Rechtsgrundlagen

Gebührentarif

Aktualisierte Fassung vom 1. März 2024
Tarif-Nr.
Bezeichnung
Gebühr
1.
Außenwirtschaftliche Bescheinigungen
1.1
Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen
1.1.1
Ausstellen der Bescheinigung - elektronisch -
14,00 €
1.1.2
Ausstellen der Bescheinigung - manuell - 
16,00 €
2.
Ausstellung einer Zweitschrift von Zeugnissen, Bescheinigungen, Befähigungsnachweisen oder Bestallungsurkunden
31,00 €
3.
Öffentliche Bestellung und Vereidigung
3.1
Sachverständige und Versteigerer
3.1.1
öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen und Versteigerern
1.452,00 €
3.1.2
Tenorerweiterung, je zusätzlichem Sachgebiet
1.242,00 €
3.1.3
Wiederbestellung
457,00 €
3.1.4
Wiederholung Fachgespräch
920,00 €
3.2
Handelshilfspersonen (Messer, Zähler, Wäger, Probenehmer, Eichnehmer und Sonstige)
3.2.1
Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Handelshilfspersonen
1.019,00 €
3.2.2
Tenorerweitung, je zusätzlichem Sachgebiet
688,00 €
3.2.3
Wiederbestellung
367,00 €
3.2.4
Wiederholung Fachgespräch
385,00 €
4.
Berufsbildung
4.1
Gesamtgebühr für Ausbildungsverhältnisse
4.1.1
Ausbildungsverhältnis mit Zwischen- und Abschlussprüfung oder gestreckter Abschlussprüfung
4.1.1.1
Verkäufer
187,00 €
4.1.1.2
Kaufmännisches Ausbildungsverhältnis ohne Fertigkeitsteil mit Zwischenprüfung oder gestreckter Abschlussprüfung
209,00 €
4.1.1.3
Kaufmännisches Ausbildungsverhältnis mit Fertigkeitsteil mit Zwischenprüfung oder gestreckter Abschlussprüfung
273,00 €
4.1.1.4
Gewerbliches Ausbildungsverhältnis mit Zwischenprüfung oder gestreckter Abschlussprüfung
345,00 €
4.1.1.5
Gewerbliches Ausbildungsverhältnis mit zweistufiger Ausbildung mit Zwischenprüfung oder gestreckter Abschlussprüfung
385,00 €
4.1.2
Ausbildungsverhältnis mit Abschlussprüfung ohne Zwischenprüfung (sowie Wiederholungsprüfungen) (gilt nicht bei gestrecker Abschlussprüfung)
4.1.2.1
Verkäufer
163,00 €
4.1.2.2
Kaufmännisches Ausbildungsverhältnis ohne Fertigkeitsteil
173,00 €
4.1.2.3
Kaufmännisches Ausbildungsverhältnis mit Fertigkeitsteil
214,00 €
4.1.2.4
Gewerbliches Ausbildungsverhältnis
239,00 €
4.1.2.5
Gewerbliches Ausbildungsverhältnis mit zweistufiger Ausbildung
385,00 €
4.1.3
Reine Zwischenprüfung bzw. nur Teil 1 Abschlussprüfung
Gesamtgebühr abzgl. Gebühren unter 4.2
4.1.4
Prüfungsgebühr bei Überstellung an andere IHK's
jeweils die doppelte Gebühr
4.2
Prüfung von Zusatzqualifikationen für Auszubildende
4.2.1
kodifizierte und andere Zusatzqualifikation
187,00 €
4.2.2
Europakaufmann
46,00 €
4.3
Bearbeitung von Anträgen
4.3.1
Bearbeitung eines Antrags auf Gleichstellung von Prüfungszeugnissen nach BVFG
141,00 €
4.3.2
Bearbeitung eines Antrags auf Bestätigung von Qualifizierungs- und Teilqualifizierungsbausteinen
90,00 €
4.3.3
Widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung
21,00 €
4.3.4
Antrag auf Befreiung von der Ausbildereignungsprüfung nach § 6 Abs. 3 AEVO
8,00 €
4.3.5
Antrag auf Befreiung von der Ausbildereignungsprüfung nach § 6 Abs. 4 AEVO
21,00 €
4.3.6
Trägergestützte Gruppenumschulungsmaßnahmen nach § 62 Berufsbildungsgesetz (BBiG):
4.3.6.1
Erstantrag
454,00 €
4.3.6.2
Folgeantrag
277,00 €
4.4
Fortbildungsprüfungen
4.4.1
Meister
603,00 €
4.4.2
praktische Prüfung für Küchenmeister ohne Materialkosten
200,00 €
4.4.3
Fachwirt/Fachkaufmann (mit Stufen)*
823,00 €
4.4.4
Fachwirt/Fachkaufmann  (ohne Stufen), z.B. Bilanzbuchhalter
744,00 €
4.4.5
Betriebswirt/Technischer Betriebswirt
1.157,00 €
4.4.6
Fremdsprachenkorrespondent
275,00 €
4.4.7
Fachkraft für Dekontamination
606,00 €
4.4.8
Strahlenschutzkraft
1.132,00 €
4.4.9
Prüfung für Behinderte
102,00 €
4.4.10
Informations- und Kommunikationstechnik
4.4.10.1
Strategische Professionals
460,00 €
4.4.10.2
Operative Professionals
630,00 €
4.4.11
Ausbilderprüfung
4.4.11.1
Ausbilderprüfung gemäß AEVO
118,00 €
4.4.11.2
Ergänzungsprüfung praktischer Teil
82,00 €
4.4.12
Teilprüfung**. Die Gebühren werden in der Höhe des Umfangs der Stufen-/Teilprüfung an der Gesamtprüfung erhoben
wie erläutert
4.4.13
Rücktritt: Bei Rücktritt von der Fortbildungsprüfung ermäßigt sich die Gebühr auf 40 % der ursprünglichen Gebühr
40%
4.5
Prüfungswiederholung und Rücktritt
4.5.1
Gesamtwiederholung
80%
4.5.2
Teilwiederholung
50%
* Stufenprüfung: verbindliche Reihenfolge, Bestehen der 1. Stufe ist Bedingung zur Teilnahme an einem weiteren Teil.
