Höhere Berufsbildung

Häufige Fragen zu Fortbildungsprüfungen (FAQ)

Ich will eine Fort- beziehungsweise Weiterbildungsprüfung machen. Wo kann ich mich informieren?

Auf der Homepage des Weiterbildungs-Informations-Systems finden Sie alle Fortbildungsmöglichkeiten sowie die dazugehörigen Lehrgangsanbieter. Eine Übersicht der von der IHK Aachen angebotenen Prüfungen finden Sie unter "Prüfungen A bis Z". Dazu beraten wir selbstverständlich gern.
Sofern Sie sich für eine dieser Prüfung entscheiden, gehen Sie bitte wie folgt vor:
  1. Überprüfung der Zulassungssituation bei der IHK
  2. ggf. Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang beim entsprechenden Träger
  3. Anmeldung zur Prüfung bei der IHK
Wie das funktioniert, erfahren Sie in diesem FAQ.

Wie hochwertig beziehungsweise anerkannt ist der ausgewählte Abschluss?

Im Deutschen beziehungsweise Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR / EQR) werden bislang die beruflichen und hochschulischen Abschlüsse auf insgesamt acht Niveau-Stufen zugeordnet. Die IHK-Weiterbildungsabschlüsse befinden sich meist auf den Stufen sechs und sieben – gleichwertig zu den Bachelor- und Master-Abschlüssen.
Zum Vergleich: Drei und dreieinhalb-jährige Ausbildungsabschlüsse befinden sich auf Stufe vier.
Die DIHK erhebt alle fünf Jahre die Erfolgsstudie Weiterbildung, welche die persönlichen als auch beruflichen Auswirkungen der Abschlüsse der höheren Berufsbildung darstellt.

Welche Rechtsgrundlage liegt meiner IHK-Prüfung zu Grunde?

  1. Berufsbildungsgesetz (BBiG), insbesondere Kapitel 2 "Berufliche Fortbildung"
  2. Prüfungsordnung der IHK Aachen für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen
  3. Verordnungen der jeweiligen Prüfung
Spätestens zur Anmeldung zur Prüfung ist die Prüfungsordnung und Verordnung zu bestätigen. Es lohnt sich im eigenen Interesse ein frühzeitiger Blick in die Rechtsgrundlagen.

Wie kann ich mich auf meine Prüfung vorbereiten?

Im Kammerbezirk Aachen sowie bundesweit agieren diverse Lehrgangsanbieter und bereiten Sie mit unterschiedlichen Konzepten (Vollzeit, berufsbegleitend oder sogar über E-Learing) auf die Prüfung bei der IHK vor. Auch die IHK Aachen bietet Vorbereitungslehrgänge an.
Eine Recherchemöglichkeit zu den uns bekannten Bildungsträgern finden Sie auf der Anbieterliste des Weiterbildungs-Informations-Systems (WIS) der Industrie- und Handelskammern.
Wir bitten Sie, Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer et cetera  direkt an den Lehrgangsträger zu richten.
Zusätzlich haben Sie meistens die Möglichkeit für bundeseinheitliche Prüfungen schriftliche Aufgabensätze vorheriger Prüfungen zu Übungszwecken über die DIHK-Bildungs gGmbH zu erwerben. Den direkten Link finden Sie auf der jeweiligen Prüfungsseite "Prüfungen A bis Z" unter "Weitere Informationen".

Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?

Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Verordnung beziehungsweise den besonderen Rechtsvorschriften. Üblicherweise sind eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium sowie einige Jahre Berufserfahrung in dem jeweiligen Bereich Voraussetzung für die Zulassung.

Ausnahme:

Bei der AEVO- oder der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe entfallen die Zulassungsvoraussetzungen.

Bei welcher IHK muss ich die Zulassung beantragen (zuständige Stelle)?

In der Regel beantragen Sie die Zulassung bei der IHK,
  • in deren Bezirk Sie wohnen,
  • in deren Bezirk Sie arbeiten oder
  • in deren Bezirk der Lehrgang Ihres Bildungsträgers durchgeführt wird.
Hier gelangen Sie zum IHK-Finder.
Wenn Sie von einer IHK zugelassen worden sind, sollten Sie das gesamte Prüfungsverfahren dort durchlaufen. Wir empfehlen daher die Wohnort-IHK auszuwählen, da bei gegebenenfalls abzulegenden Wiederholungsprüfungen die Anreise zum Prüfungsort am kürzesten ist. Beachten Sie bitte auch, dass Sie sich mit der Zulassung auf die von der IHK angebotenen Prüfungstermine festlegen.

