Gebührentarif

Aktualisierte Fassung mit Wirkung ab 26. November 2025
Tarif-Nr. Bezeichnung Gebühr
1. Außenwirtschaftliche Bescheinigungen
1.1 Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen
1.1.1 Ausstellen der Bescheinigung - elektronisch - 13,00 €
1.1.2 Ausstellen der Bescheinigung - manuell - 14,00 €
2. Ausstellung einer Zweitschrift von Zeugnissen, Bescheinigungen, Befähigungsnachweisen oder Bestallungsurkunden, je nach Aufwand 14,00 - 34,00 €
3. Öffentliche Bestellung und Vereidigung
3.1 Sachverständige und Versteigerer
3.1.1 Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen und Versteigerern 1.132,00 €
3.1.2 Tenorerweitung, je zusätzlichem Sachgebiet 951,00 €
3.1.3 Wiederbestellung 447,00 €
3.1.4 Wiederholung Fachgespräch 661,00 €
3.2 Handelshilfspersonen (Messer, Zähler, Wäger, Probenehmer, Eichnehmer und Sonstige)
3.2.1 Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Handelshilfspersonen 743,00 €
3.2.2 Tenorerweitung, je zusätzlichem Sachgebiet 562,00 €
3.2.3 Wiederbestellung 349,00 €
3.2.4 Wiederholung Fachgespräch 239,00 €
4. Berufsbildung
4.1 Gesamtgebühr für Ausbildungsverhältnisse
4.1.1 Ausbildungsverhältnis mit Zwischen- und Abschlussprüfung oder gestreckter Abschlussprüfung
4.1.1.1 Kaufmännisches Ausbildungsverhältnis ohne Fertigkeitsteil mit Zwischenprüfung oder gestreckter Abschlussprüfung 265,00 €
4.1.1.2 Kaufmännisches Ausbildungsverhältnis mit Fertigkeitsteil mit Zwischenprüfung oder gestreckter Abschlussprüfung 328,00 €
4.1.1.3 Gesamtgebühr für IT-Berufe 385,00 €
4.1.1.4 Gewerbliches Ausbildungsverhältnis mit Zwischenprüfung oder gestreckter Abschlussprüfung 542,00 €
4.1.2 Ausbildungsverhältnis mit Abschlussprüfung ohne Zwischenprüfung
4.1.2.1 Kaufmännisches Ausbildungsverhältnis ohne Fertigkeitsteil 231,00 €
4.1.2.2 Kaufmännisches Ausbildungsverhältnis mit Fertigkeitsteil 267,00 €
4.1.2.3 IT-Berufe 302,00 €
4.1.2.4 Gewerbliches Ausbildungsverhältnis 321,00 €
4.1.3 Zwischenprüfung bzw. nur Teil 1 Abschlussprüfung Gesamtgebühr abzgl. Gebühren unter 4.1.2
4.1.4 Wiederholungsprüfungen
4.1.4.1 Gesamtwiederholung von 4.1.1. - 4.1.3 80%
4.1.4.2 Teilwiederholung von 4.1.1. - 4.1.3 40%
4.2 Zusatzqualifikationen für Auszubildende
4.2.1.1 Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende 249,00 €
4.2.1.2 Rücktritt vor Beginn der Prüfung 81,00 €
4.2.1.3 Teilwiederholung 136,00 €
4.2.1.4 Gesamtwiederholung 249,00 €
4.2.2.1 Zusatzqualifikation Außenhandel für kaufmännische Auszubildende 144,00 €
4.2.2.2 Rücktritt vor Beginn der Prüfung 28,00 €
4.2.2.3 Teilwiederholung 94,00 €
4.2.2.4 Gesamtwiederholung 144,00 €
4.2.3 Zusatzqualifikation Europakaufmann 43,00 €
4.2.4.1 Zusatzqualifikation gewerblich-technische Ausbildung: Metall & Elektro 201,00 €
4.2.4.2 Rücktritt vor Beginn der Prüfung 62,00 €
4.2.4.3 Gesamtwiederholung 201,00 €
4.3 Bearbeitung von Anträgen
4.3.1 Widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung 42,00 €