**  Teilprüfung: beliebige Reihenfolge, Bestehen des 1. Teils ist nicht Bedingung zur Teilnahme an einem weiteren Teil.
5.
Fach- und Sachkundeprüfungen, Unterrichtungsverfahren
5.1
Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen des Straßenpersonen- und des Güterkraftverkehrs
5.1.1
Verkehr mit Taxen und Mietwagen
200,00 €
5.1.2
Straßenpersonenverkehr ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr
265,00 €
5.1.3
Güterkraftverkehr
265,00 €
5.2
Anträge auf Ausstellung einer Fachkundebescheinigung
5.2.1
Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung der Fachkunde aufgrund leitender Tätigkeit
130,00 €
5.2.2
Ausstellung einer Fachkundebescheinigung aufgrund gleichwertiger Abschlussprüfung
40,00 €
5.2.3
Umschreibung einer beschränkten Fachkundebescheinigung
40,00 €
5.3
Unterrichtungsverfahren und Sachkundeprüfungen für das Bewachungsgewerbe
5.3.1
Unterrichtungsverfahren für Bewachungspersonal
398,00 €
5.3.2
Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe
131,00 €
5.3.3.
Wiederholung der Sachkundeprüfung
80%
5.3.4
Teilwiederholung der Sachkundeprüfung
50%
5.4
Unterrichtungsverfahren nach dem Gaststättengesetz
93,00 €
5.5
Sachkunde für Dichtheitsprüfung nach § 61 Abs. 2 LWG (Landeswassergesetz) NRW
5.5.1
Feststellung, Aberkennung oder Verlängerung der Sachkunde für die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gem. § 61 Absatz 2 LWG NRW
50,00 €
5.5.2
Änderung von Registerdaten der Sachkundigen zu 8.5.1
68,00 €
5.6
Bei Rücktritt von der Prüfung im Bereich Sach- und Fachkunde gilt Ziffer 4.4.13 analog
6.
Schulung und Prüfung im Bereich Gefahrgut
6.1
Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern
6.1.1
Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
6.1.1.1
- 1. Kurs
770,00 €
6.1.1.2
- je weiterer Kurs
400,00 €
6.1.2
Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
6.1.2.1
-  1. Kurs
200,00 €
6.1.2.2
-  je weiterer Kurs
100,00 €
6.1.3
Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs
6.1.3.1
- für einen weiteren Schulungsraum bzw. für Änderungen des Schulungsraumes
160,00 €
6.1.3.2
-  für einen weiteren Referenten, für den bereits die Zustimmung durch die IHK vorliegt
120,00 €
6.1.3.3
-  für einen weiteren Referenten für den noch keine Zustimmung durch die IHK vorliegt
235,00 €
6.1.3.4
-  für andere Änderungen
160,00 €
6.1.4
Durchführung von Prüfungen und Ausstellung der ADR-Schulungsbescheinigung
6.1.4.1
-  Prüfung „Basiskurs“ und „Auffrischung“
65,00 €
6.1.4.2
- Jede Prüfung nach einem Aufbaukurs
55,00 €
6.1.4.3
-  Wiederholungsprüfung
55,00 €
6.2
Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten
6.2.1
Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen *)
6.2.1.1
- 1. Teil
770,00 €
6.2.1.2
- je weiterer Teil
400,00 €
6.2.2
Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen *)
6.2.2.1
- 1. Teil
200,00 €
6.2.2.2
- je weiterer Teil
100,00 €
6.2.3
Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs jeweils *)
6.2.3.1
- für einen weiteren Schulungsraum bzw. für Änderungen des Schulungsraumes
160,00 €
6.2.3.2
- für einen weiteren Referenten, für den bereits die Zustimmung durch die IHK vorliegt
120,00 €
6.2.3.3
- für einen weiteren Referenten, für den noch keine Zustimmung durch die IHK vorliegt
235,00 €
6.2.3.4
- für andere Änderungen
160,00 €
6.2.4
Durchführung von Prüfungen und Ausstellung des Schulungsnachweises
6.2.4.1
- Grundprüfung
160,00 €
6.2.4.2
- Verlängerungsprüfung und Ergänzungsprüfung
140,00 €
6.2.4.3
-  Umschreibung von Schulungsnachweisen gem. § 7 Abs. 3 GbV
50,00 €
6.3
Bei Rücktritt von der Prüfung im Bereich Gefahrgut gilt Ziffer 4.4.13 analog
*)  Die Gebühren beziehen sich auf deutschsprachige Schulungen und Prüfungen. Zusätzliche Aufwendungen für englischsprachige Schulungen und Prüfungen werden gem. § 1 Abs. 2 Gebührenordnung abgerechnet.