Ausnahme:

Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe kann bei jeder IHK, die diese Prüfung anbietet, abgelegt werden, sofern diese denn auch Teilnehmer außerhalb des eigenen Kammerbezirks akzeptiert.

Meine zuständige IHK bietet meine Prüfung nicht an. Was unternehme ich?

Wenden Sie sich bitte trotzdem zunächst an die IHK, in deren Bezirk Sie wohnen, arbeiten oder in dem der Lehrgang durchgeführt wird. Die IHK nimmt in der Regel Kontakt zu einer anderen IHK auf, die die Prüfungen anbietet und klärt mit dieser, ob Sie dort die Prüfung ablegen können. Stimmt die andere IHK der Prüfungsabnahme zu, erhalten Sie – sofern von der anderen IHK gewünscht - von Ihrer IHK eine entsprechende Bestätigung. Die prüfende IHK ist auch für die Zulassung zuständig.

Wie erhalte ich meine Zulassung für die Fortbildungsprüfung?

Nachdem Sie geklärt haben, welche IHK für Sie zuständig ist, beantragen Sie bitte dort Ihre Zulassung. Zur Überprüfung Ihrer Zulassungssituation bei der IHK Aachen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen – gern digital – ein:
  1. Tabellarischer Lebenslauf
  2. Prüfungszeugnis nach §34/§37 BBiG oder Zeugnis des Hochschulabschlusses
  3. Arbeitgeberzeugnisse und/oder Arbeitgeberbescheinigungen über die bisherige Berufstätigkeit
  4. ggf. Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation (Ausbilder-Eignungsprüfung)

Was ist eine Arbeitgeberbescheinigung?

Eine Arbeitgeberbescheinigung ist ein Nachweis, der exakte Datumsangaben über den Zeitraum der Tätigkeit (Beschäftigungsdauer) sowie eine exakte Beschreibung des Tätigkeitsinhaltes enthält und vom Arbeitgeber bestätigt ist.
Arbeitgeberbescheinigungen oder Arbeitszeugnisse müssen einen deutlichen Bezug zur angestrebten Fortbildungsprüfung aufweisen. Reine Beschäftigungsnachweise (von...bis...als...beschäftigt) genügen in den meisten Fällen nicht für eine abschließende Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen. Auch eine Bescheinigung (zum Beispiel Arbeitsvertrag) die lediglich nachweist, dass Sie im Unternehmen beschäftigt sind, ist nicht ausreichend, da wir so nicht prüfen können, ob Ihre Berufspraxis den Zulassungsvoraussetzungen entspricht (Einschlägigkeit der Berufspraxis).
Beruflich Selbstständige können die erforderlichen Nachweise mit einer Gewerbeanmeldung in Verbindung mit einer entsprechenden Erklärung über Art, Inhalt und Dauer ihrer beruflichen Tätigkeit erbringen.

Ich habe noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt. Kann ich trotzdem einen Antrag auf Zulassung stellen?

Ja, wir bitten sogar darum. Sie erhalten daraufhin eine Zulassung unter Vorbehalt, sodass Sie die fehlenden Voraussetzungen später nachweisen können.

Was kostet die Zulassung?

Bei der IHK Aachen ist die Bearbeitung der Zulassung kostenlos.

Warum sind Zulassung und Anmeldung getrennt?

Zulassung und Anmeldung sind getrennt, damit Sie vor Lehrgangsbeginn wissen, ob Sie die Prüfung ablegen dürfen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit mit der späteren Anmeldung den Zeitpunkt der Prüfung nach Ihren Vorstellungen zu gestalten, ohne dass dafür bereits Prüfungsgebühren anfallen.

Wie melde ich mich zur (Wiederholungs-)Prüfung an?

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über das auf der jeweiligen Prüfungsseite "Prüfungen A bis Z" zur Verfügung gestellte Formular.
In diesem Formular werden Sie durch gezielte Fragen zu Ihrem Prüfungsstatus durch die Anmeldung geführt.
Wichtig: IHK-Fortbildungs- bzw. Zusatzqualifikationsprüfungen sind personenbezogene Prüfungen, sodass eine Anmeldung ausschließlich durch die Privatperson zu erfolgen hat.
Sollte jemand Drittes (zum Beispiel der Arbeitgeber oder der Lehrgangsträger) die Prüfungsgebühren für Sie übernehmen, so ist eine Kostenübernahmeerklärung des jeweils Dritten bei jeder Anmeldung beizufügen. Bei einer Kostenübernahmeerklärung sollte idealerweise Folgendes vorliegen beziehungsweise erwähnt werden:
  • Ausstellung auf Briefbogen
  • Ansprechpartner für Rückfragen
  • Betreff “Kostenübernahme”
  • Aussage einer berechtigten Person zur Kostenübernahme, insbesondere
    • zur abzulegenden Prüfung
    • zur  finanziellen Höhe, für Sie als Prüfling beziehungsweise für eine Personengruppe
    • konkrete Rechnungsanschrift
    • ggf. “interne” Hinweise des Dritten (zum Beispiel Bestellnummer, Personalnummer)
  • E-Mailadresse zum digitalen Versand des Gebührenbescheids
  • Aktuelles Datum sowie Unterschrift der berechtigten Person

