Umweltaussagen: Empowering Consumers-Richtlinie

Die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (Empowering Consumers Directive, kurz: EmpCo-Richtlinie) soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen. Dazu wurden die bestehenden Regelungen zu unlauteren Geschäftspraktiken auf EU-Ebene angepasst.

Hintergrund

Die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (Empowering Consumers Directive, kurz: EmpCo-Richtlinie) soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen. Dazu wurden die bestehenden Regelungen zu unlauteren Geschäftspraktiken auf EU-Ebene angepasst.
Mit den neuen Vorgaben möchte die Europäische Union Greenwashing, irreführende Umweltaussagen und Wettbewerbsverzerrungen verhindern. Gleichzeitig sollen Hersteller und Verbraucher stärker auf die Langlebigkeit von Produkten achten.
Den Richtlinientext finden Sie hier: EmpCo-Richtlinie

Wesentliche Inhalte der EmpCo-Richtlinie

Allgemeine Umweltaussagen nur noch mit Nachweis

Die Richtlinie schränkt die Verwendung allgemeiner Umweltaussagen deutlich ein. Aussagen wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „grün“, „klimafreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“ oder „ökologisch“ dürfen nicht ohne entsprechende Nachweise verwendet werden.
Unternehmen müssen künftig erläutern, was genau mit einer Umweltaussage gemeint ist und worauf sie sich bezieht.

Neue Verbote bei Umweltwerbung

Zu den ausdrücklich untersagten Praktiken gehören insbesondere:
  • Allgemeine Umweltaussagen ohne ausreichende Erläuterung,
  • Umweltaussagen, die sich auf das gesamte Produkt beziehen, obwohl sie nur für einzelne Aspekte zutreffen,
  • Werbung mit Treibhausgaskompensation für Aussagen über die Umweltwirkung eines Produkts oder Unternehmens,
  • Pauschale Aussagen über zukünftige Umweltleistungen ohne die vorgeschriebenen Voraussetzungen,
  • Social Washing, also irreführende Aussagen zu sozialen Aspekten wie Arbeitsbedingungen, Menschenrechten, Gleichbehandlung oder ethischem Engagement.

Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel

Künftig dürfen nur noch Nachhaltigkeitssiegel verwendet werden, die auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgelegt wurden. Hintergrund ist die große Zahl unterschiedlicher Siegel und die daraus resultierende Verunsicherung von Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Auch selbst gestaltete Logos, Zeichen oder naturbezogene Bildelemente können als Nachhaltigkeitssiegel eingestuft werden, wenn Verbraucher sie als Nachweis besonderer Nachhaltigkeitsleistungen verstehen.

Aussagen zu zukünftigen Umweltleistungen

Wer mit künftigen Umweltwirkungen wirbt, beispielsweise mit Aussagen zur zukünftigen Klimaneutralität, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Erforderlich sind unter anderem eine klare, objektive und überprüfbare Verpflichtung, ein detaillierter Umsetzungsplan sowie eine regelmäßige Überprüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen.

Fokus auf Langlebigkeit und Reparierbarkeit

Künftig gelten strengere Vorgaben für Aussagen zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten. Unbegründete Angaben zur Lebensdauer von Produkten sowie Aufforderungen zum vorzeitigen Austausch von Verbrauchsmaterialien sind unzulässig. Zudem sollen Garantieinformationen sichtbarer werden und Waren mit verlängerter Garantiezeit künftig stärker hervorgehoben werden.

Herausforderungen für Unternehmen

Unternehmen stehen vor der Aufgabe, Umweltaussagen ausreichend zu erläutern und gleichzeitig die begrenzten Kommunikationsmöglichkeiten verschiedener Medien zu berücksichtigen, beispielsweise auf Verpackungen, in Anzeigen oder auf Webseiten.
Wer weiterhin mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaspekten werben möchte, sollte belastbare Nachweise bereithalten und Aussagen so konkret wie möglich formulieren.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, sämtliche Kommunikationskanäle auf problematische Umweltaussagen zu überprüfen. Dies betrifft unter anderem Webseiten, Onlineshops, Social-Media-Kanäle, Broschüren, Flyer, Verpackungen sowie Logos und Labels.

Folgen von Verstößen

Verstöße gegen die neuen Vorgaben können wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Unternehmen müssen insbesondere mit Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen, Schadensersatzforderungen sowie Abmahnungen durch Mitbewerber oder qualifizierte Verbraucherverbände rechnen. Darüber hinaus können Reputationsschäden entstehen.

Green-Claims-Richtlinie

Neben der EmpCo-Richtlinie wurde auf EU-Ebene eine weitere Richtlinie zu Umweltaussagen diskutiert: die Green-Claims-Richtlinie. Sie sollte zusätzliche Anforderungen an die Begründung, Kommunikation und Überprüfung von Umweltaussagen einführen und insbesondere weitergehende Nachweis-, Informations- und Prüfpflichten vorsehen.
Derzeit liegt das Gesetzgebungsverfahren jedoch auf Eis. Der Richtlinienvorschlag wurde zurückgezogen und die Verhandlungen wurden ausgesetzt. Somit ist aktuell unklar, ob und in welcher Form die Green-Claims-Richtlinie künftig verabschiedet wird.
Die Vorgaben der EmpCo-Richtlinie gelten unabhängig davon und bleiben von der weiteren Entwicklung der Green-Claims-Richtlinie unberührt.