Rechtsgrundlagen

Gebührentarif

Aktualisierte Fassung vom 12. Februar 2025
Tarif-Nr. Bezeichnung Gebühr
1. Außenwirtschaftliche Bescheinigungen
1.1 Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen
1.1.1 Ausstellen der Bescheinigung - elektronisch - 14,00 €
1.1.2 Ausstellen der Bescheinigung - manuell - 16,00 €
2. Ausstellung einer Zweitschrift von Zeugnissen, Bescheinigungen, Befähigungsnachweisen oder Bestallungsurkunden 31,00 €
3. Öffentliche Bestellung und Vereidigung
3.1 Sachverständige und Versteigerer
3.1.1 öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen und Versteigerern 1.452,00 €
3.1.2 Tenorerweiterung, je zusätzlichem Sachgebiet 1.242,00 €
3.1.3 Wiederbestellung 457,00 €
3.1.4 Wiederholung Fachgespräch 920,00 €
3.2 Handelshilfspersonen (Messer, Zähler, Wäger, Probenehmer, Eichnehmer und Sonstige)
3.2.1 Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Handelshilfspersonen 1.019,00 €
3.2.2 Tenorerweitung, je zusätzlichem Sachgebiet 688,00 €
3.2.3 Wiederbestellung 367,00 €
3.2.4 Wiederholung Fachgespräch 385,00 €
4. Berufsbildung
4.1 Gesamtgebühr für Ausbildungsverhältnisse
4.1.1 Ausbildungsverhältnis mit Zwischen- und Abschlussprüfung oder gestreckter Abschlussprüfung
4.1.1.1 Verkäufer 187,00 €
4.1.1.2 Kaufmännisches Ausbildungsverhältnis ohne Fertigkeitsteil mit Zwischenprüfung oder gestreckter Abschlussprüfung 209,00 €
4.1.1.3 Kaufmännisches Ausbildungsverhältnis mit Fertigkeitsteil mit Zwischenprüfung oder gestreckter Abschlussprüfung 273,00 €
4.1.1.4 Gewerbliches Ausbildungsverhältnis mit Zwischenprüfung oder gestreckter Abschlussprüfung 345,00 €
4.1.1.5 Gewerbliches Ausbildungsverhältnis mit zweistufiger Ausbildung mit Zwischenprüfung oder gestreckter Abschlussprüfung 385,00 €
4.1.2 Ausbildungsverhältnis mit Abschlussprüfung ohne Zwischenprüfung (sowie Wiederholungsprüfungen) (gilt nicht bei gestrecker Abschlussprüfung)
4.1.2.1 Verkäufer 163,00 €
4.1.2.2 Kaufmännisches Ausbildungsverhältnis ohne Fertigkeitsteil 173,00 €
4.1.2.3 Kaufmännisches Ausbildungsverhältnis mit Fertigkeitsteil 214,00 €
4.1.2.4 Gewerbliches Ausbildungsverhältnis 239,00 €
4.1.2.5 Gewerbliches Ausbildungsverhältnis mit zweistufiger Ausbildung 385,00 €
4.1.3 Reine Zwischenprüfung bzw. nur Teil 1 Abschlussprüfung Gesamtgebühr abzgl. Gebühren unter 4.2
4.1.4 Prüfungsgebühr bei Überstellung an andere IHK's jeweils die doppelte Gebühr
4.2 Prüfung von Zusatzqualifikationen für Auszubildende
4.2.1 kodifizierte und andere Zusatzqualifikation 187,00 €
4.2.2 Europakaufmann 46,00 €
4.3 Bearbeitung von Anträgen
4.3.1 Bearbeitung eines Antrags auf Gleichstellung von Prüfungszeugnissen nach BVFG 141,00 €
4.3.2 Bearbeitung eines Antrags auf Bestätigung von Qualifizierungs- und Teilqualifizierungsbausteinen 90,00 €
4.3.3 Widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung 21,00 €
4.3.4 Antrag auf Befreiung von der Ausbildereignungsprüfung nach § 6 Abs. 3 AEVO 8,00 €
4.3.5 Antrag auf Befreiung von der Ausbildereignungsprüfung nach § 6 Abs. 4 AEVO 21,00 €
4.3.6 Trägergestützte Gruppenumschulungsmaßnahmen nach § 62 Berufsbildungsgesetz (BBiG):