Welche Fristen muss ich beachten?

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Zulassung bei uns vor Lehrgangsbeginn prüfen zu lassen.

Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung

Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher für hörbehinderte Menschen. Die Art der Behinderung ist mit dem Antrag auf Zulassung beziehungsweise spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung nachzuweisen. Den Antrag auf Nachteilsausgleich erhalten Sie auf Anfrage. 

Anmeldung zur Prüfung

Zu Ihrer Fachwirt-/Fachkaufmann-/Industriemeister- sowie Betriebswirt-Prüfung melden Sie sich bitte zirka vier bis fünf Monate vor Prüfungsbeginn an. Die konkreten Anmeldeschlüsse erhalten Sie auf den jeweiligen Prüfungsseiten "Prüfungen A bis Z"
Bei öfters wiederkehrenden Prüfungen – zum Beispiel der AEVO- und der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe – oder sonstigen Prüfungen –  etwa der Fremdsprachenkorrespondenten- und der Dekontfachkraft-Prüfung – gilt meistens eine Anmeldefrist von vier bis sechs Wochen vor Prüfungsbeginn. Genaue Angaben finden Sie auf der jeweiligen Prüfungsseite "Prüfungen A bis Z".
Siehe auch unter “Wie melde ich mich zur (Wiederholungs-)Prüfung an?”.

Was kostet die Prüfung?

Die Prüfungsgebühren sind unterschiedlich. Genaue Angaben zu Höhe finden Sie auf der jeweiligen Prüfungsseite "Prüfungen A bis Z" sowie in unserem Gebührentarif.  Den Gebührenbescheid erhalten Sie in der Regel mit Ihrer Anmeldebestätigung.

Entstehen Kosten, wenn ich die Prüfung doch nicht ablegen kann oder den Termin verschieben möchte?

Solange Sie nicht zu einem konkreten Prüfungstermin angemeldet sind, entstehen Ihnen keine Kosten.
Sind Sie bereits zu einem konkreten Prüfungstermin angemeldet, gilt:
Sie können vor Beginn der Prüfung (bei schriftlicher Prüfung vor Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben) durch eine schriftliche Erklärung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nehmen Sie an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit "ungenügend" (= 0 Punkte) bewertet.
Sofern Sie vor Beginn der Prüfung schriftlich zurücktreten, ermäßigt sich die Gebühr auf 40 Prozent der ursprünglichen Gebühr. Wenn bis zum Prüfungstermin kein Rücktritt erklärt wurde, wird die volle Gebühr erhoben.

Wie läuft die Prüfung ab?

Grundlegende Informationen über die Struktur der Prüfung (Prüfungsteile und -fächer) gibt die jeweilige Verordnung oder Rechtsvorschrift. Den direkten Link finden Sie auf der jeweiligen Prüfungsseite "Prüfungen A bis Z".
Durch verschiedene Prüfungsteile beziehungsweise -strukturen ergibt sich ein individueller Prüfungsablauf. Die nachfolgenden Schritte skizzieren den häufigsten Prüfungsablauf:

Schritt 1: Zulassung                                    

Sofern die Zulassung geklärt ist, erhalten Sie Ihren Zulassungsbescheid.

Schritt 2: Anmeldung

Sie erhalten nach der Anmeldung (siehe “Wie melde ich mich zur (Wiederholungs-)Prüfung an?”) eine Anmeldebestätigung sowie den dazugehörigen Gebührenbescheid.

Schritt 3: Einladung zur schriftlichen Prüfung

Spätestens vier Wochen vor Prüfungsbeginn erhalten Sie die schriftliche Einladung mit einem Ablaufplan der Prüfung und Angaben zu den zugelassenen Hilfsmitteln.