7.
Schlichtungsverfahren
7.1
Durchführung eines Verfahrens zur Beilegung von Streitigkeiten bei der Hotelklassifizierung
51,00 € - 511,00 €
8.
Beitreibung
8.1
Gebühr für die Einleitung der Beitreibung
22,00 €
8.1.1
Auslagen, insbesondere Kostenbeitrag nach § 5 VwVG
in tatsächlich entstandener Höhe
9.
Versicherungsvermittlerrichtlinie
9.1
Registrierung von Vermittlern/Beratern
72,00 €
9.2
Erlaubnisverfahren
132,00 €
9.3
Erlaubnisbefreiung produktakzessorische Vermittler
120,00 €
9.4
Änderung (Sachverhaltsprüfung)
9.4.1
a. Registerdaten, außerhalb der Gewerbeanzeigen
81,00 €
9.4.2
b. Ergänzung weiterer EU-Staaten
78,00 €
pro Staat
10.
Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr
10.1
Beschleunigte Grundqualifikation
10.1.1
Theoretische Prüfung - Regel 
183,00 €
10.1.2
Theoretische Prüfung - Quereinsteiger
175,00 €
10.1.3
Theoretische Prüfung - Umsteiger
169,00 €
10.2
Grundqualifikation
10.2.1
Grundprüfung Regel (Gesamtprüfung = 10.2.2 und 10.2.3)
2.162,00 €
10.2.2
Theoretische Prüfung
280,00 €
10.2.3
praktische Prüfung
1.882,00 €
10.2.4
Grundprüfung Quereinsteiger (Gesamtprüfung = 10.2.5 und 10.2.6)
2.138,00 €
10.2.5
Theoretische Prüfung
256,00 €
10.2.6
Praktische Prüfung
1.882,00 €
10.3
Grundprüfung Umsteiger (Gesamtprüfung = 10.3.1 und 10.3.2)
1.697,00 €
10.3.1
Theoretische Prüfung
231,00 €
10.3.2
praktische Prüfung
1.466,00 €
10.4
Bei Rücktritt von der Prüfung im Bereich Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz gilt Ziffer 4.4.13 analog
11.
Erlaubnisverfahren und Registrierung von Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater
11.1
Erlaubnisverfahren nach § 34f Abs. 1, 2 GewO und § 34h Abs. 1 GewO
11.1.1
- im Umfang einer Kategorie
156,00 €
11.1.2
- im Umfang von zwei oder drei Kategorien
168,00 €
11.2
Erlaubnisverfahren nach § 34h Abs. 1 GewO bei Vorlage einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1GewO
102,00 €
11.3
Erweiterung der Kategorie(n) nach Erteilung einer Erlaubnis nach §34f Abs. 1 GewO und § 34h Abs. 1 GewO
11.3.1
- innerhalb von sechs Monaten
102,00 €
11.3.2
- nach mehr als sechs Monaten
102,00 €
11.4
Registereintragung nach § 34f Abs. 5 GewO und §§ 34h Abs. 1 S. 4, 34f Abs. 5 GewO (Gewerbetreibender)
72,00 €
11.5
Registereintragung nach § 34f Abs. 6 GewO und §§ 34h Abs. 1  S. 4, 34f Abs.6 GewO (Angestellter)
102,00 €
11.6
Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeigen
115,00 €
11.7
Schriftliche Auskunft aus dem Register nach § 11a Abs. 2 GewO
6,00 €
12.
Erlaubnisverfahren und Registrierung von Immobiliardarlehensvermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater
12.1
Erlaubnis
12.1.1
Erlaubnisverfahren, §§ 34i Abs. 1, Abs. 5 GewO
156,00 €
12.2
Register
12.2.1
Registrierung nach § 34i Abs. 8 Nr. 1 GewO (Gewerbetreibender)
72,00 €
12.2.2
Registrierung nach § 34i Abs. 8 Nr. 2 GewO (Angestellter)
69,00 €
12.2.3
Verfahren nach § 34i Abs. 4 GewO (Aufnahme Vermittler aus EU/EWR-Staat)
180,00 €
12.2.4
Registrierung von EU/EWR-Staaten (pro Land)
120,00 €
12.2.5
Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige114
132,00 €
12.3
schriftliche Auskunft, § 11a Abs. 2 GewO
6,00 €
Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Eine Benachteiligung im Sinne von § 1 AGG, gleich welcher Art, ist damit nicht intendiert.