprachen-Korrespondent/-in Englisch

Die Wirtschaft hat gerade für erfolgreich exportierende Länder wie Deutschland nationale Grenzen gesprengt. Dabei hat sich Englisch im Zuge der Globalisierung als Welthandelssprache etabliert. Im Bereich Import/Export, Tourismus oder in den Bereichen Kultur, Bildung und Politik steigt die Nachfrage nach hoch qualifizierten Mittlern mit fortgeschrittenen Sprachfertigkeiten. Kompetenz in zweisprachiger Handelskorrespondenz sowie das sichere Beherrschen mündlicher Kommunikationsformen sind Schlüsselqualifikationen für Ihren beruflichen Aufstieg.

Zulassungsvoraussetzungen

§ 2 "Zulassungsvoraussetzungen" der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss:
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen,
  1. wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder dienstleistenden Ausbildungsberuf sowie fremdsprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist oder
  2. wer nachweist, dass er hinreichende fremdsprachliche und kaufmännische Kenntnisse und schreibtechnische Fertigkeiten erworben hat. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch eine Teilnahmebestätigung über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen oder eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Prüfung.
(2) Die nachzuweisenden Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß Abs.1 müssen den Anforderungen der in § 3 Abs. 2 beschriebenen Kommunikationssituationen genügen.
(3) Abweichend von Abs. 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die Verordnung über die Prüfung finden Sie unter "Weitere Informationen – Verordnung" auf dieser Seite.

Prüfungstermine

Die von der IHK Aachen angebotenen Prüfungstermine sind nachstehend aufgeführt:

Schriftliche Prüfungstermine:

Englisch
Anmeldeschluss*
in Abstimmung
* Der Anmeldeschluss gilt, sofern die maximale Teilnehmerzahl vorher noch nicht erreicht ist. Weitere bundeseinheitliche Prüfungstermine finden Sie unter "Weitere Informationen – Informationen zur Prüfung Fremdsprachenkorrespondenten bei der DIHK-Bildungs gGmbH" auf dieser Seite.

Anmeldung

Das Online-Anmeldeformular finden Sie unter "Weitere Informationen – " auf dieser Seite.
* Der Anmeldeschluss gilt, sofern die maximale Teilnehmerzahl vorher noch nicht erreicht ist.

Prüfungsfächer, Bearbeitungszeiten und Hilfsmittel 

Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Die schriftliche Prüfung umfasst folgende Leistungen:

Handlungsbereich "Übersetzung"

  • Übersetzung Fremdsprache-Deutsch, Bearbeitungszeit: 60 Minuten
  • Übersetzung Deutsch-Fremdsprache, Bearbeitungszeit: 60 Minuten

 Handlungsbereich "Korrespondenz"

  • Verfassen eines fremdsprachigen Geschäftsbriefes, Bearbeitungszeit: 45 Minuten
  • Beantworten einer fremdsprachigen Korrespondenz in der Fremdsprache, Bearbeitungszeit: 60 Minuten
  • Schriftliche Zusammenfassung in deutscher Sprache einer zweimal zu Gehör gebrachten wirtschaftsbezogenen fremdsprachigen Nachricht, Bearbeitungszeit: 30 Minuten (zusätzlich etwa 10 Minuten Vortragszeit)
In der schriftlichen Prüfung ist die Verwendung von allgemeinsprachigen, zweisprachigen Wörterbüchern (ohne Korrespondenzteil) gestattet.

Handlungsbereich "mündliche Kommunikation"

  • Geschäftstelefonat in der Fremdsprache
  • Gespräch in der Fremdsprache über wirtschaftsbezogene Themen in der Fremdsprache
Dauer der mündlichen Prüfung: 30 Minuten.
In der mündlichen Prüfung sind keine Hilfsmittel zugelassen.

Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Qualifikationsschwerpunkten gemäß § 4 der Verordnung wenigstens ausreichende Leistungen erzielt hat.
Die Prüfung im Handlungsbereich "mündliche Kommunikation" ist erst nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung in den Handlungsbereichen "Übersetzung" und "Korrespondenz" durchzuführen.
Die Verordnung zur Prüfung finden Sie unter "Weitere Informationen – Verordnung zur Prüfung".

Prüfungsgebühr

Gesamtgebühr: 275,00 Euro
Gesamtwiederholung: 220,00 Euro
Teilwiederholung: 137,50 Euro
Bei Rücktritt von der Prüfung ermäßigt sich die Gebühr auf 40 Prozent der ursprünglichen Gebühr.
Der Anspruch auf Entrichtung der Prüfungsgebühr entsteht mit Eingang der Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer Aachen.

Prüfungsvorbereitung

Eine Recherchemöglichkeit zu den uns bekannten Bildungsträgern finden Sie auf der Anbieterliste des Weiterbildungs-Informations-System (WIS) der Industrie- und Handelskammern.

Rechtsgrundlage

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in" finden Sie unter "Weitere Informationen – Verordnung zur Prüfung" auf dieser Seite.

Alte Prüfungsaufgaben

Zur gezielten Prüfungsvorbereitung können alte Prüfungsaufgaben käuflich erworben werden. Ergänzende Informationen finden Sie unter "Weitere Informationen – Informationen der DIHK-Bildungs gGmbH" auf dieser Seite.

Niveau der Sprachkompetenz

Mit Bestehen dieser Prüfung erreichen die Teilnehmer die Sprachkompetenz auf der Niveaustufe C1 des Common European Framework of Reference for Languages (CEFR).