Schritt 4: Ergebnisse

Etwa sechs bis acht Wochen nach der schriftlichen Prüfung sind Ihre Klausuren bewertet und Sie erhalten eine Mitteilung über Ihre schriftlichen Prüfungsergebnisse.
Ausnahme: Bei der AEVO- oder der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe erhalten Sie die Ergebnisse im Regelfall direkt nach der Prüfung.

Schritt 5: Einladung zur mündlichen (Ergänzungs-)Prüfung

Im Regelfall mit den Ergebnissen erhalten Sie die Einladung zur mündlichen (Ergänzungs-)Prüfung.

Schritt 6: Abschluss

Zuletzt erhalten Sie einen abschließenden Bescheid der IHK. Bei bestandener Prüfung das Prüfungszeugnis, bei nicht bestandener Prüfung einen sogenannten Nichtbestandenen-Bescheid.
In der Regel können nicht bestandene Prüfungen zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen. (siehe auch “Wie melde ich mich zur (Wiederholungs-)Prüfung an?”)

Was ist eine mündliche Ergänzungsprüfung?

Eine mündliche Ergänzungsprüfung gilt als Ergänzung zur schriftlichen Prüfung bei mangelhafter Leistung. Unsererseits ist eine mündliche Ergänzungsprüfung in Abhängigkeit zur Verordnung der jeweiligen Prüfung anzubieten und daher für Sie nicht verpflichtend. Die Anzahl der maximal mangelhaften Leistungen variiert von Abschluss zu Abschluss und dauert zwischen 10 und 20 Minuten. In der Regel gilt eine Gewichtung von einem Drittel (mündliche Ergänzungsprüfung) zu zwei Drittel (schriftliche Leistung). 
Hilfsmittel sind, sofern nicht anders mitgeteilt, nicht zugelassen bzw. notwendig.
Wir weisen darauf hin, dass auch die Möglichkeit einer Notenverschlechterung besteht. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie den Prüfungstermin nicht wahrnehmen. In diesem Fall können Sie das Fach zum nächstmöglichen Zeitpunkt schriftlich wiederholen.

Wie gehe ich mit Hilfsmitteln während der Prüfung um?

Warum gib es eine Hilfsmittelliste zur schriftlichen Prüfung und warum muss diese eingehalten werden?

Die Hilfsmittelliste regelt, was jeder Teilnehmer in der Prüfung zur Lösung der Aufgaben verwenden darf. Dadurch wird eine Chancengleichheit für alle hergestellt. Während der Prüfung kontrolliert die Prüfungsaufsicht die Hilfsmittel der Teilnehmer. Sollten Sie gegen die Vorgaben der Hilfsmittelliste verstoßen, hat dies in der Regel ein Nichtbestehen der Prüfung zur Folge.  

Was ist gemeint, wenn die Hilfsmittelliste “Gesetzestexte” zulässt? 

In der Prüfung dürfen die genannten Gesetzestexte benutzt werden. Bitte beachten Sie: die Formulierung “insbesondere” bedeutet, dass diese Liste nicht abschließend ist, Sie dürfen also auch weitere Gesetzestexte verwenden. 

Was ist unter Gesetzestexten “in unkommentierter Fassung” zu verstehen? 

“Unkommentiert” heißt, dass das Werk den bloßen Gesetzestext ohne weitere Erläuterungen seitens des Verlages enthält. Es bedeutet aber auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen beziehungsweise wörtlichen Ergänzungen versehen dürfen.  

Wie darf ich einen Gesetzestext bearbeiten? 

  • Klebezettel oder Griffregister an den Seitenrändern mit Überschriften von Paragrafen (zum Beispiel “§ 433 Kaufvertrag”) oder Gesetzestiteln (zum Beispiel “HGB”)
  • farbliche Markierungen mit Textmarkern
  • Unterstreichungen 
  • Verweise auf andere Stellen im Text (zum Beispiel “§ 119 BGB”) 

Was darf ich nicht in einen Gesetzestext hineinschreiben oder diesem hinzufügen? 

  • von Ihnen hinzugefügte Erläuterungen, Lösungsschemata und sonstige inhaltliche Ergänzungen  
  • eingelegte, eingeklebte oder in sonstiger Weise hinzugefügte Blätter
  • systematische Paragraphenverkettungen 

Was bedeutet die Rechtsstandangabe für die Gesetzestexte? 

Nach dem angegebenen Rechtsstand wird korrigiert. Sollten Sie die Aufgaben nach dem aktuellen Rechtsstand lösen, ist dies ebenfalls korrekt. Die Aufgaben dürfen nur nicht nach einem älteren Rechtsstand als angegeben gelöst werden. 