4.3.6.1 Erstantrag 454,00 €
4.3.6.2 Folgeantrag 277,00 €
4.4 Fortbildungsprüfungen
4.4.1 Meister 603,00 €
4.4.2 praktische Prüfung für Küchenmeister ohne Materialkosten 200,00 €
4.4.3 Fachwirt/Fachkaufmann (mit Stufen)* 823,00 €
4.4.4 Fachwirt/Fachkaufmann (ohne Stufen), z.B. Bilanzbuchhalter 744,00 €
4.4.5 Betriebswirt/Technischer Betriebswirt 1.157,00 €
4.4.6 Fremdsprachenkorrespondent 275,00 €
4.4.7 Fachkraft für Dekontamination 606,00 €
4.4.8 Strahlenschutzkraft 1.132,00 €
4.4.9 Prüfung für Behinderte 102,00 €
4.4.10 Informations- und Kommunikationstechnik
4.4.10.1 Strategische Professionals 460,00 €
4.4.10.2 Operative Professionals 630,00 €
4.4.11 Ausbilderprüfung
4.4.11.1 Ausbilderprüfung gemäß AEVO 118,00 €
4.4.11.2 Ergänzungsprüfung praktischer Teil 82,00 €
4.4.12 Teilprüfung**. Die Gebühren werden in der Höhe des Umfangs der Stufen-/Teilprüfung an der Gesamtprüfung erhoben wie erläutert
4.4.13 Rücktritt: Bei Rücktritt von der Fortbildungsprüfung ermäßigt sich die Gebühr auf 40 % der ursprünglichen Gebühr 40%
4.5 Prüfungswiederholung und Rücktritt
4.5.1 Gesamtwiederholung 80%
4.5.2 Teilwiederholung 50%
* Stufenprüfung: verbindliche Reihenfolge, Bestehen der 1. Stufe ist Bedingung zur Teilnahme an einem weiteren Teil.
** Teilprüfung: beliebige Reihenfolge, Bestehen des 1. Teils ist nicht Bedingung zur Teilnahme an einem weiteren Teil.
4.6 Validierungsverfahren
4.6.1 Vorbereitendes Verfahren
(alle Feststellungsverfahren)
354,00 €
- Stornogebühren vor Termin Vorbereitungsgespräch 163,00 €
4.6.2 Feststellungsverfahren
4.6.2.1 § 50b Abs. 1 BBiG, einfache Verfahren 1.083,00 €
4.6.2.1.1 - Stornogebühren vor Termin Feststellungsdurchführung 258,00 €
4.6.2.2 § 50b Abs. 4 BBiG, einfache Verfahren, Antrag auf überwiegende Vergleichbarkeit 980,00 €
4.6.2.2.1 - Stornogebühren vor Termin Feststellungsdurchführung 239,00 €
4.6.2.3 § 50b Abs. 5 BBiG, § 50d Abs. 1 Nr. 1 BBiG, einfache Ergänzungsverfahren und nicht überwiegende Teilfeststellung für Menschen mit Behinderung 826,00 €
4.6.2.3.1 - Stornogebühren vor Termin Feststellungsdurchführung 212,00 €
4.6.2.4 § 50b Abs. 1 BBiG, aufwändige Verfahren 1.740,00 €
4.6.2.4.1 - Stornogebühren vor Feststellungsdurchführung 325,00 €
4.6.2.5 § 50 Abs. 4 BBiG, aufwändige Verfahren und Antrag auf überwiegende Vergleichbarkeit 1.555,00 €
4.6.2.5.1 - Stornogebühren vor Termin Feststellungsdurchführung 299,00 €
4.6.2.6 § 50b Abs. 5 BBiG, § 50d Abs. 1 Nr. 1 BBiG, aufwändige Ergänzungsverfahren, nicht überwiegende Teilfeststellung für Menschen mit Behinderung 1.192,00 €
4.6.2.6.1 - Stornogebühren vor Termin Feststellungsdurchführung 231,33 €
5.1.1 Verkehr mit Taxen und Mietwagen 200,00 €
5.1.2 Straßenpersonenverkehr ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr 265,00 €
5.1.3 Güterkraftverkehr 265,00 €
5.2 Anträge auf Ausstellung einer Fachkundebescheinigung
5.2.1 Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung der Fachkunde aufgrund leitender Tätigkeit 130,00 €
5.2.2 Ausstellung einer Fachkundebescheinigung aufgrund gleichwertiger Abschlussprüfung 40,00 €