4.3.2 Antrag auf Befreiung von der Ausbildereignungsprüfung nach § 6 Abs. 4 AEVO 42,00 €
4.3.3 Trägergestützte Gruppenumschulungsmaßnahmen nach § 62 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
4.3.3.1 Trägergestützte Gruppenumschulungsmaßnahmen nach § 62 Berufsbildungsgesetz (BBiG) - Erstantrag 489,00 €
4.3.3.2 Trägergestützte Gruppenumschulungsmaßnahmen nach § 62 Berufsbildungsgesetz (BBiG) - Folgeantrag 299,00 €
4.4 Fortbildungsprüfungen
4.4.1 Prüfungen nach den Fortbildungsstufen des BBiG § 53
4.4.1.1 Bachelor Professionals*
4.4.1.1.1.1 Industriemeister 687,00 €
4.4.1.1.1.2 Rücktritt vor Beginn der Prüfung 275,00 €
4.4.1.1.1.3 Teilwiederholung 415,00 €
4.4.1.1.1.4 Gesamtwiederholung 596,00 €
4.4.1.1.2.1 Wirtschaftsfachwirt 787,00 €
4.4.1.1.2.2 Rücktritt vor Beginn der Prüfung 318,00 €
4.4.1.1.2.3 Teilwiederholung 454,00 €
4.4.1.1.2.4 Gesamtwiederholung 711,00 €
4.4.1.1.3.1 Handelsfachwirt 734,00 €
4.4.1.1.3.2 Rücktritt vor Beginn der Prüfung 383,00 €
4.4.1.1.3.3 Teilwiederholung 498,00 €
4.4.1.1.3.4 Gesamtwiederholung 657,00 €
4.4.1.1.4.1 Personalfachkaufmann 658,00 €
4.4.1.1.4.2 Rücktritt vor Beginn der Prüfung 311,00 €
4.4.1.1.4.3 Teilwiederholung 453,00 €
4.4.1.1.4.4 Gesamtwiederholung 632,00 €
4.4.1.1.5.1 Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen 682,00 €
4.4.1.1.5.2 Rücktritt vor Beginn der Prüfung 300,00 €
4.4.1.1.5.3 Teilwiederholung 538,00 €
4.4.1.1.5.4 Gesamtwiederholung 538,00 €
4.4.1.1.6.1 Bilanzbuchhalter 709,00 €
4.4.1.1.6.2 Rücktritt vor Beginn der Prüfung 362,00 €
4.4.1.1.6.3 Gesamtwiederholung (Teilwiederholung lt. Verordnung nicht möglich) 657,00 €
4.4.1.2 Master Professionals*
4.4.1.2.1 Technischer Betriebswirt 985,00 €
4.4.1.2.2 Rücktritt vor Beginn der Prüfung 400,00 €
4.4.1.2.3 Teilwiederholung 596,00 €
4.4.1.2.4 Gesamtwiederholung 881,00 €
4.4.2 Fortbildungsprüfungen nach BBiG § 54
4.4.2.1.1 Fachkraft für Dekontamination 655,00 €
4.4.2.1.2 Rücktritt vor Beginn der Prüfung 180,00 €
4.4.2.1.3 Teilwiederholung 363,00 €
4.4.2.1.4 Gesamtwiederholung 590,00 €
4.4.2.2.1 Strahlenschutzfachkraft 1.195,00 €
4.4.2.2.2 Rücktritt vor Beginn der Prüfung 267,00 €
4.4.2.2.3 Teilwiederholung 873,00 €
4.4.2.2.4 Gesamtwiederholung 1.130,00 €
4.4.3 Sonstige Fortbildungsprüfungen
4.4.3.1.1 Ausbilderprüfung gemäß AEVO 144,00 €
4.4.3.1.2 Rücktritt vor Beginn der Prüfung 36,00 €
4.4.3.1.3 Teilwiederholung 89,00 €
4.4.3.1.4 Gesamtwiederholung 135,00 €
4.4.3.2.1 Ergänzungsprüfung AEVO praktischer Teil bei vorangegangener Befreiung von der schriftlichen Prüfung 111,00 €
4.4.3.2.2 Rücktritt vor Beginn der Prüfung 36,00 €
4.4.3.2.3 Wiederholung 111,00 €
4.4.4* *Die Gebühren bestehen aus mehreren Teilprüfungen und werden in der Höhe des Umfangs der Teilprüfung an der Gesamtprüfung fakturiert. Diese Regelung wird auch bei Rücktritt vor Beginn der Prüfung und Wiederholungsprüfungen angewendet.