Welche Hilfsmittel dürfen zur mündlichen (Ergänzungs-)Prüfung mitgebracht werden?

Im Regelfall ist das Mitbringen von Hilfsmitteln zur mündlichen (Ergänzungs-)Prüfung nicht erlaubt beziehungsweise gefordert. Sollte dies abweichend geregelt sein, werden Sie mit Ihrer Einladung zur Prüfung darauf hingewiesen.

Wann bekomme ich mein Zeugnis?

Nach erfolgreicher Beendigung des Gesamtverfahrens versenden wir die Zeugnisse (mit und ohne Noten) via Post.
Zudem führen wir zweimal jährlich eine IHK-Ehrung für alle Fortbildungsabsolventen (DQR-Stufe 6 und 7) durch, bei der wir zusätzlich Schmuckurkunden in DIN A3 ausgeben.

Kann ich Bildungsurlaub beantragen?

Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist davon abhängig, ob eine Wissensvermittlung erfolgt. Da Prüfungen (zum Beispiel IHK-Fortbildungsprüfungen) eindeutig der Wissensabfrage dienen, kann dafür kein Bildungsurlaub gewährt werden.

Ich möchte eine Förderung beantragen. Wie gehe ich vor?

Eine Übersicht der Fördermöglichkeiten finden Sie unter "Fördermöglichkeiten". Die meisten Prüfungsteilnehmer lassen sich über das Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) fördern. Sowohl strukturierte Maßnahmen in denen eine ergänzende AEVO-Vorbereitung, als auch eine zweite Maßnahme, sind förderfähig.
Nähere Informationen, gegebenenfalls auch zur Förderung einer Vollzeitvariante, sowie die einzelnen Vorgaben und Formblätter erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: www.aufstiegs-bafoeg.de. In NRW erfolgt die Antragstellung bei der Bezirksregierung Köln:
Bezirksregierung Köln
Dezernat 49
50606 Köln

Beispielrechnung zum Aufstiegs-BAföG (inklusive erweiterter KfW-Fördermöglichkeit)

Position
Prozent
Betrag
Anmerkungen
Lehrgangskosten
4.000 Euro
es gibt gewisse Vorgaben an den Bildungsträger
+ Gebühr zur Aufstiegsfortbildung
800 Euro
+ Unterlagen (zum Beispiel 
Gesetzesbücher oder ähnliches)
100 Euro
sind nicht förderfähig
= Gesamtkosten
4.900 Euro
1. Förderstufe
Bezirksregierung Köln
förderfähige Kosten (Lehrgangs-
und Prüfungsgebühren)
4.800 Euro
einkommens- und altersunabhängig bis zu 15.000 Euro
- Förderung durch Dritte 
(zum Beispiel Arbeitgeber oder
Weiterbildungs-Stipendium)
0 Euro
= neue förderfähige Kosten
4.800 Euro
- Zuschussanteil bei regelmäßiger
Teilnahme (> 70%)
50 %
2.400 Euro
= Eigenanteil
2.400 Euro
2. Förderstufe
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Darlehenshöhe bei der KfW
2.400 Euro
während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit
 (insgesamt maximal sechs Jahre) zins- und tilgungsfrei
- Darlehenserlass bei Prüfungserfolg
50 %
1.200 Euro
= letztendlicher Eigenanteil
1.200 Euro
oder
- Darlehenserlass bei
Unternehmensgründung bis zu
100 %
2.400 Euro
= letztendlicher Eigenanteil
0 Euro

Ergänzender Tipp

Die Kosten für eine berufliche Weiterbildung können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Als Weiterbildungskosten gelten zum Beispiel Kursgebühren, Honorare für Tagungen und Prüfungen, Fahrtkosten zum Bildungsort oder zu Lerngruppen, Kosten für Arbeitsmittel, Kopier- und Portokosten und einiges mehr. Welche Kosten Sie absetzten können, hängt von Ihren individuellen Voraussetzungen ab.

Ich benötige eine Zweitschrift oder Übersetzung meines Prüfungszeugnisses. Wie gehe ich vor?

Mit dem entsprechenden Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift für das in Verlust geratene Originale Prüfungzeugnis oder Antrag auf Ausstellung einer Übersetzung für ein Fortbildungszeugnis können Sie bei uns das entsprechende Dokument – bei einer Übersetzung in den Sprachen Englisch und Französisch – jeweils mit und/oder ohne Noten kostenpflichtig beantragen.
Haben Sie weitere Fragen? Gerne sind wir für Sie da!