5.2.3 Umschreibung einer beschränkten Fachkundebescheinigung 40,00 €
5.3 Unterrichtungsverfahren und Sachkundeprüfungen für das Bewachungsgewerbe
5.3.1 Unterrichtungsverfahren für Bewachungspersonal 398,00 €
5.3.2 Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe 131,00 €
5.3.3. Wiederholung der Sachkundeprüfung 80%
5.3.4 Teilwiederholung der Sachkundeprüfung 50%
5.4 Unterrichtungsverfahren nach dem Gaststättengesetz 93,00 €
5.5 Sachkunde für Dichtheitsprüfung nach § 61 Abs. 2 LWG (Landeswassergesetz) NRW
5.5.1 Feststellung, Aberkennung oder Verlängerung der Sachkunde für die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gem. § 61 Absatz 2 LWG NRW 50,00 €
5.5.2 Änderung von Registerdaten der Sachkundigen zu 8.5.1 68,00 €
5.6 Bei Rücktritt von der Prüfung im Bereich Sach- und Fachkunde gilt Ziffer 4.4.13 analog
6. Schulung und Prüfung im Bereich Gefahrgut
6.1 Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern
6.1.1 Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
6.1.1.1 - 1. Kurs 770,00 €
6.1.1.2 - je weiterer Kurs 400,00 €
6.1.2 Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
6.1.2.1 - 1. Kurs 200,00 €
6.1.2.2 - je weiterer Kurs 100,00 €
6.1.3 Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs
6.1.3.1 - für einen weiteren Schulungsraum bzw. für Änderungen des Schulungsraumes 160,00 €
6.1.3.2 - für einen weiteren Referenten, für den bereits die Zustimmung durch die IHK vorliegt 120,00 €
6.1.3.3 - für einen weiteren Referenten für den noch keine Zustimmung durch die IHK vorliegt 235,00 €
6.1.3.4 - für andere Änderungen 160,00 €
6.1.4 Durchführung von Prüfungen und Ausstellung der ADR-Schulungsbescheinigung
6.1.4.1 - Prüfung „Basiskurs“ und „Auffrischung“ 65,00 €
6.1.4.2 - Jede Prüfung nach einem Aufbaukurs 55,00 €
6.1.4.3 - Wiederholungsprüfung 55,00 €
6.2 Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten
6.2.1 Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen *)
6.2.1.1 - 1. Teil 770,00 €
6.2.1.2 - je weiterer Teil 400,00 €
6.2.2 Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen *)
6.2.2.1 - 1. Teil 200,00 €
6.2.2.2 - je weiterer Teil 100,00 €
6.2.3 Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs jeweils *)
6.2.3.1 - für einen weiteren Schulungsraum bzw. für Änderungen des Schulungsraumes 160,00 €
6.2.3.2 - für einen weiteren Referenten, für den bereits die Zustimmung durch die IHK vorliegt 120,00 €
6.2.3.3 - für einen weiteren Referenten, für den noch keine Zustimmung durch die IHK vorliegt 235,00 €
6.2.3.4 - für andere Änderungen 160,00 €
6.2.4 Durchführung von Prüfungen und Ausstellung des Schulungsnachweises
6.2.4.1 - Grundprüfung 160,00 €
6.2.4.2 - Verlängerungsprüfung und Ergänzungsprüfung 140,00 €
6.2.4.3 - Umschreibung von Schulungsnachweisen gem. § 7 Abs. 3 GbV 50,00 €
6.3 Bei Rücktritt von der Prüfung im Bereich Gefahrgut gilt Ziffer 4.4.13 analog
*) Die Gebühren beziehen sich auf deutschsprachige Schulungen und Prüfungen. Zusätzliche Aufwendungen für englischsprachige Schulungen und Prüfungen werden gem. § 1 Abs. 2 Gebührenordnung abgerechnet.