4.5 Validierungsverfahren
4.5.1 Vorbereitendes Verfahren
(alle Feststellungsverfahren)
354,00 €
4.5.1.1 - Stornogebühren vor Termin Vorbereitungsgespräch 163,00 €
4.5.2 Feststellungsverfahren
4.5.2.1 § 50b Abs. 1 BBiG, einfache Verfahren 1.083,00 €
4.5.2.1.1 - Stornogebühren vor Termin Feststellungsdurchführung 258,00 €
4.5.2.2 § 50b Abs. 4 BBiG, einfache Verfahren, Antrag auf überwiegende Vergleichbarkeit 980,00 €
4.5.2.2.1 - Stornogebühren vor Termin Feststellungsdurchführung 239,00 €
4.5.2.3 § 50b Abs. 5 BBiG, § 50d Abs. 1 Nr. 1 BBiG, einfache Ergänzungsverfahren und nicht überwiegende Teilfeststellung für Menschen mit Behinderung 826,00 €
4.5.2.3.1 - Stornogebühren vor Termin Feststellungsdurchführung 212,00 €
4.5.2.4 § 50b Abs. 1 BBiG, aufwändige Verfahren 1.740,00 €
4.5.2.4.1 - Stornogebühren vor Feststellungsdurchführung 325,00 €
4.5.2.5 § 50 Abs. 4 BBiG, aufwändige Verfahren und Antrag auf überwiegende Vergleichbarkeit 1.555,00 €
4.5.2.5.1 - Stornogebühren vor Termin Feststellungsdurchführung 299,00 €
4.5.2.6 § 50b Abs. 5 BBiG, § 50d Abs. 1 Nr. 1 BBiG, aufwändige Ergänzungsverfahren, nicht überwiegende Teilfeststellung für Menschen mit Behinderung 1.192,00 €
4.5.2.6.1 - Stornogebühren vor Termin Feststellungsdurchführung 231,33 €
5. Fach- und Sachkundeprüfungen, Unterrichtungsverfahren
5.1 Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen des Straßenpersonen- und des Güterkraftverkehrs
5.1.1.1 Verkehr mit Taxen und Mietwagen 259,00 €
5.1.1.2 Rücktritt vor Beginn der Prüfung 45,00 €
5.1.1.3 Gesamtwiederholung 259,00 €
5.1.2.1 Straßenpersonenverkehr ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr 315,00 €
5.1.2.2 Rücktritt vor Beginn der Prüfung 37,00 €
5.1.2.3 Gesamtwiederholung 315,00 €
5.1.3.1 Güterkraftverkehr 315,00 €
5.1.3.2 Rücktritt vor Beginn der Prüfung 37,00 €
5.1.3.3 Gesamtwiederholung 315,00 €
5.2 Anträge auf Ausstellung einer Fachkundebescheinigung zu 5.1
5.2.1 Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung der Fachkunde aufgrund leitender Tätigkeit 123,00 €
5.2.2 Ausstellung einer Fachkundebescheinigung aufgrund gleichwertiger Abschlussprüfung 40,00 €
5.2.3 Umschreibung einer beschränkten Fachkundebescheinigung 40,00 €
5.3 Unterrichtungsverfahren und Sachkundeprüfungen für das Bewachungsgewerbe
5.3.1.1 Unterrichtungsverfahren für Bewachungspersonal (40 Unterrichtsstunden) 229,00 €
5.3.1.2 Nachholtermin, anteilig je Halbtag (5 Unterrichtsstunden) 28,00 €
5.3.1.3 Rücktritt vor Beginn der Unterrichtung 24,00 €
5.3.2.1 Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe 122,00 €
5.3.2.2 Rücktritt vor Beginn der Prüfung 23,00 €
5.3.2.3 Wiederholung 96,00 €
5.3.3 sonstige Unterrichtungen