7. Schlichtungsverfahren
7.1 Durchführung eines Verfahrens zur Beilegung von Streitigkeiten bei der Hotelklassifizierung 51,00 € - 511,00 €
8. Beitreibung
8.1 Gebühr für die Einleitung der Beitreibung 22,00 €
8.1.1 Auslagen, insbesondere Kostenbeitrag nach § 5 VwVG in tatsächlich entstandener Höhe
9. Versicherungsvermittlerrichtlinie
9.1 Registrierung von Vermittlern/Beratern 72,00 €
9.2 Erlaubnisverfahren 132,00 €
9.3 Erlaubnisbefreiung produktakzessorische Vermittler 120,00 €
9.4 Änderung (Sachverhaltsprüfung)
9.4.1 a. Registerdaten, außerhalb der Gewerbeanzeigen 81,00 €
9.4.2 b. Ergänzung weiterer EU-Staaten 78,00 €
pro Staat
10. Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr
10.1 Beschleunigte Grundqualifikation
10.1.1 Theoretische Prüfung - Regel 183,00 €
10.1.2 Theoretische Prüfung - Quereinsteiger 175,00 €
10.1.3 Theoretische Prüfung - Umsteiger 169,00 €
10.2 Grundqualifikation
10.2.1 Grundprüfung Regel (Gesamtprüfung = 10.2.2 und 10.2.3) 2.162,00 €
10.2.2 Theoretische Prüfung 280,00 €
10.2.3 praktische Prüfung 1.882,00 €
10.2.4 Grundprüfung Quereinsteiger (Gesamtprüfung = 10.2.5 und 10.2.6) 2.138,00 €
10.2.5 Theoretische Prüfung 256,00 €
10.2.6 Praktische Prüfung 1.882,00 €
10.3 Grundprüfung Umsteiger (Gesamtprüfung = 10.3.1 und 10.3.2) 1.697,00 €
10.3.1 Theoretische Prüfung 231,00 €
10.3.2 praktische Prüfung 1.466,00 €
10.4 Bei Rücktritt von der Prüfung im Bereich Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz gilt Ziffer 4.4.13 analog
11. Erlaubnisverfahren und Registrierung von Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater
11.1 Erlaubnisverfahren nach § 34f Abs. 1, 2 GewO und § 34h Abs. 1 GewO
11.1.1 - im Umfang einer Kategorie 156,00 €
11.1.2 - im Umfang von zwei oder drei Kategorien 168,00 €
11.2 Erlaubnisverfahren nach § 34h Abs. 1 GewO bei Vorlage einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1GewO 102,00 €
11.3 Erweiterung der Kategorie(n) nach Erteilung einer Erlaubnis nach §34f Abs. 1 GewO und § 34h Abs. 1 GewO
11.3.1 - innerhalb von sechs Monaten 102,00 €
11.3.2 - nach mehr als sechs Monaten 102,00 €
11.4 Registereintragung nach § 34f Abs. 5 GewO und §§ 34h Abs. 1 S. 4, 34f Abs. 5 GewO (Gewerbetreibender) 72,00 €
11.5 Registereintragung nach § 34f Abs. 6 GewO und §§ 34h Abs. 1 S. 4, 34f Abs.6 GewO (Angestellter) 102,00 €
11.6 Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeigen 115,00 €
11.7 Schriftliche Auskunft aus dem Register nach § 11a Abs. 2 GewO 6,00 €
12. Erlaubnisverfahren und Registrierung von Immobiliardarlehensvermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater
12.1 Erlaubnis
12.1.1 Erlaubnisverfahren, §§ 34i Abs. 1, Abs. 5 GewO 156,00 €
12.2 Register
12.2.1 Registrierung nach § 34i Abs. 8 Nr. 1 GewO (Gewerbetreibender) 72,00 €
12.2.2 Registrierung nach § 34i Abs. 8 Nr. 2 GewO (Angestellter) 69,00 €
12.2.3 Verfahren nach § 34i Abs. 4 GewO (Aufnahme Vermittler aus EU/EWR-Staat) 180,00 €
12.2.4 Registrierung von EU/EWR-Staaten (pro Land) 120,00 €
12.2.5 Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige114 132,00 €
12.3 schriftliche Auskunft, § 11a Abs. 2 GewO 6,00 €
Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Eine Benachteiligung im Sinne von § 1 AGG, gleich welcher Art, ist damit nicht intendiert.