5.3.3.1 Unterrichtungsverfahren nach dem Gaststättengesetz 73,00 €
5.3.3.2 Rücktritt vor Beginn der Unterrichtung 19,00 €
5.4 Sachkunde für Dichtheitsprüfung nach § 61 Abs. 2 LWG (Landeswassergesetz) NRW
5.4.1 Feststellung, Aberkennung oder Verlängerung der Sachkunde für die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gem. § 61 Absatz 2 LWG NRW 34,00 €
5.4.2 Änderung von Registerdaten der Sachkundigen zu 8.5.1 27,00 €
6. Schulung und Prüfung im Bereich Gefahrgut
6.1 Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern
6.1.1 Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
6.1.1.1 - 1. Kurs 681,00 €
6.1.1.2 - je weiterer Kurs 325,00 €
6.1.2 Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
6.1.2.1 - 1. Kurs 272,00 €
6.1.2.2 - je weiterer Kurs 174,00 €
6.1.3 Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs
6.1.3.1 - für einen weiteren Schulungsraum bzw. für Änderungen des Schulungsraumes 194,00 €
6.1.3.2 - für einen weiteren Referenten, für den bereits die Zustimmung durch die IHK vorliegt 155,00 €
6.1.3.3 - für einen weiteren Referenten für den noch keine Zustimmung durch die IHK vorliegt 330,00 €
6.1.3.4 - für andere Änderungen 155,00 €
6.1.4 Prüfung Gefahrgutfahrer
6.1.4.1 Prüfung Basiskurs und Auffrischungskurs sowie jede Prüfung nach einem Aufbaukurs 54,00 €
6.1.4.2 Rücktritt vor Beginn der Prüfung 12,00 €
6.1.4.3 Gesamtwiederholung 54,00 €
6.2 Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten
6.2.1 Anerkennung zur Durchführung von Schulungen *)
6.2.1.1 - 1. Teil 681,00 €
6.2.1.2 - je weiterer Teil 325,00 €
6.2.2 Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen *)
6.2.2.1 - 1. Teil 272,00 €
6.2.2.2 - je weiterer Teil 174,00 €
6.2.3 Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs jeweils *
6.2.3.1 - für einen weiteren Schulungsraum bzw. für Änderungen des Schulungsraumes 194,00 €
6.2.3.2 - für einen weiteren Referenten, für den bereits die Zustimmung durch die IHK vorliegt 155,00 €
6.2.3.3 - für einen weiteren Referenten, für den noch keine Zustimmung durch die IHK vorliegt 330,00 €
6.2.3.4 - für andere Änderungen 155,00 €
6.2.4 Prüfung Gefahrgutbeauftragte
6.2.4.1.1 Grundprüfung 167,00 €
6.2.4.1.2 Rücktritt vor Beginn der Prüfung 32,00 €
6.2.4.1.3 Gesamtwiederholung 167,00 €
6.2.4.2.1 Verlängerungsprüfung und Ergänzungsprüfung 147,00 €
6.2.4.2.2 Rücktritt vor Beginn der Prüfung 32,00 €
6.2.4.2.3 Gesamtwiederholung 147,00 €
6.2.4.3 Umschreibung von Schulungsnachweisen gem. § 7 Abs. 3 GbV 54,00 €
* Die Gebühren beziehen sich auf deutschsprachige Schulungen und Prüfungen. Zusätzliche Aufwendungen für englischsprachige Schulungen und Prüfungen werden gem. § 1 Abs. 2 Gebührenordnung abgerechnet.
Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr
7.1 Beschleunigte Grundqualifikation
7.1.1 Theoretische Prüfung - Regel, Quereinsteiger und Umsteiger 119,00 €
7.1.2 Rücktritt vor Beginn der Prüfung 66,00 €
7.1.3 Gesamtwiederholung 119,00 €
7.2 Grundqualifikation
7.2.1 Grundprüfung Regel
7.2.1.1 Theoretische Prüfung 288,00 €
7.2.1.2 Rücktritt vor Beginn der Prüfung 57,00 €
7.2.1.3 Gesamtwiederholung 288,00 €
7.2.1.4 praktische Prüfung 2.478,00 €
7.2.1.5 Rücktritt vor Beginn der Prüfung 44,00 €
7.2.1.6 Gesamtwiederholung 2.478,00 €
7.2.2 Grundprüfung Quereinsteiger
7.2.2.1 Theoretische Prüfung 224,00 €
7.2.2.2 Rücktritt vor Beginn der Prüfung 57,00 €
7.2.2.3 Gesamtwiederholung 198,00 €
7.2.2.4 Praktische Prüfung 2.478,00 €
7.2.2.5 Rücktritt vor Beginn der Prüfung 44,00 €
7.2.2.6 Gesamtwiederholung 2.478,00 €
7.2.3 Grundprüfung Umsteiger
7.2.3.1 Theoretische Prüfung 166,00 €
7.2.3.2 Rücktritt vor Beginn der Prüfung 57,00 €
7.2.3.3 Gesamtwiederholung 140,00 €
7.2.3.4 praktische Prüfung 1.948,00 €
7.2.3.5 Rücktritt vor Beginn der Prüfung 44,00 €
7.2.3.6 Gesamtwiederholung 1.948,00 €
8. Versicherungsvermittlerrichtlinie
8.1 Registrierung von Vermittlern/Beratern 75,00 €
8.2 Erlaubnisverfahren 110,00 €
8.3 Erlaubnisbefreiung produktakzessorische Vermittler 110,00 €
8.4 Änderung (Sachverhaltsprüfung)
8.4.1 a. Registerdaten 65,00 €
8.4.2 b. Ergänzung weiterer EU-Staaten 90,00
pro Staat
8.4.3 Schriftliche Auskunft aus dem Register nach § 11a Abs.2 GewO
9. Erlaubnisverfahren und Registrierung von Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater 6,00 €
9.1 Erlaubnisverfahren nach § 34f Abs. 1, 2 GewO und § 34h Abs. 1 GewO
9.1.1 - im Umfang einer Kategorie 110,00 €
9.1.2 - im Umfang von zwei oder drei Kategorien 110,00 €
9.2 Erlaubnisverfahren nach § 34h Abs. 1 GewO bei Vorlage einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1GewO 58,00 €
9.3 Erweiterung der Kategorie(n) nach Erteilung einer Erlaubnis nach §34f Abs. 1 GewO und § 34h Abs. 1 GewO
9.3.1 - innerhalb von sechs Monaten 58,00 €
9.3.2 - nach mehr als sechs Monaten 58,00 €
9.4 Registereintragung nach § 34f Abs. 5 GewO und §§ 34h Abs. 1 S. 4, 34f Abs. 5 GewO (Gewerbetreibender) 75,00 €
9.5 Registereintragung nach § 34f Abs. 6 GewO und §§ 34h Abs. 1 S. 4, 34f Abs.6 GewO (Angestellter) 107,00 €
9.6 Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeigen 65,00 €
9.7 Schriftliche Auskunft aus dem Register nach § 11a Abs.2 GewO 6,00 €
10. Erlaubnisverfahren und Registrierung von Immobiliardarlehensvermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater
10.1 Erlaubnis
10.1.1 Erlaubnisverfahren, §§ 34i Abs. 1, Abs. 5 GewO 110,00 €
10.2 Register
10.2.1 Registrierung nach § 34i Abs. 8 Nr. 1 GewO (Gewerbetreibender) 75,00 €
10.2.2 Registrierung nach § 34i Abs. 8 Nr. 2 GewO (Angestellter) 107,00 €
10.2.3 Verfahren nach § 34i Abs. 4 GewO (Aufnahme Vermittler aus EU/EWR-Staat) 143,00 €
10.2.4 Registrierung von EU/EWR-Staaten (pro Land) 126,00 €
10.2.5 Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige 65,00 €
10.3 schriftliche Auskunft aus dem Register nach § 11a Abs.2 GewO 6,00 €
11. Beitreibung
11.1 Gebühr für die Einleitung der Beitreibung 22,00 €
11.2 Auslagen, insbesondere Kostenbeitrag nach § 5 VwVG in tatsächlich entstandener Höhe
Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Eine Benachteiligung im Sinne von § 1 AGG, gleich welcher Art, ist damit nicht intendiert.